…100 km als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren (VwGH 12.05.2021, Ra 2019/13/0101). Im Erkenntnis vom 31. Juli 2013, 2009/13/0132 hat der Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit auch auf entsprechende Bestimmungen im…
…Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr die Verlegung des Familienwohnsitzes auch im Hinblick auf die Entsendung zumutbar gewesen wäre. Im Erkenntnis vom 3.9.2018, RV/7102740/2018, habe das BFG ausgeführt: "Diese ausschließliche Entscheidungsmacht des Dienstgebers und die Tatsache, dass die Verlängerung der Entsendung als eine…
…09.2011, 2008/15/0239 bei einer Distanz von 73 km und rund einer Stunde Fahrzeit. Je nach Verfügbarkeit einer Autobahn kann man sich an Strecken zwischen 80 und 100 km als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren (VwGH 12.05.2021, Ra…
…von 80 km. Auch kann von einer wesentlichen Überschreitung der jedenfalls zumutbaren Wegzeit im Hinblick auf die angegebenen Zeiten nicht ausgegangen und dem Finanzamt somit nicht entgegengetreten werden, wenn es von der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Wohnort in ***K*** ausgegangen ist, zumal der…
…jeder Einzelfall konkret anhand der Verkehrsverbindungen und Arbeitszeiten auf Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz zu überprüfen. Wie aus der Begründung zum Pendlerpauschale hervorgeht, sind Sie in den Jahren 2010 und 2011 insgesamt 9 Monate täglich zu Ihrem Familienwohnsitz zurückgekehrt und es ist für Ihre…
…2013/15/0236 wird zur Zumutbarkeit ausgeführt: "Der Beschwerdeführer bringt vor, die von der belangten Behörde genannte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vom 15. September 2011, 2008/15/0239, wonach die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar sei, wenn zumindest im Regelfall eine Ruhezeit von mehr als…
…mwN). Bei kürzeren Fahrtzeiten kann auch eine höhere Kilometerzahl erforderlich sein (vgl. VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239, mwN). Je nach Verfügbarkeit einer Autobahn kann man sich daher an Strecken zwischen 80 und 100 Kilometern als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren…
…kann auch eine höhere Kilometerzahl erforderlich sein (vgl. VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239, VwSlg 8660 F/2011, mwN). Je nach Verfügbarkeit einer Autobahn kann man sich daher an Strecken zwischen 80 und 100 Kilometern als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren…
…Fahrtzeiten kann auch eine höhere Kilometerzahl erforderlich sein (vgl. VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239, VwSlg 8660/F, mwN). Je nach Verfügbarkeit einer Autobahn kann man sich daher an Strecken zwischen 80 und 100 Kilometern als Grenze für die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr orientieren…
…in weniger als einer Stunde zurückgelegt werden kann, nichts entgegensteht. Sie hat daher die Frage einer Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht weiter überprüft. Die Abgabenbehörde lässt dabei jedoch außer Acht, dass auch bei kürzeren Distanzen eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr insofern vorliegen…
…den Betrieben häufig längere (unbezahlte) Mittagspausen vorgesehen sind. Nun hat arbeitsrechtlich zwischen zwei Tagesarbeitszeiten grundsätzlich eine tägliche Mindestruhezeit von 11 Stunden zu liegen (§ 12 AZG), damit sich der Arbeitnehmer auch entsprechend erholen kann. Legt man dies auf die steuerliche Zumutbarkeit um und geht davon aus…
…Familienwohnsitz für eine tägliche Rückkehr vom Arbeitsplatz dorthin, zu weit entfernt ist (vgl. z. B. VwGH 31.7.12, 2008/13/0086). Nach Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG § 16 Anm 25, Stand 1. Juni 2013, rdb.at) wiederum, ist die Begründung eines eigenen…
…sei, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet sei und die Bf in spätestens drei Jahren in Pension gehen werde (LStR 345). Der Familienwohnsitz sei vom Beschäftigungsort mehr als 120 Kilometer entfernt (342) und eine tägliche Rückkehr somit nicht möglich (341). Auf…
…Einzelfall verbundenen Unmöglichkeit einer Rückkehr mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Wohnort). Die Zumutbarkeit einer täglichen Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort ist gegeben, wenn an jedem Tag, an dem die Ausbildungsstätte aufgesucht werden muss, eine Verkehrsverbindung mit einer Fahrdauer von höchstens einer Stunde je…
…Haushaltsführung. Im Zuge der BVE wurden diese Kosten jedoch nicht gewährt, da der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort nicht mehr als 80 Kilometer entfernt ist (nur 38 Kilometer) und somit keine Unzumubarkeit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz vorliegt. Im Zuge des Vorlageantrages wird die Kurkostenbestätigung vorgelegt…
…eine Vermutung der Zumutbarkeit einer täglichen Fahrt zum Ausbildungsort bzw. Rückkehr zum Wohnort zum Tragen. Somit kommt es entscheidend darauf an, dass im Sinne der dargestellten Grundsätze der VwGH-Judikatur an den Unterrichtstagen einmal täglich eine öffentliche Verkehrsverbindung mit einer Fahrzeit von weniger als einer…
…Finanzamtes angenommenen Zumutbarkeit einer täglichen Heimfahrt zum Wohnort iSd VO Berufsausbildung Kinder, BGBl II 624/1995 idF BGBl II 449/2001 verweigert worden. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 25.8.2015 wurde dann aber die agBel wieder anerkannt, da nachgewiesen werden konnte, dass die tägliche Heimfahrt…
…eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da die zu beantwortenden Rechtsfragen zur Zumutung der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort sowie zur täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz im Sinne der oben zitierten Judikatur…
…bei seiner Lebensgefährtin und einen Nebenwohnsitz in ***Ort3*** habe. Der Beschwerdeführer habe eine seit 1.7.2017 bestehende, befristete Beschäftigung beim ***Arbeitgeber1***. Aufgrund der Befristung sei eine Wohnsitzverlegung generell nicht zumutbar. Weiters sei eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz unzumutbar. Im Zuge eines von der belangten…
…ebensowenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz (VwGH vom 27.6.2012, 2008/13/0156; VwGH vom 22.12.2011, 2008/15/0157). Als Arbeits-(Tätigkeits-)ort oder Beschäftigungsort ist nur jener Ort zu verstehen, der eine persönliche Anwesenheit zur Arbeitsleistung erfordert…