…in Höhe von 2.016 € (Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte mehr als 60 km, Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels) zu gewähren. Da dieses bereits im angefochtenen Bescheid berücksichtigt worden war, war dieser aufgrund der Beschwerde diesbezüglich nicht abzuändern und konnte dem Beschwerdebegehren insofern nicht Rechnung getragen…
…Nach dem UFS ist die Benützung eines Massenverkehrsmittels unzumutbar, wenn die Fahrzeit dreimal so lang ist, wie mit dem Pkw (UFS 9.5.2005, RV/0054-I/04). Beide Kriterien führen im vorliegenden Streitfall zur Zumutbarkeit, ein Massenbeförderungsmittel zu benutzen. Dem Bf steht somit das…
…1988 standen dem Bf aufgrund der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von 86 km bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich ein Pendlerpauschale von jährlich 2.016,00 € und ein Pendlereuro von jährlich 172,00 € zu. Allerdings ist für die Berücksichtigung eines monatlichen Pendlerpauschales gemäß …
…10.2008, 2006/15/0319). Das Berufserfordernis der Verwendung des eigenen Kraftfahrzeuges als Arbeitsmittel am Arbeitsort ist für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht maßgeblich. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels war zumutbar; die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z…
…60 km und der Kosten für die geltend gemachten Arbeitsmittel. Dazu wurde ausgeführt, nach dem Lohnsteuerrichtlinien RZ 258 bemesse sich die Wegstrecke bei Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels nach den Tarifkilometern und nicht nach der kürzesten Straßenverbindung. Die Tarifkilometer würden sich in diesem Fall auf 61 km…
…dass auch bei einer optimalen Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit zwischen zwei Tagesarbeitszeiten von 11 Stunden (§ 12 Abs. 1 AZG) nicht eingehalten werden könnte. Dies sei nicht im Sinne des Gesetzes. Es sei nicht zulässig, von einer Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels auszugehen…
…sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels grundsätzlich nach den Tarifkilometern zuzüglich Anfahrts- oder Gehwege zu den jeweiligen Ein- und Ausstiegsstellen. Der Verwaltungsgerichtshof erachtet - wie oben dargelegt - in Verbindung mit der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels die Unterstellung einer optimalen Kombination von…
…gewählte Streckenvarianten haben dabei außer Betracht zu bleiben (VwGH 16.07.1996, 96/14/0002). Wie der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Prüfung der Frage der Zumutbarkeit eines öffentlichen Verkehrsmittels zum Ausdruck gebracht hat, umfasst die "Wegzeit" die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum…
…und zum Pendler-Euro: Nach § 3 der PendlerVO ist für die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für die Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels der vom BM für Finanzen im Internet zur Verfügung gestellte Pendlerrechnung zu verwenden. Das Ergebnis des Pendlerrechners gilt als…
…Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar, stehen anstelle der Pauschbeträge nach lit. b - wiederum gestaffelt nach der Entfernung - höhere Pauschbeträge zu - großes Pendlerpauschale (lit. c). Was unter dem Begriff der "Zumutbarkeit" im Sinn des…
…soll der Nutzung des Massenbeförderungsmittels der Vorrang vor dem Individualverkehr gegeben werden. Generell werden Fahrzeiten bis zu zwei Stunden in eine Richtung von vielen Arbeitnehmern zurückgelegt, unabhängig von der Art des gewählten Verkehrsmittel. Wie oben ausgeführt ist die Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an…
…ist das Ergebnis des Pendlerrechners nur dann nicht heranzuziehen, wenn nachgewiesen wird, dass bei der Berechnung der Entfernung oder bei der Beurteilung der Zumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels unrichtige Verhältnisse berücksichtigt wurden. Im Vorlageantrag führen Sie dazu aus, dass laut Pendlerrechner die Gehzeit für die Wegstrecke Bahnhof…
…Verkehrsmittel und die tatsächlich gewählte Fahrtroute weder bei der Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels relevant sind." Eine von der belangten Behörde am 10.08.2016 durchgeführte Abfrage im Pendlerrechner ergab für den Donnerstag…
…das Ergebnis des Pendlerrechners heranzuziehen bzw. die Zumutbarkeit der Massenbeförderungsmittel gegeben sei. VII. Dagegen vertrat der Bf. in einem an die belangte Behörde gerichteten Schreiben vom 25.01.2018 („Betreff: Hinweis über unbegründetes und sinnloses Verfahren beim Bundesfinanzgericht“) die Ansicht, dass die Befassung des Bundesfinanzgerichts…
…nicht als Berücksichtigung von unrichtigen Verhältnissen, da das tatsächlich gewählte Verkehrsmittel und die tatsächlich gewählte Fahrtroute weder bei der Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte noch bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels relevant sind (siehe LStR 2002 Rz 252a). Die Bf…
…der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zugrunde zu legen. Dies wird auch von der Finanzverwaltung so gesehen. So bestehen den LStR 2002 Rz 262 zufolge bei Schichtdienst keine Bedenken, auf die voraussichtlich überwiegend (zB im Kalenderjahr, Schichtturnus) vorliegenden Verhältnisse abzustellen und daraus einen…
…das von ihm am 20. Februar 2014 unterschriebene Berechnungsformular L34 EDV („Erklärung/Nachweis zur Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuro ab 01.01.2014“) vor, das die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels dokumentiert. Diesem Formular wurden für den abgefragten Tag 3. März 2014 ein Arbeitsbeginn…
…bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. b) Beträgt die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die der Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend zurücklegt, mehr als 20 km und ist die Benützung eines Massenbeförderungsmittels…
…gegenständlichen Fall liegt keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, da sich der für das Zustehen bzw. Nichtzustehen des großen Pendlerpauschales maßgebliche Tatbestand der Unzumutbarkeit bzw. Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels unmittelbar aus § 2 Abs. 1 Z 2 lit. b und c PendlerVO (siehe oben) ergibt…
…1988 ein Pendlereuro zu. Mit dem Verkehrsabsetzbetrag, dem Pendlerpauschale und dem Pendlereuro sind alle Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgegolten. Bei einer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte von mindestens 20 km und Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels beträgt das Pendlerpauschale, je nach Entfernung, 696 Euro…