IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache A. vertreten durch B., gegen den Bescheid des Zollamt Wien vom 24.01.2014, Zl. a. betreffend Zollerlass aus Billigkeitsgründen nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der…
…Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der…
…einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 in Verbindung mit Artikel 899 Abs.2 ZK-DVO ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz…
…nnnnnn/nnnn/20/2011, ab. In der Begründung führte das Zollamt aus, dass anders als die Antragstellerin offenbar vermeine, Voraussetzung für einen Erlass nach Lage der Sache gemäß Art. 239 ZK iVm § 83 ZollR-DG das Fehlen offensichtlicher Fahrlässigkeit sei. Der Umstand, dass fast drei…
…Ausfuhrabgabenbeträge aus Billigkeitsgründen erstattet oder erlassen, wenn die Zollschuld unter besonderen Umständen entstanden ist, die nicht auf eine Täuschung oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Zollschuldners zurückzuführen sind. (2) Besondere Umstände gemäß Absatz 1 liegen vor, wenn die Umstände des Falls klar erkennen lassen, dass sich der…
…einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs 2 ZK-DVO ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die…
…gefährdet ist. Die Erhebung von Einfuhrumsatzsteuer anlässlich der Einfuhr von Waren aus Drittländern in das Zollgebiet der Europäischen Union ist keinesfalls unbillig nach Lage der Sache, sondern unionsrechtlich und bundesgesetzlich geboten. Die Bf. kann sich auch nicht auf Treu und Glauben berufen, da der Bf…
…Die diesbezüglich vorgebrachten Einwände könnten allenfalls eine Unbilligkeit aus persönlichen Gründen begründen. Die gemeinschaftsrechtlichen Billigkeitsbestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Absatz 2 ZK-DVO stellen jedoch allein auf eine sachliche Unbilligkeit ab. Nur hinsichtlich der sonstigen Eingangs- und Ausgangsabgaben (z.B…
…wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet ist. Zudem stellt nach§ 73 S. 2 ZollR-DG im Fall der Existenzgefährdung des Abgabenschuldners die Täuschung und offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten keinen…
…Eine Unbilligkeit nach Lage der Sache liegt aber dann nicht vor, wenn sie ganz allgemein die Auswirkung genereller Normen ist (Ritz BAO4, § 236 BAO Rz 11 ff). Damit kann auch aus diesem Grund keine Erstattung ausgesprochen werden; eine Unbilligkeit nach den persönlichen Verhältnissen wurde nicht…
…für jedermann einsichtig, dass bei Überschreiten einer Zollgrenze sämtliche mitgeführten Waren gestellt werden müssen. Die Abgabenbelastung nach Lage der Sache sei auch nicht unbillig, da diese eine Auswirkung der Rechtslage sei. Ob der Beschwerdeführer Vorteile aus der Sache gezogen habe oder nicht, spiele für die…
…nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, von mehreren Möglichkeiten jene als erwiesen anzunehmen, die gegenüber anderen Möglichkeiten eine überragende Wahrscheinlichkeit für sich hat und alle anderen Möglichkeiten mit Wahrscheinlichkeit ausschließt oder zumindest weniger wahrscheinlich erscheinen lässt (vgl VwGH 26.5.2011, 2011/16/0011). Der Sachverhalt…
…einer Erstattung oder eines Erlasses der sonstigen Eingangs- oder Ausgangsabgaben nach den Bestimmungen des Artikels 239 ZK in Verbindung mit Artikel 899 Abs.2 ZK-DVO ein besonderer Fall dann vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache erweist oder wenn die…
…die Waren nach Österreich einzuführen, entfalle nicht nur das subjektive Moment, sondern auch die ihm vorgeworfene Zollübertretung. Im Übrigen bestünde zwischen dem Mitführen von Waren zur Ausführung der Servicearbeiten und dem Verbringen in das Zollgebiet ein erheblicher rechtlicher und tatbestandlicher Unterschied, sodass auch aus diesem…
…Abgabe nach Lage des Falles kann eine persönliche oder sachliche sein (zB VwGH 20.5.2010. 2006/15/0337; 17.11.2010, 2007/13/0135). Eine persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie besteht in einem Missverhältnis zwischen der Einhebung der…
…für jedermann einsichtig, dass bei Überschreiten einer Zollgrenze sämtliche mitgeführten Waren gestellt werden müssen. Die Abgabenbelastung nach Lage der Sache sei auch nicht unbillig, da diese eine Auswirkung der Rechtslage sei. Ob der Beschwerdeführer Vorteile aus der Sache gezogen habe oder nicht, spiele für die…
…wussten wir nicht, dass auf dem Lkw noch eine zweite Sendung geladen war." Im Beschwerdefall ist daher die Zollschuld gemäß Art. 203 Abs. 1 ZK durch Entziehen von einfuhrabgabenpflichtigen Waren aus der zollamtlichen Überwachung entstanden. Die Inanspruchnahme von Zollpräferenzmaßnahmen (Art. 20 ZK) ist nur auf…
…ausschließt. Im vorliegenden Fall erweist sich die Abgabenbelastung somit gemäß § 83 ZollR-DG nicht als unbillig nach Lage der Sache. Nur im Bereich der persönlichen Unbilligkeit nimmt der Gesetzgeber insofern eine Lockerung vor, als dass trotz Vorliegens von grober Fahrlässigkeit ein Erlass in Betracht kommt…
…den lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht, so haben sie ihre Wahrnehmungen unverzüglich dem Landeshauptmann mitzuteilen. Dabei ist nach der Verordnung (EWG) Nr. 339/93 vom 8. Februar 1993 über die Kontrolle der Übereinstimmung von aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen mit den geltenden Produktsicherheitsvorschriften (ABl. Nr. L 40 vom…