…Eigentums an den betreffenden Wirtschaftsgütern (vgl VwGH 31.1.2022, Ra 2021/13/0095, mwH; vgl zB auch Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht [1983] 23; Mayr/Hayden in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn [Hrsg], EStG [18. Lfg 2016] § 19 Rz 30). Die Zurechnungsvorschrift des…
…aus § 15 leg. cit. ergibt - Geld oder geldwerte Vorteile im Rahmen der außerbetrieblichen Einkunftsarten abfließen (vgl. Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Wien 1983, 14 f). Zu den Werbungskosten zählt nach § 16 Abs. 2 EStG 1988 auch die Erstattung (Rückzahlung) von Einnahmen, sofern weder…
…Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres zu- bzw. abfließen (vgl. VwGH vom 10.5.1978, 634/78; Taucher, Zufluß-Abfluß-Prinzip 2 ff; ebenso Sadlo/Renner, EStG § 19 216). Auch der BFH vertritt diese Meinung nunmehr in ständiger Rsp (BFH, BStBl 1987 II…
…dass nach Zufluß/Abflußprinzip die Höhe des UAB an die geleistete Zahlung in Höhe von € 1.398,55 angepasst werden musste und gewährte daher den UAB für 6 Monate. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt A. Der Bf ***[VN1]*** ***[NN1]*** war bei einem Arbeitgeber von…
…wörtlich aus: "Ein Abfluß iSd § 19 Abs 2 EStG erfordert, daß Geldwerte aus der Verfügungssphäre eines Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheiden und damit bei diesem wirtschaftlich eine Vermögensminderung eintritt (vgl das hg Erkenntnis vom 20. Mai 1987, 86/13/0180, und Taucher, das Zufluß-Abflußprinzip im Einkommensteuerrecht…
…auch bei Zuerkennung einer pflegebedingten Geldleistung. Das Pflegegeld wurde im Kalenderjahr 2022 rückwirkend ausbezahlt. Das österreichische Einkommensteuerrecht kennt das Zufluß- und Abflußprinzip nach welchem Einnahmen bzw Ausgaben dem Kalenderjahr steuerlich zuzuordnen sind, in dem sie zu- bzw abgeflossen sind. Die Pflegeheimkosten des Kalenderjahres 2021 können…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin ***Ri2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***LRi1*** und ***LRi2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch die Rechtsanwälte GesbR, über die Beschwerde vom 25. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Aloisia Bergauer, die Richterin Mag. Andrea Ebner sowie die fachkundigen Laienrichter Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 27.02.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg1) vom 08.02.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 20102) vom 30.3.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
Im Fall der Arbeitslosigkeit in der Schweiz sei das Risiko "Ableben" und "Invalidität" (zwingend) bei der Auffangeinrichtung BVG aus dem Taggeld für Arbeitslose zu versichern. Es könne jedoch auch das Risiko "Alter" versichert werden (Hinweis auf Punkt F.10. der Broschüre "ALV Risikoversicherung für Arbeitslose…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, über die Beschwerde vom 2. Jänner 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt_A vom 22. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Darin wurde erhoben, dass die Provisionsakonti in den Vorjahren nicht zurückgefordert wurden bzw. auch, dass bei dem Dienstnehmer in den Jahren vor der Beendigung des Dienstverhältnisses keine Aufrechnungen mit den nicht erbrachten Leistungen stattgefunden hatte. Das Landesgericht ermittelte auch, dass die Besprechungen des Hrn. A…
Im Lohnzettel 1.1. bis 31.3.2014 wurde diese Rückzahlung gem. § 16 Abs. 2 EStG unter "Sonstige steuerfreie Bezüge" als Werbungskosten berücksichtigt. Hr. A wollte diese Gegenverrechnung/Kompensation nicht akzeptieren und klagte die Bf mit Mahnklage. Der Fall wurde vor dem ***LandesgerichtX*** als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Feichtenschlager, die Richterin Dr. Ina Kerschner sowie die fachkundigen Laienrichter KommR. MSt. Daniel Daurer und Mag. Johannes Denk in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Schmalzl & Partner Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Operngasse…
Zur Ermittlung dieser Kennzahlen im vorliegenden Fall siehe Beilage 1. Bei diesen Kennzahlen handelt es sich um eine formelle Liquidität, da sie sich auf Daten stützen, die der Bilanz unmittelbar zu entnehmen sind. Davon zu unterscheiden ist die materielle Liquidität, die in die oben angeführten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Ebner, die Richterin Mag.Dr. Katrin Allram sowie die fachkundigen Laienrichterinnen Mag. Ulrike Richter und Mag. Natascha Kummer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***AdresseBf***, vertreten durch Dr. Jakob Schmalzl Schwechater Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsges.m…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, über die Beschwerde vom 25.02.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, Steuernummer, vom 27.01.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AB in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 25.05.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt NNN vom 24.04.2012, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für das Jahr 2006…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache Bf., Adresse , gegen den Bescheid des FA Salzburg-Land vom 6. März 2008, betreffend Einkommensteuer 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…