…Die in Streit stehende Frage der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmittel für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und damit des Sachverhaltes. Es wurde daher nicht über eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung entschieden und ist…
…da zum einen Unzumutbarkeit der Benützung der Massenverkehrsmittel aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit vorliege (Wegstrecke Bahnhof A bis Wohnadresse werde um 23:25 Uhr nicht mehr von Massenverkehrsmitteln bedient) und zugleich die Unzumutbarkeit aufgrund langer Anfahrtszeit zur Geltung komme (Rückfahrzeit vom Arbeitsplatz B nach A Wohnadresse betrage…
…unabhängig von den tatsächlichen Kosten zu. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für jene Arbeitnehmer, die weitere Strecken zurücklegen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht möglich ist bzw. nicht zugemutet werden kann, einen besonderen Werbungskostenpauschbetrag (Pendlerpauschale) vor, der der Art…
…Verhältnisse sind gemäß § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung auch der Beurteilung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zugrunde zu legen. Dies wird auch von der Finanzverwaltung so gesehen. So bestehen den LStR 2002 Rz 262 zufolge bei Schichtdienst keine Bedenken, auf die voraussichtlich überwiegend…
…j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen. Gemäß § 33 Abs. 5 Z 4 EStG 1988 idgF steht bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis ein Pendlereuro (Absetzbetrag) in Höhe von jährlich…
…unabhängig von den tatsächlichen Kosten zu. Darüber hinaus sieht § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 für jene Arbeitnehmer, die weitere Strecken zurücklegen oder denen die Benützung von Massenverkehrsmitteln nicht möglich ist bzw. nicht zugemutet werden kann, einen besonderen Werbungskostenpauschbetrag (Pendlerpauschale) vor, der der Art…
…sich die strittigen Voraussetzungen für die gegenständlich vorliegende Zumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und daran anknüpfend für die Berücksichtigung des großen oder kleinen Pendlerpauschales unmissverständlich aus den dargestellten Bestimmungen des EStG 1988 sowie aus der Pendlerverordnung. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt daher nicht vor.…
…eigenen Pkw. Gemäß BMF (Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln) stehe das große Pendlerpauschale zu, wenn die Entfernung Wohnort zum Arbeitgeber >40 km, die Wegzeit mit Massenbeförderungsmitteln >90 Minuten betragen würde und die Benützung des Massenbeförderungsmittels pro Wegstrecke mehr als 3x so lang dauern würde, als…
…Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12. EL § 16 Anm. 81). Auch nach der Judikatur des VwGH ist die Möglichkeit der kombinierten Benützung privater und öffentlicher Verkehrsmittel bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Verwendung von Massenverkehrsmitteln mit einzubeziehen (vgl. VwGH 28. 10. 2008, 2006/15/0319…
…Nr. 156/2013 neu gefasst. Die Regelung hinsichtlich Zumutbarkeit der Benützung des Massenbeförderungsmittels wurde wortgleich in § 16 Abs. 1 Z 6 lit. d EStG übernommen. Zusätzlich wurde eine Verordnungsermächtigung hinsichtlich Festlegung von Kriterien zur Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels ins EStG aufgenommen (§ 16 Abs. 1…
…ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Personenzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen (VwGH 24.4.2014, 2010/15/0156). Die Wegstrecke bemisst sich im Falle der Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Massenverkehrsmittels nach den Tarifkilometern zuzüglich…
…Kosten bis zur Höhe des sich aus lit. c, d oder e ergebenden Betrages als Werbungskosten zu berücksichtigen. j) Der Bundesminister für Finanzen wird ermächtigt, Kriterien zur Festlegung der Entfernung und der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Gemäß § 4 Abs. 1 Pendlerverordnung…
…ist bei Ermittlung der Wegzeit immer von der Benützung des schnellsten öffentlichen Verkehrsmittels (zB Schnellzug statt Regionalzug, Eilzug statt Autobus) auszugehen (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG [Stand 1.6.2013], § 16 Anm 81). Bei Feststellung der für die Zumutbarkeit maßgeblichen Fahrtdauer mit…
…Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels mit Verordnung festzulegen." Gemäß § 2 Abs. 1 Pendlerverordnung ist die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels nach Z 1 und Z 2 zu beurteilen. Dabei sind die Verhältnisse gemäß § 1 zu Grunde zu legen. Die Umstände, die die Zumutbarkeit…
…Wege der Pauschbeträge nach § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c EStG 1988 Kosten des Individualverkehrs geltend gemacht werden (VwGH 04.02.2009, 2007/15/0053). Nach den Gesetzesmaterialien (RV 620 BlgNR XVII. GP, 75) ist die Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln auf Grund der…
…Abhängig von der Wegstrecke und der Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln wird auf Antrag eines Steuerpflichtigen ein Pendlerpauschale iSd § 16 Abs. 1 Z 6 lit. c oder d EStG 1988 in Abzug gebracht, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen. Die Wegstrecke zwischen der Wohnung in…
…zur vorgesehenen Ankunftszeit bereits überfüllt sei, wie dies drei von der Bf. werktags vorgenommene Versuche zeigen würden. Die Inanspruchnahme einer derart unsicheren Parkmöglichkeit könne nicht die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels iSd Gesetzes begründen. Der Erlass gehe aber davon aus, dass diese Parkmöglichkeit jederzeit gegeben…
…die Benützung des Massenbeförderungsmittels zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke mit dem Massenbeförderungsmittel höchstens dreimal so lange dauert wie die Fahrzeit mit dem Kfz. Nach den Gesetzesmaterialien (RV 620 BlgNR XVII. GP, 75) ist die Zumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln auf Grund der…
… dementsprechend bleiben damit zB Wartezeiten zwischen der Ankunft bei der Arbeitsstätte und dem Arbeitsbeginn unberücksichtigt. Von "Unzumutbarkeit" der Benützung von Massenverkehrsmitteln ist somit – abgesehen von einer gegenständlich nicht vorgebrachten körperlichen Behinderung oder einer Krankheit, welche die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar machen - auszugehen a) wenn zumindest…
…Der Kirchenbeitrag blieb ebenfalls unberücksichtigt, da kein Nachweis der Zahlung erbracht wurde. Nicht anerkannt wurde auch das Pendlerpauschale aufgrund der Zumutbarkeit der Benutzung von Massenverkehrsmitteln, sowie einer Maximalreisezeit von 38 bzw. 15 Minuten. Der Alleinerzieherabsetzbetrag wurde für 2007 und 2008 anerkannt. Über Anfrage des Finanzamtes…