…Akt, der alle im Verfahrenslauf und Sachverhalt genannten Dokumente enthält. Aus diesen Dokumenten ergibt sich auch zweifelsfrei der festgestellte zeitliche Ablauf des Verfahrens. Der Zinszeitraum und die angesetzten Zinsen sind dem Berechnungsblatt des angefochtenen Bescheides zu entnehmen. Dass diese Berechnung inhaltlich bzw. mathematisch unrichtig sei…
…die Einfuhrumsatzsteuer. Für die Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz ergeben sich bei einer Bemessungsgrundlage von € 13.300,52 entsprechend den, dem Berechnungsprotokoll zu entnehmenden Zinszeiträumen im bekämpften Bescheid, Beträge in Höhe von € 67,39, € 228,10, € 231,43, €…
…zur Beschwerde, doch ergeben sich daraus keine Hinweise, woraus sich der beschwerdegenständliche Bescheid sowohl hinsichtlich der Zinszeiträume als auch hinsichtlich der Bemessungsgrundlage zusammensetzt. In der Ergänzung der Beschwerde vom 08.12.2015 begehrte der Bf. die Stundungsfrist bis zum 30.09.2016 zu erweitern. Im…
…212a Abs. 7 BAO erweist sich daher als rechtswidrig. Ein Eingehen auf das Vorbringen, dass die Verlängerung des Zinszeitraumes in der Berufungsvorentscheidung ein andere Sache darstelle und deshalb unzulässig sei, erübrigt sich daher. V. Zulässigkeit der ordentlichen Revision Die ordentliche Revision ist zulässig, da eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache N.N., Adresse1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 26. Juni 2012 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) für die Jahre 2003 bis 2005 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde vom 23.12.2016 der Bf., X1 geboren, A. wohnhaft, vertreten durch Steuerberater Mag. Dieter Schneider, 1050 Wien, Gartengasse 21, gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger über die Beschwerden der X., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, und die Trias Wirtschaftstreuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reichsstraße 126, 6800 Feldkirch, gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 6. November 2020 über die Festsetzung von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 14. April 2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 14. März 2016 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2010, 2013 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch die Seeberger Steuerberatungs-GmbH, Am Postplatz 2, 6700 Bludenz, über die Beschwerde vom 12.08.2017 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Feldkirch vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden JJ und die weiteren Senatsmitglieder Richter GG , FF und MM in der Beschwerdesache XY, Adresse1, vertreten durch X-KG gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 22.April 2013 betreffend Anspruchszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 1. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. November 2015 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2007, 2008 und 2009, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Wolfgang Enzlberger, Meidlinger Hauptstraße 11//2/19, 1120 Wien, über die Beschwerde vom 28. Februar 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom…
1. Ein gesetzlicher Haftungstatbestand ist gegeben, wenn die Gesellschaft bei Liquiditätsproblemen das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung verletzt. Die gesetzliche Haftung tritt nicht bei bloß geschuldeten oder nicht bezahlen Steuern ein. Die Haftung ist nur dann gegeben, wenn der Geschäftsführer schuldhaft das Gläubigergleichbehandlungsprinzip verletzt. Diese Gleichbehandlungsvorgabe verlangt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerden vom 13.03.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Bruck Eisenstadt Oberwart vom 26.02.2013 und 18.10.2013, betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen zur Einkommensteuer 2009…
19. Eine allfällige, wie in der Beschwerde auf Seite 3, 6. Absatz, angeführte Vereinbarung über die Höhe des Zinssatzes erübrige sich, da ohnehin Zinsen in nachvollziehbarer Höhe ausbezahlt worden seien. 20. Der Zufluss werde sowohl vom Konkursgericht als auch vom gerichtlich beeideten Sachverständigen Dr. H…
Die belangte Behörde hat daher im Jahr 2012 einen Betrag iHv 80.000,- Euro; im Jahr 2013 16.000,- Euro; im Jahr 2014 4.400,- Euro sowie im Jahr 2015 iHv 4.600,- Euro zu Recht als Zinszahlungen qualifiziert und als nicht endbesteuerungsfähige Einkünfte aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***Ri***, die Richterin ***Ri2***, sowie die fachkundigen Laienrichter ***Ri3*** und ***Ri4*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***StB***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2024 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 7. November…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin DSW in der Beschwerdesache XX, vertreten durch YY, über die Beschwerde vom 03.09.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Salzburg-Land vom 01.08.2018, betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, (ursprünglich) vertreten durch Steuerberatung, xyz, über die Beschwerde vom 21.03.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 03.03.2011…