…Verlegung des Familienwohnsitzes nicht zumutbar) ist (vgl zB VwGH 10.2.2016, 2013/15/0236; VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239). In seinem Erkenntnis vom 19.9.1995, 91/14/0227, hat der VwGH ausgeführt, die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sei zumutbar…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die hier zu beurteilende Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz…
…tägliche Rückkehr nicht mehr zugemutet werden könne, gegeben. Weiters führt die Behörde aus: "Um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz geht es - nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das Erkenntnis vom 14. September 1994, 91/13/0229, VwSIg 6918 F/1994) - bei der…
…täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz und kommt bei Zumutbarkeit zu dem Ergebnis, dass die zweite Wohnsitzgründung auf einer persönlichen Vorliebe beruht, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden kann. Wird einem Arbeitnehmer aber unabhängig von seinen persönlichen Vorlieben ein Wohnsitz am Beschäftigungsort infolge der…
…wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, werden als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen sein, bei der sie erwachsen sind. Nach der Verwaltungspraxis wird als "zweckentsprechend"…
…dass der Bf 2021 in Österreich seiner beruflichen Tätigkeit als Elektriker nachgegangen ist. Die Entfernung zwischen den beiden Wohnsitzen beträgt 282 km, womit eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zugemutet werden kann. Die belangte Behörde anerkannte auch in den Jahren zuvor und ebenso in dem…
…die Frage nach der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort bzw. Familienwohnsitz stellen (vgl. VwGH 10.2.1976, Zl. 1157/75). Wird ein Angestellter im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung dem Beschäftigerbetrieb überlassen, gilt als Dienstort (nunmehr) der Standort des Beschäftigerbetriebes. Ist demnach der überlassene Angestellte lediglich…
…Zum anderen muss auch die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich unzumutbar sein (Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz 74 zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG). Wann (Un-)Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Wohnort…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen" nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz (vgl…
…beruflich veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen so weit entfernt ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz bei einer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort von 78 bzw. 83 km…
…ist (sowohl der Arbeitsplatz als auch der Familienwohnsitz liegen auf einer Höhe von über 1.150 Meter). Wenngleich die gegenständliche (einfache) Fahrtstrecke lediglich 60 bzw. 62 km beträgt, erachtet das Bundesfinanzgericht vor dem Hintergrund obiger Ausführungen dem Abgabepflichtigen eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht mehr…
…am Beschäftigungsort wohnen müssen und ihnen die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, werden als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen sein, bei der sie erwachsen sind (VwGH 21.04.2023…
…tägliches Pendeln auf sich genommen habe. Auch diese Tatsache sei ein eindeutiges Indiz dafür, dass die tägliche Rückkehr zum ausländischen Wohnsitz durchgehend zumutbar gewesen sei. Der Vollständigkeit halber sei noch auszuführen, dass auch unter Außerachtlassung der (Un-)Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr die Verlegung des Familienwohnsitzes…
…der Schwiegermutter und die damit verbundene Pflegebedürftigkeit bestätigen. Für den Fall, dass die Pflegebedürftigkeit hier in Abrede gestellt werde, beantrage er die Einvernahme der damals behandelnden Ärzte. d) Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz Unhaltbar sei weiters die Argumentation zur (Un)zumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…Die zum Studienförderungsgesetz ergangene Verordnung orientiere sich für Entfernungen bis zu 80 km am Maßstab einer Fahrzeit von nicht mehr als einer Stunde. Die bloße Angabe der Entfernung des Arbeitsortes vom Familienwohnsitz reiche aber nicht aus, um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr begründen zu können…
…die tägliche Heimfahrt von der Arbeitsstätte in C zum Familienwohnsitz in B mit dem eigenen PKW als unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Falle der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz kann es in weiterer Folge dahingestellt bleiben, ob die Verlegung des Familienwohnsitzes an den…
…2011 insgesamt 9 Monate täglich zu Ihrem Familienwohnsitz zurückgekehrt und es ist für Ihre Wegstrecke Wohnung - Arbeitsstätte überwiegend die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar. Die beantragten Kosten für eine doppelte Haushaltsführung und für Familienheimfahrten konnten aufgrund der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht als Werbungskosten…
…des Dienstverhältnisses des Beschwerdeführers wahrscheinlich war, denn der VwGH hat bereits bei einem Fall eines (unverheirateten) Steuerpflichtigen, der für die Dauer von fünf Jahren zu Ausbildungszwecken an einem Ort, von dem aus die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zugemutet werden konnte, nichtselbständig tätig gewesen ist…
…kann wie die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz, werden als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener Einkunftsart abzuziehen sein, bei der sie erwachsen sind. ...(vgl. VwGH vom 29. Jänner 2015, 2011/15/0173, mwN)." Zu der Frage der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist daher im…
…die tägliche Heimfahrt von der Arbeitsstätte in E zum Familienwohnsitz in G mit dem eigenen PKW als unzumutbar erscheinen zu lassen. Im Falle der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz kann es in weiterer Folge dahingestellt bleiben, ob die Verlegung des Familienwohnsitzes an den…