…Berufung vom 29. Dezember 2006 zurück. Das Bundesfinanzgericht erklärt diese daher gemäß § 323 Abs. 38 BAO idgF als Beschwerde zu erledigende Berufung gemäß § 256 Abs. 3 BAO als gegenstandslos. Damit treten die angefochtenen Feststellungsbescheide in formelle Rechtskraft. Das diesbezügliche Beschwerdeverfahren ist beendet. Zur Zulässigkeit einer…
…März 2012 erließ das FA einen Bescheid über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2006 bis 2009 gemäß § 303 Abs 4 BAO. In der Begründung über die Wiederaufnahme wurde lediglich die Gesetzesbestimmung wiedergegeben, weshalb der Berufung gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahrens…
…ist. Daraufhin stellte der Bf. einen Antrag auf Vorlage der Berufung an die (szt.) Abgabenbehörde zweiter Instanz (Eingabe des steuerlichen Vertreters vom 12.06.2012) und führte darin ergänzend aus: Der ESt.-Bescheid 2009 sei nach wie vor unrichtig, weil kein steuerlicher Sanierungsgewinn erzielt worden…
…in den Jahren 2005 bis 2008 sicher keine "offensichtlichen" Unrichtigkeiten gegeben habe, die das Finanzamt aus den Steuererklärungen dieser vier Jahre übernehmen hätte können. Das Finanzamt legte die Berufung ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung unmittelbar der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Gemäß Art. 151 Abs…
…1) Eine allgemeine Vollmacht umfasst nach ständiger Rechtsprechung auch die Zustellungsbevollmächtigung und damit das Recht zur Empfangnahme von Schriftstücken (Ritz, BAO7, § 83 Tz 17 und § 9 ZustG Tz 20 mit Judikaturnachweisen). Bei Rechtsanwälten ersetzt nach § 8 Abs. 1 letzter Satz Rechtsanwaltsordnung die Berufung auf die…
…dem die Berufung als zurückgenommen erklärt wird) handelt es sich um Formalentscheidungen. Außerdem kann eine spätere Mängelbehebung an der gemäß § 85 Abs. 2 BAO bereits eingetretenen Rechtsfolge nichts mehr ändern. Aufgrund der obigen Ausführungen war die Beschwerde daher als unbegründet abzuweisen. E. Zulässigkeit einer Revision…
…mit dem die Berufung vom 25.3.2013, zur Post gegeben am 26.3.2013, gegen den Haftungsbescheid vom 6.12.2012, zugestellt am 22.12.2012, als verspätet zurückgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…betreffend "meine Berufung gegen den Bescheid vom 25.11.2010" ist zu sagen, dass sich dieser von den Daten und vom Inhalt her eindeutig auf den Einkommensteuerbescheid 2009 bezog. Dieser Wiederaufnahmsantrag wurde vom Finanzamt mit Bescheid vom 20.4.2012 erledigt. Zulässigkeit einer Revision Gegen…
…einer Zustellung mit 17. September 2013 ausgegangen und erweist sich die gegen diesen Bescheid am 21. Oktober 2013 eingebrachte Berufung als verspätet. Der verfahrensgegenständliche (Zurückweisungs-)Bescheid vom 25. Oktober 2013 entspricht somit der Rechtslage. Es war daher wie im Spruch ausgeführt zu entscheiden. 5) Zulässigkeit…
…Der Einschreiter wäre aufzufordern gewesen, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Die Erlassung des Zurückweisungsbescheides vom 4. März 2013 war somit rechtswidrig. Der angefochtene Bescheid war daher aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wird nicht zugelassen, weil der Verwaltungsgerichtshof in den Erkenntnissen vom 29…
…2004, 2005 und 2006 Berufung erhoben, und die Aussetzung der Einhebung der aus diesen Bescheiden resultierenden Nachforderungen einschließlich eines Säumniszuschlages in Höhe von insgesamt 11.937,01 € gemäß § 212a BAO beantragt. Das Finanzamt bewilligte am 25.4.2008 antragsgemäß diese Aussetzung der Einhebung. Der…
…und der angefochtene Bescheid aufzuheben. Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Berufungssenat nach Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung (§ 282 Abs. 1 Z1 iVm § 284 Abs. 1 Z1 BAO idF vor BGBl I 2013/14) wurde im zweitinstanzlichen Verfahren zurückgezogen. Zur Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art…
…Ergehen einer Berufungsvorentscheidung ein Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt wird. Vielmehr sieht der Gesetzgeber in solchen Fällen ausdrücklich die Stellung eines neuerlichen Aussetzungsantrages und dessen allfällige neuerliche Bewilligung vor. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision…
…Berufung gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 2. Juli 2012 nicht innerhalb der in § 150 Abs. 2 FinStrG bestimmten Monatsfrist eingebracht wurde, ist die Zurückweisung als nicht fristgerecht durch die Finanzstrafbehörde zu Recht erfolgt, weshalb die gegenständliche Beschwerde als unbegründet abzuweisen war. Zur Zulässigkeit einer…
…eine Pflichtveranlagung, da der Bf. in diesen Jahren gleichzeitig Bezüge von mehreren auszahlenden Stellen erhalten hat. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen wurden mangels Nachweis nicht berücksichtigt. Strittig ist, ob die in der Folge gegen diese Einkommensteuerbescheide vorerst per Email und später (nach Ablauf der Berufungsfrist…
…13/0026 vom 26.8.2009) sei die Frist weiter verlängert worden. Die Bf. legte „beispielhaft einige Fristverlängerungen“ betreffend die Einbringung einer Berufung gegen den Bescheid vom 4.8.2006, „eingelangt am 8.8.2006“ vor, und zwar: | Schreiben vom | Beantragte Frist |…
…die beabsichtigte Anfechtung des Haftungsbescheides bezogen. Auch das Finanzamt war sich darüber im klaren, daß die von ihm bescheidmäßig verlängerte Rechtsmittelfrist die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid betraf. Dies wurde in den Fristverlängerungsbescheiden eindeutig zum Ausdruck gebracht. Bei dieser Sachlage konnte der…
…die beabsichtigte Anfechtung des Haftungsbescheides bezogen. Auch das Finanzamt war sich darüber im klaren, daß die von ihm bescheidmäßig verlängerte Rechtsmittelfrist die Frist zur Erhebung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid betraf. Dies wurde in den Fristverlängerungsbescheiden eindeutig zum Ausdruck gebracht. Bei dieser Sachlage konnte der…
…über die Berufung, nunmehr Beschwerde, vom 14.9.2012 inhaltlich zu entscheiden hat und somit die Formalentscheidung - Zurückweisungsbescheid vom 20.9.2012 - aufzuheben war. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…Bescheide des FA betreffend Zurückweisung einer Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2009 und 2010 in der Sitzung am 13. Oktober 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…