…Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Begünstigungen und haben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde zu erfolgen. RZ 95 Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR): … Der amtliche Vordruck ist grundsätzlich gemeinsam mit…
… 4 NeuFöG) - eintreten. Weiters vertritt er, dass für die Zuerkennung einer abgabenrechtlichen Begünstigung die Verhältnisse im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld maßgeblich sind. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Erklärung der Neugründung - nach § 4 NeuFöG formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck zu verwenden…
…ist § 2 Abs. 3 Neugründungs-Förderungsverordnung entgegenzuhalten. Nach dieser Bestimmung liegt eben keine Neugründung vor, wenn der Betriebsinhaber innerhalb der letzten 15 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt hat. Dass es sich dabei um keinen Betrieb vergleichbarer Art gehandelt hat, wurde…
…RV/0472-F/07, ist der unabhängige Finanzamt zum Ergebnis gelangt, dass die Regelung des § 10 Z 1 lit. c UmgrStG auch im Falle der Neugründung einer GmbH greift, die Beteiligungsquote des bisherigen Alleingesellschafters somit um 100% zu kürzen sei und die vor dem Anteilserwerb…
…Dem Finanzamt kann somit nicht angelastet werden, bereits zum Zeitpunkt der Vorlage des von der Wirtschaftskammer bestätigten Formulars NeuFö 1 die näheren Hintergründe nicht ermittelt zu haben. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt die strittigen Abgaben rechtskonform gemäß…
…0090). Dem Finanzamt kann nicht angelastet werden, bereits zum Zeitpunkt der Vorlage des von der Wirtschaftskammer bestätigten Formulars NeuFö 1 die näheren Hintergründe nicht ermittelt zu haben. Das Bundesfinanzgericht kommt auf Grund dieser Ausführungen zu dem Ergebnis, dass das Finanzamt die strittigen Abgaben rechtskonform gemäß …
…der Kalendermonat der Betriebsübertragung bekannt gegeben wird. Die Erklärung der Neugründung ist formgebunden. Es ist ein bestimmter amtlicher Vordruck (NeuFö2) zu verwenden und überdies eine Bestätigung einzuholen. Die Vorlage dieses formgebundenen Antrages ist materielle Voraussetzung für die Begünstigung und hat zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der…
…dem Gesichtspunkt der Verwaltungsökonomie nicht bloß als geringfügig bezeichnet werden. Daher sei dem Gesetzeszweck, mittels einer Erlassung eines rechtmäßigen Sachbescheides ein den gesetzlichen Vorschriften entsprechendes Steuerergebnis zu erzielen, Rechnung zu tragen gewesen. Die Festsetzung sei erfolgt, da die in Anspruch genommene Befreiung gemäß Neugründungsförderungsgesetz nicht…
…Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Gemäß § 5a Abs. 1 NeuFöG liegt eine Betriebsübertragung vor, ……
…Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 NeuFöG nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Gemäß § 5a Abs. 1 NeuFöG liegt eine Betriebsübertragung vor, ……
…der amtliche Vordruck zuerst ausgefertigt wurde (vgl. Neugründungs-Förderungs-Richtlinien, Richtlinie des BMF vom 19.12.2008, BMF-010222/0282-VI/7/2008, Rz. 95). Diese Rechtsansicht entspricht auch der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes, wonach die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen für die Befreiung, im Zeitpunkt der…
…auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Im Beschwerdefall steht ausschließlich in Streit, ob der in § 5a Abs. 2 Z 2 des NeuFöG hinsichtlich Betriebsübertragungen bestimmte Freibetrag für die Grunderwerbsteuer zur Anwendung gelangt. Nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG), BGBl. I Nr…
…Die Vorlage der Erklärung auf einem amtlichen Vordruck sowie die "begleitende Beratung" sind materielle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Begünstigungen und haben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde zu erfolgen. RZ 95 Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR): … Der amtliche Vordruck ist grundsätzlich gemeinsam mit…
…Festsetzung der Abgabe erfolgen und ist der Antrag auf Festsetzung abzuweisen (Ritz, BAO-Kommentar6, § 201 Rz 29). Zu prüfen ist im gegenständlichen Fall, ob die Selbstberechnung durch den Vertragserrichter, dem unbestrittenermaßen zu diesem Zeitpunkt kein NeuFö-Formular vorgelegen ist, richtig erfolgt ist. Das Neugründungs-Förderungsgesetz…
…bereits mit der Anzeige des Erwerbsvorganges übermittelt. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass die Bf. das Formular NeuFö 3 im Zeitpunkt der Anzeige des Übergabsvertrages dem FA im Original vorgelegt hat. Daher erfüllt die Bf. auch diese Voraussetzung für die Befreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz.…
…bereits mit der Anzeige des Erwerbsvorganges übermittelt. Für den gegenständlichen Fall bedeutet dies, dass der Bf. das Formular NeuFö 3 im Zeitpunkt der Anzeige des Übergabsvertrages dem FA im Original vorgelegt hat. Daher erfüllt der Bf. auch diese Voraussetzung für die Befreiung nach dem Neugründungsförderungsgesetz.…
…Keine Neugründung liegt vor, wenn sich der Betriebsinhaber (Abs. 2) innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Neugründung als Betriebsinhaber (Abs. 2) eines Betriebes vergleichbarer Art betätigt hat. Vergleichbare Betriebe sind solche derselben Klasse im Sinne der Systematik der Wirtschaftstätigkeiten, ÖNACE in der…
…werden...." Der Betrieb wäre vor dem Kauf für 3 Jahre geschlossen gewesen. Es wäre somit kein Personal vorhanden gewesen. Durch die Neueröffnung wäre es somit zum Entstehen eines neuen Betriebes gekommen. Bezugnehmend auf die bestehende betriebliche Struktur werde Bezug auf die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien Rz…
…Formular noch genannt: Es liegt ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen (Teil-)Betrieb auf Grund einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des (Teil-)Betriebes vor. Als gemeinsame Voraussetzungen für den Fall einer Neugründung oder einer (Teil-)Betriebsübertragung ist angeführt:…
…Formular noch genannt: Es liegt ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers in Bezug auf einen bereits vorhandenen (Teil-)Betrieb auf Grund einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Übertragung des (Teil-)Betriebes vor. Als gemeinsame Voraussetzungen für den Fall einer Neugründung oder einer (Teil-)Betriebsübertragung ist angeführt:…