…hat der VwGH ausgeführt, die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sei zumutbar, wenn die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort 78 km betrage und für diese Strecke eine Fahrtzeit mit dem PKW von maximal einer Stunde benötigt werde. Mit dem Erkenntnis des VwGH vom 25…
…der genannten Anschrift, da sich sowohl seine engsten persönlichen Beziehungen (Eltern, Freunde) als auch seine engeren wirtschaftlichen Beziehungen (Freizeit, Konsum etc.) im genannten Ort befänden. Die einfache Wegstrecke zwischen x und y betrage 127 Kilometer, sodass ihm daher eine tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz…
…der Rechtsprechung des VwGH nicht vernachlässigbar. Für den BF ist somit die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort im Beschwerdejahr 2021 jedenfalls unzumutbar. Neben der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes, muss auch die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz unzumutbar sein. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr…
…und führte in der Stellungnahme aus, dass eine Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz dann gegeben sei, wenn dieser mehr als 80km entfernt sei und die Fahrzeit mehr als Stunde betrage. Weiters wies das Finanzamt darauf hin, dass die Miete der Wohnung in…
…Neben der Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes, muss auch die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz unzumutbar sein. Eine tägliche Rückkehr von L nach Hauptwohnsitz bei einer Distanz von 180 km und einer Fahrzeit von 105 Minuten ist unzumutbar. Zwar ist im Lichte der Rechtsprechung…
…dass einer täglichen Rückkehr vom Arbeitsort an den Familienwohnsitz wegen einer Entfernung von weniger als 80 km, die grundsätzlich in weniger als einer Stunde zurückgelegt werden kann, nichts entgegensteht. Sie hat daher die Frage einer Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes nicht weiter überprüft…
…den Streitjahren 2011 und 2014 am Familienwohnsitzort mit Erzielung steuerlich relevanter Einkünfte berufstätig war, er selbst eine Ordination am Familienwohnort geführt hat und seine Kinder dort wohnhaft waren. Betreffend die weitere Voraussetzung der Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnort war im gegenständlichen…
…kann. Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine Stunde beträgt (VwGH 31.07.2013, 2009/13/0132). Abzustellen ist jedenfalls auf das tatsächlich benutzte Verkehrsmittel. Ein Familienwohnsitz (…
…ab einer Entfernung von 120 km zwischen Familienwohnsitz und Arbeitsstätte eine tägliche Rückkehr nicht mehr zugemutet werden könne, gegeben. Weiters führt die Behörde aus: "Um die Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Familienwohnsitz geht es - nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. etwa das Erkenntnis vom 14…
…Stunden. Die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz ist daher als unzumutbar anzusehen (vgl VwGH 31.7.13, 2009/13/0132, 10.2.16, 2013/15/0236). 2.1. Vorliegen der Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Frage, ob…
…die tägliche Rückkehr grundsätzlich zumutbar, wenn der Wohnort vom Beschäftigungsort nicht mehr als 120 km entfernt ist (vgl. Kovacs in Doralt/Kirchmayr/Zorn, § 26, Rz. 53). Insbesondere setzt der Tatbestand der Dienstreise wegen Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Dienstort zum Familienwohnsitz voraus, dass der Arbeitnehmer…
…hat der VwGH ausgeführt, die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sei zumutbar, wenn die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnort 78 km betrage und für diese Strecke eine Fahrtzeit mit dem PKW von maximal einer Stunde benötigt werde. Mit dem Erkenntnis des VwGH vom 25…
…dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können die dadurch bedingten Mehraufwendungen Werbungskosten iSd § 16 Abs. 1 EStG 1988 darstellen, vorausgesetzt, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit gleichfalls…
…sodass ihm eine Aufgabe des Familienwohnsitzes nicht zumutbar gewesen sei. Weder sei aufgrund der Entfernung eine tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz noch aufgrund der befristeten Aufenthaltsberechtigungen in den ersten beiden Jahren eine Verlegung des Familienwohnsitzes zumutbar gewesen. Der Verkauf der Wohnung in ausländische_Stadt…
…anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt sei. In begründeten Einzelfällen könne auch schon bei einer kürzeren Wegstrecke Unzumutbarkeit angenommen werden. Wie den vorstehenden Ausführungen zu entnehmen sei, sei dem Abgabepflichtigen eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz aufgrund der Arbeitsbedingungen nicht möglich…
…Unzumutbarkeit der (Mit)Übersiedlung der gesamten Familie: Unstrittig ist, dass aufgrund der Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort - die einfache Wegstrecke beträgt 317 km - eine tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz nicht zumutbar ist. Wie oben dargelegt, ist die Zumutbarkeit der Wohnsitzverlegung jeweils im Einzelfall unter Würdigung der…
…dem Familienwohnsitz und dem Beschäftigungsort beträgt 284 km, die Fahrtdauer mit dem PKW beträgt rund drei Stunden. Somit ist gegenständlich von einer Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz auszugehen. Weiters zu prüfen ist, ob die Verlegung des Wohnsitzes vom Familienwohnsitz an den Beschäftigungsort…
…Die tägliche Rückkehr von der Arbeitsstätte an den Familienwohnsitz muss für den betroffenen Arbeitnehmer unzumutbar sein. Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erkannt. Im Streitfall ist der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so…
…bloß persönlicher Vorlieben für die Beibehaltung des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 16.3.2005, 2000/14/0154; VwGH 24.11.2011, 2008/15/0235). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist…
…54 In der Stellungnahme des Finanzamtes vom 28.7.2025 führte das Finanzamt zu Punkt 3 aus, dass die Kosten für Familienheimfahrten in diesem Fall grundsätzlich nicht anzuerkennen seien, da die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar sei, wenn die Entfernung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort weniger…