IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 13. November 2023, GZ ***1***, betreffend Eingangsabgaben und Verzugszinsen zu Recht erkannt: I…
…iSd Art.202 Abs.2 ZK, nicht feststellbar waren, wurden, iSd Art 214 Abs.2 ZK, als Zeitpunkte der Zollschuldentstehung die Tage, an denen die Ankäufe der Schmuggelzigaretten erfolgten (31.03.2015, 30.05.2015, der 10.06.2015, der 15.06.2015 und der…
…des Art. 219 UZK-DVO die Zollanmeldung für diese Waren als nicht abgegeben. Dann wiederum kann die Fiktion des ordnungsgemäßen Verbringens gem. Art. 218 Buchstabe a UZK-DVO nicht greifen, sodass es letztlich zur Zollschuldentstehung nach Art. 79 Abs. 1 Buchstabe a, erste Alternative, UZK…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, ***Adr.Bf.***, vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 2. Februar 2018, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 25. Jänner 2018, Zl. ***1***, betreffend Eingangsabgaben zu Recht erkannt: I…
…Höhe der Zollschuld keine Bedenken, alle Gesamtschuldner zur Leistung der Zollschuld heranzuziehen. Zum Ort der Zollschuldentstehung gemäß Art. 215 ZK ist zu bemerken, dass ein Ort der Zollschuldentstehung hinsichtlich des Schmuggels der Zigaretten in die Europäische Union nicht festgestellt werden konnte. Die Zuständigkeit der österreichischen…
…4 ZK auch zuständig war. Die genannte Bestimmung regelte jene Vereinfachung, dass in Fällen der Zollschuldentstehung nach Art. 202 ZK derjenige Mitgliedstaat zur Erhebung der eigentlichen Zollabgaben (hier somit € 3.405,01 an Zoll) zuständig ist, der die Entstehung festgestellt hat. Im gegenständlichen Fall…
I. IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN., über die Beschwerde vom 13. Mai 2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 15. April 2011, Zl. zzz, betreffend…
…GZ. ***, wurde der Zollschuldentstehungszeitpunkt mit 12.12.2014 festgelegt und die Eingangsabgaben mit € 5.656,68 (Zoll) und € 12.444,70 (EUSt) sowie die Abgabenerhöhung mit € 408,34 neu festgesetzt. Begründend führte das Zollamt im Wesentlichen aus, dass der verfahrensgegenständliche PKW seit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Herbert Schober BA in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch NN1, über die Beschwerde vom 25.05.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Wien vom 20.04.2015, Zl. zzz, betreffend Festsetzung einer Eingangsabgabenschuld…
…vorschriftswidrigen Verbringens, da der Gestellungspflicht nicht nachgekommen wurde. Dies ist zwischen den Parteien auch unstrittig. Die Entdeckung der nicht angemeldeten Waren bei einer Kontrolle am Amtsplatz ohne vorausgegangene ordnungsgemäße Gestellung schließt den Zollschuldentstehungstatbestand des Artikel 202 Absatz 1 Buchst. a ZK nicht aus (vgl. VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, über die Beschwerde vom 8. Jänner 2015 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 10. Dezember 2014, Zahl nnnnnn/nnnnn/03/2014, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Doris Schitter in der Beschwerdesache B., vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Tamer Öztürk, Schwimmschulgasse 3, 4600 Wels, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 15.07.2013, Zahl Zahl, betreffend Vorschreibung einer Einfuhrzollschuld nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Tamer Öztürk, Schwimmschulgasse 3, 4600 Wels, über die Beschwerde vom 16. Jänner 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 13. November 2013, Zl. zzz, betreffend…
…ob die Voraussetzungen der Art. 230 bis 232 ZK-DVO erfüllt sind, sind dabei nur objektive Voraussetzungen im Zeitpunkt der Willensäußerung. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Zollschuldentstehung ist der Zeitpunkt des vorschriftswidrigen Verbringens (Art. 202 Abs. 2 ZK), wobei bei der Fiktion des vorschriftswidrigen Verbringens…
…1994 zum Schuldner der Eingangsabgaben geworden, da er die Pflichten zu erfüllen hatte, die sich aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung ergeben haben. Für die Zollschuldentstehung ist eine objektive Pflichtverletzung ausreichend, ein schuldhaftes Verhalten ist dagegen nicht erforderlich. Das diesbezügliche Beschwerdevorbringen geht daher…
…cit. als zum Zollverfahren (der vorübergehenden Verwendung) überlassen. Von entscheidender zollschuldrechtlicher Bedeutung erweist sich in diesem Zusammenhang Art. 234 Abs. 2 ZK-DVO. Danach liegt eine Zollschuldentstehung gemäß Art. 202 Abs. 1 lit. a ZK durch vorschriftswidriges Verbringen in das Zollgebiet der Gemeinschaft vor, wenn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache A., AdrA, vertreten durch Simma Rechtsanwälte GmbH "Anwaltskanzlei am Marktplatz", Marktplatz 9, 6850 Dornbirn , gegen den Bescheid des Zollamtes X. vom 04.11.2013, 205/2013 betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde des X., vertreten durch V., vom 29. September 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 30. August 2011, Zl.: 000, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri über die Beschwerde der Bfin, Adr, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 20. Februar 2013, Zahl xxxxxx/nnnnn/2012, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung…
…dem gegenständlichen Fahrzeug passiert habe, sei mithin eine Nichtunionsware widerrechtlich in das Zollgebiet der Europäischen Union verbracht worden. Der zugrundeliegende Sachverhalt sei also auch im und nach dem für die Zollschuldentstehung gemäß Art 221 Abs. 3 ZK (nunmehr Art 103 Abs. 1 UZK) mit Ende…