…eine Entstehung der Zollschuld nach Art. 203 ZK ausscheide. Die im Versandverfahren beförderten Waren seien jedoch nicht innerhalb der in diesem zollamtlichen Überwachungsdokument bezeichneten Frist der Bestimmungszollstelle gestellt worden, sodass von einer Pflichtverletzung auszugehen wäre, die eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK nach sich ziehe…
…auf verkehrsüblichen Weg transitiert worden wäre. Dies sei nicht der Fall gewesen. Mit dem Grenzübertritt in ***5*** sei mangels Vorliegens einer für den durchgeführten Drittlandverkehr gültigen Güterbeförderungsbewilligung die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK entstanden. Die Behauptung, eine Transitfahrt beabsichtigt zu haben…
…ZK entstanden ist, hatten nachfolgende Ereignisse, wie die anschließende Überführung der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr, keine Auswirkungen mehr auf die bereits entstandene Zollschuld (vgl VwGH vom 18. September 2007, 2004/16/0256). Bezüglich des Vorbringens der Bf, die Zollschuld sei nach Art 204…
…Anschluß an die Einfuhr durchgeführte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 infolge Erklärung eines unrichtigen Warenempfängers im Zeitpunkt der Einfuhr nicht vorgelegen haben, sei die Zollschuld nach Art. 204 ZK für die Beschwerdeführerin entstanden. Mit Eingabe vom 26.12…
…zollamtlichen Überwachung entzogen habe. Die nachfolgende Anmeldung der Waren zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr könne die nicht ordnungsgemäße Beendigung der Versandverfahren und die Entstehung der Zollschuld nach Art. 203 ZK nicht mehr sanieren. Anlässlich der Betriebsprüfung sei auch festgestellt worden, dass bei den…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung von nach Art. 201 ZK entstandenen Eingangsabgaben. Gemäß Art. 201 Abs. 2 ZK entsteht die Zollschuld mit der Annahme der Zollanmeldung. Fragen im Zusammenhang mit der Gestellung der Waren oder einer Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK waren im Abgabenverfahren ohne Relevanz…
…August 2014, Zahl ***2***, vorgeschriebenen Eingangsabgaben einschließlich der Abgabenerhöhung waren nicht gesetzlich geschuldet und deshalb gemäß Art. 236 Abs. 1 ZK zu erstatten. Zur der im Erstattungsverfahren getroffenen Feststellung, dass die Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK entstanden sei, ist anzumerken, dass in dem…
…Rechtsbehelfs. Ist die Zollschuld aufgrund einer Handlung entstanden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurde, strafbar war, so kann nach Art. 221 Abs. 4 ZK die Mitteilung unter den Voraussetzungen, die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Absatz 3…
…Rechtsbehelfs. Ist die Zollschuld aufgrund einer Handlung entstanden, die zu dem Zeitpunkt, als sie begangen wurde, strafbar war, so kann nach Art. 221 Abs. 4 ZK die Mitteilung unter den Voraussetzungen, die im geltenden Recht festgelegt sind, noch nach Ablauf der Dreijahresfrist nach Absatz 3…
…sowie der Rechtsprechung des EuGH, die Entstehung und Erhebung der Zollschuld und der Einfuhrumsatzsteuerschuld unterschiedlich zu beurteilen. Bei der Nacherhebung nach Art. 220 und 221 ZK ist eine Berufung auf Vertrauensschutz oder den Grundsatz von Treu und Glauben nicht möglich, da diese Fragen vom Gemeinschaftsrecht…
…die Einfuhr, so sind nach dem Wortlaut des Art. 28c Teil D der Sechsten MwSt-RL auch die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der Einfuhr nicht erfüllt. Der Gesetzgeber geht in solchen Fällen von einem Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK aus, wie…
…Vorliegen sämtlicher Tatbestandsvoraussetzungen geknüpft. Fehlt auch nur eines der in dieser Gesetzesbestimmung angeführten Tatbestandsmerkmale, so ist die Steuerfreiheit zu versagen. Der Gesetzgeber geht in solchen Fällen von einem Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK aus, wie aus der Bestimmung des § 71a ZollR…
…Hinsicht der im Erkenntnis dargestellten Judikatur des EuGH zur Frage, dass unabhängig von der Frage der Entstehung einer Zollschuld nach Art. 204 ZK die Voraussetzungen für die Erhebung auch der Einfuhrumsatzsteuer nicht erfüllt sein können, weil die Ware nicht in den Wirtschaftskreislauf der Union eingegangen…
…Zollverfahrens ... ergeben", entsteht eine Zollschuld gemäß Artikel 204 Absatz 1 ZK. Die Bestimmung erfasst sämtliche sich aus dem betreffenden Zollverfahren ergebenden Pflichten gleichermaßen. Der aktive Veredelungsverkehr nach dem Nichterhebungsverfahren stellt eine ausnahmsweise zur Anwendung kommende Maßnahme dar, die den Ablauf bestimmter wirtschaftlicher Tätigkeiten vereinfachen soll…
…Gesetzlich geschuldet sind Abgaben, für die eine Zollschuld nach den Art 201 bis 206 ZK entstanden ist. Im ersten Rechtsgang zu Zl. 100/0000/2003 war strittig, unter welchen Tatbestand (Art 201 oder Art 204 ZK) der Sachverhalt fällt, im zweiten Rechtsgang erfolgte die Aufhebung…
…Verwendung der Ware zu einem besonderen Zweck gewährt und bieten sich Anwendungsfälle des Art. 204 ZK. Während somit in solchen Fällen die Zollschuld nach Art. 201 ZK entsteht, entsteht eine allfällige EUSt-Schuld nach Art. 204 Abs. 1 ZK (Mairinger in Achatz/Summersberger/Tumpel (2013)…
…1.404,41 ab und wies die Berufungen (nunmehr Beschwerden) im Übrigen als unbegründet ab. Nach der Rechtsprechung sei beim gegebenen Sachverhalt die Abgabenschuld nach Art. 204 ZK entstanden. Daher sei die Abgabenerhöhung auch für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Abgabenschuld und der Fälligkeit…
…weil Art. 204 ZK mit subjektiven Tatbestandselementen nicht ausgestattet ist, weil damit subjektive Tatbestandsmerkmale, wie Vorstellungen oder Verschulden, aber auch das Wissen bzw. Nichtwissen oder Wissenmüssen des Handelnden bei der Entstehung einer Zollschuld nach Art. 204 Abs.1 ZK unerheblich sind. Die Bf konnte mit…
…freien Verkehr für die in Rede stehenden Waren gefehlt hätte. Entgegen der im erstinstanzlichen Abgabenbescheid vertretenen Ansicht liegt aber auch kein Anwendungsfall des Art. 204 Abs. 1 Buchstabe b zweiter Fall ZK vor. Dies deshalb, weil nach der bezogenen Gesetzesstelle die Zollschuld nur dann entsteht…
…Die Bescheidaufhebung nach § 299 BAO sei rechtswidrig erfolgt. Weiters wurde vorgebracht, es sei keine Zollschuld nach Art. 204 ZK entstanden, da keine der beteiligten Parteien Pflichten aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme eines bestimmten Zollverfahrens verletzt habe. Bei der behaupteten Verletzung des Art…