…veranlasst sind, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Unzumutbarkeit…
…Fall nach der Aktenlage weder angeordnet, noch ist sie tatsächlich erfolgt. Vielmehr erfolgte eine tägliche Rückkehr an den Wohnort des Bf.. 2. Alleinverdienerabsetzbetrag: Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob dem Bf. als in der Slowakei beschäftigten und im Wege der Arbeitskräfteüberlassung nach…
…Februar 2003, Zl. 99/14/0340, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen konnte. Derartige Umstände können daher die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht begründen, zumal die vom Bf. eingewendeten Umstände nicht nur ihn, sondern eine nicht unerhebliche Anzahl von im Wechsel-Schichtdienst…
…um die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Familienwohnsitz zu bejahen. Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort: Die Anerkennung der Werbungskosten der doppelten Haushaltsführung sei im Erstbescheid deshalb abgewiesen worden, da die Behörde von der Zumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ausgegangen…
…Februar 2003, Zl. 99/14/0340, der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen konnte. Derartige Umstände können daher die Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Wohnort nicht begründen, zumal die vom Bf. eingewendeten Umstände nicht nur ihn, sondern eine nicht unerhebliche Anzahl von im Wechsel-Schichtdienst…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erklärt. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich muss unzumutbar sein. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten Lebensführung…
…Der Verwaltungsgerichtshof hat die tägliche Rückkehr bei einer Wegstrecke von 130 Kilometern und einer Fahrzeit von 70 Minuten für unzumutbar erklärt. 2. Die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich muss unzumutbar sein. Die Unzumutbarkeit kann ihre Ursachen sowohl in der privaten…
…Haushaltsführung erwachsenen Aufwendungen. Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten gehörten grundsätzlich zu den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung. Sei der Beschäftigungsort vom Wohnort so weit entfernt, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden könne und sei die Verlegung des Familienwohnsitzes in die Nähe des…
…dass ihm die Rückkehr an den Wohnort überwiegend mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich gewesen wäre. (Erörterungstermin, Schreiben vom 07.01.2026). Die Positionen und weiteren Vorbringen der Parteien sind folgende: Finanzamt: Das Finanzamt begehrt die Abweisung des Beschwerdepunktes "großes Pendlerpauschale und höherer Betrag für den Pendlereuro"…
…der Rechtsprechung als Richtwert heranzuziehenden Wegstrecke von 80 km. Auch kann von einer wesentlichen Überschreitung der jedenfalls zumutbaren Wegzeit im Hinblick auf die angegebenen Zeiten nicht ausgegangen und dem Finanzamt somit nicht entgegengetreten werden, wenn es von der Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr an den Wohnort…
…andere Tätigkeit an einem ***GS-AG1*** -Standort aufnehmen müssen, welcher eventuell weiterhin nicht im Nahebereich von ***Wohnort1*** gelegen gewesen wäre. Für das erkennende Gericht war sohin nach den soeben dargelegten Umständen des Einzelfalls aus Sicht der Beschwerdejahre nicht von einer Rückkehr der Bf an ihren…
…Die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz sei daher jedenfalls zumutbar (Verweis auf VwGH 15.9.2011, 2008/15/0239; VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132). II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Feststellungen Auf Basis des oben geschilderten Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen wird…
…sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Wenn ein Tätigkeitsort des Steuerpflichtigen so weit vom Familienwohnsitz entfernt ist, dass eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und wenn weiters die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Tätigkeitsort nicht oder noch nicht zugemutet…
…veranlasst, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt ist, dass dem Abgabepflichtigen eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder, die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus privaten Gründen, denen…
…ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen…
…täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz und kommt bei Zumutbarkeit zu dem Ergebnis, dass die zweite Wohnsitzgründung auf einer persönlichen Vorliebe beruht, deren Kosten nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden kann. Wird einem Arbeitnehmer aber unabhängig von seinen persönlichen Vorlieben ein Wohnsitz am Beschäftigungsort infolge der…
…einem Steuerpflichtigen zwangsläufig Mehraufwendungen dadurch erwachsen, dass er neben seinem Familienwohnsitz (Hauptwohnsitz) am Beschäftigungsort eine zweite Wohnmöglichkeit (Nebenwohnsitz) benötigt, weil ihm weder eine Wohnsitzverlegung noch eine tägliche Rückkehr an den Ort des eigenen Hausstandes (Haupt- bzw. Familienwohnsitz) zugemutet werden kann, so sind die Mehraufwendungen dafür…
…auch wenn dieses im gegenständlichen Fall steuerpflichtig behandelt wurde. Aus der festgestellten Entfernung von 394 Straßenkilometer zwischen den Wohnorten in Österreich und Slowenien ergibt sich daher jeweils ein Betrag von € 165,48 an Werbungskosten für März bzw Dezember 2021. Die als Werbungskosten zu berücksichtigenden…
…ist, dass ihm eine tägliche Rückkehr nicht zugemutet werden kann und entweder die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes nicht privat veranlasst ist, weil der Ehepartner dort mit relevanten Einkünften erwerbstätig ist, oder die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus verschiedensten privaten Gründen, denen…
…anderen muss auch die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Arbeitsort oder in dessen Nahebereich unzumutbar sein (Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, Tz 74 zu § 16 Abs. 1 Z 6 EStG). Wann (Un-)Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr von der Arbeitsstätte zum Wohnort vorliegt…