…der Gesetzgeber bei bestehender Möglichkeit der Benutzung eines öffentlichen und kostenlosen Verkehrsmittels die Zumutbarkeit grundsätzlich als gegeben ansieht. Dass dazu keine Ausführungen in Erläuternden Bemerkungen zur Gesetzesänderung des Jahres 1995 zu finden sind, spricht keinesfalls gegen diese Annahme. Fest steht aber, dass auf Grund der…
…die Prüfung der Zumutbarkeit nicht nur darauf abzustellen, ob (wie die von ihm vorgelegten Fahrpläne vermuten lassen) zwischen dem Wohnort des Beschwerdeführers und dem Ort seiner Arbeitsstätte durchgehend ein geeignetes öffentliches Verkehrsmittel verkehrt, sondern ob dem Beschwerdeführer zumindest auf der halben Strecke die Benützung eines…
…dass die bei Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegte Wegstrecke mehr als 40 km beträgt, hat die Bf. in diesem Verfahren auch nicht erbracht. Ihr Begehren war daher abzuweisen und dem Antrag des Finanzamtes zu bestätigen. Unzulässigkeit der Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die…
…Grund der Arbeitszeitnachweise für jedes Kalendermonat geprüft, ob die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel überwiegend (also an mehr als 10 Arbeitstagen) vorgelegen ist. Unzumutbarkeit im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG lag an jenen Arbeitstagen vor, bei denen die Wegzeit unter Verwendung der…
…das Gesetz einerseits den Verkehrsabsetzbetrag, mit dem die Ausgaben für die einfache Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis zu 20 km grundsätzlich als abgegolten gelten, und andererseits, abgestuft nach Entfernung und Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels, zusätzliche Pauschbeträge (§ 16 Abs. 1 Z 6 lit…
…Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall ergeben sich die strittigen Voraussetzungen für die gegenständlich vorliegende Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und daran anknüpfend für die Berücksichtigung des großen oder kleinen Pendlerpauschales unmissverständlich aus den dargestellten Bestimmungen des EStG 1988 sowie aus der Pendlerverordnung…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…
…dass die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben sei. Mit dem gegen diese Entscheidung am 30.06.2014 eingebrachten Antrag, begehrte die Bf. die Vorlage ihrer Beschwerde an das Bundesfinanzgericht und führte darin ergänzend aus, dass sie 2 Kinder habe, die sie vor der Arbeit…
…In der Bescheidbegründung führte das Finanzamt aus: "Für die Anerkennung des Pendlerpauschales ist nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse, sondern auf die grundsätzliche Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels abzustellen. Für eine Fahrtstrecke von mehr als 60 Kilometer sieht der Gesetzgeber eine Fahrtzeit in eine Richtung…
…dieser Zeiten bestätigte erneut die Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 20.11.2024 wies die belangte Behörde die Beschwerde als unbegründet ab. Begründet wurde dies damit, dass bei flexiblen Arbeitszeitmodellen - wie hier Gleitzeit - repräsentative Beginn- und Endzeiten der Abfrage im Pendlerrechner zugrunde…
…> 40 km, gesamt 678 Euro) berücksichtigt worden. Laut Rechtsprechung sei die Gewährung des großen Pendlerpauschales ausschließlich nach objektiven Kriterien der Benützung des öffentlichen Verkehrsmittels zu beurteilen bzw. stelle das Gesetz ausschließlich auf die Wegzeiten und -strecken zwischen Wohnort und Arbeitsstätte ab, und zwar auch…
…Beschwerde vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Darin gestand die belangte Behörde der Bf zu, dass die Pendlerverordnung erst ab 2014 anwendbar sei. Die Ergebnisse des Pendlerrechners seien aber für Zwecke der Plausibilitätsprüfung heranzuziehen. Die Grundsätze hinsichtlich der Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel (max…
…umgekehrt unter Kombination von öffentlichen Verkehrsmittel und PKW in 109 Minuten zurückgelegt werden kann und damit die kürzeste mögliche Zeitdauer die entfernungsabhängige Höchstdauer im Sinne des § 2 Abs. 1 Z 2 lit c der Pendlerverordnung nicht übersteigt, weshalb die die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auch nach…
…Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder wegen Blindheit für den Steuerpflichtigen im Behindertenpass (§ 42 Abs. 1 Bundesbehindertengesetz BGBl. Nr. 283/1990, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 150/2002) eingetragen ist. 2. Kommt Z 1 nicht zur Anwendung, gilt unter Zugrundelegung der…
…für das Jahr 2014 zu berichtigen. Der Beschwerde wurden eine Neuberechnung des Pendlerpauschales und ein Auszug aus dem Dienstvertrag beigelegt. Die Neuberechnung führe zum Ergebnis, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar sei. Es stehe daher ein großes…
…einer Behinderung ergeben. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte solcherart möglich, ist nach den amtlichen Erläuterungen zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP, 75) die Frage der Zumutbarkeit auf Grund der Fahrtzeiten zu prüfen…
…Darüber hinaus wurde um Bekanntgabe der Gründe ersucht, warum die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel von der Wohnung in A zum österreichischen Dienstgeber nicht möglich sei. Mit Bescheid vom 11. Mai 2018 wies das Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2017 mit der Begründung ab…
…Beschwerdevorentscheidung weist diesbezüglich folgende Begründung auf: „Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erfolgte eine ha. Überprüfung der Fahrten zwischen der Wohnung in Y und der Arbeitsstätte in A. Dabei wurde die Möglichkeit und Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel festgestellt: Eigenes Fahrzeug von der Wohnung zum Bahnhof C…
…Fahrplandaten). Für die Zumutbarkeit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel geht das Finanzamt von einer Fahrtdauer mit dem Kfz von 38 Minuten aus (3x38=114 min) und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln für die Hinfahrt einer Fahrzeit zwischen 99 und 107 min und der Rückfahrt zwischen 96 und 104…
…Benützung öffentlicher Verkehrsmittel, vom Verlassen der Wohnung am Familienwohnsitz bis zum Arbeitsbeginn 100 Minuten und vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zum Erreichen des Familienwohnsitzes 103 Minuten. Da die Zeitdauer 60 Minuten nicht aber 120 Minuten übersteigt, ist bei der Beurteilung der Zumutbarkeit bzw Unzumutbarkeit der…