…dass seit Ergehen des Gerichtsbeschlusses des BG (Gerichtsort) nach §S 154ff AußStrG betreffend Überlassung an Zahlungs statt kein Vermögen hervorgekommen ist, welches an der vom Verlassenschaftsgericht im Beschluss vom 31.Aug 2022 zu Gz 99A999/22 festgestellten Überschuldung der Verlassenschaft etwas ändert. Auch die Verbindlichkeiten…
…vom BF getragen worden seien. Als einziger Gläubiger habe das BF den Antrag an das Verlassenschaftsgericht gestellt, ihm die vorhandenen Aktiva auf Abschlag seiner Forderung an Zahlungs statt zu überlassen. Diesem Antrag sei mit Beschluss des Bezirksgerichtes X vom 20. August 2007 Folge gegeben worden…
…Bezirksgerichtes vom 03.07.2024 gemäß § 154 AußStrG E***F*** an Zahlungs statt überlassen. Es wurde keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum…
…zweifelhaft ist, wer zur Vertretung einer Verlassenschaft befugt ist, oder wer beim Wegfall einer juristischen Person oder eines dieser ähnlichen Gebildes oder eines sonst verbleibenden Vermögens vertretungsbefugt ist. Im gegenständlichen Fall ist das Nachlassvermögen der Witwe an Zahlungs statt überlassen worden (§ 154 AußStrG). Es ist…
…der Beschwerdeführer. Die Verlassenschaft war überschuldet. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden den Gläubigern mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Es wurden keine unbedingten Erbantrittserklärungen abgegeben. Begründung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet…
…Bescheide. Die Beschwerdevorentscheidungen enthalten folgende Begründung: "Aus dem Beschluß des Bezirksgerichtes Liesing vom Datum2 in der Verlassenschaftssache VV_NN geht hervor, dass vom erblichen Bruder sämtliche Aktiva und Passiva (Überschuldung EUR 8 332,33) an Zahlungs statt überlassen werden. In diesem Beschluß sind die, dem…
…festgesetzt. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Beschwerde wird vorgebracht, im Kaufvertrag sei anstelle der Bezahlung des Kaufpreises von € 420.000 an Zahlungs statt die Herstellung von Wohneinheiten in Höhe der dem Kaufpreis entsprechenden Kosten vereinbart worden. Es seien daher nur diese Herstellungskosten…
…Finanzamt erstmalig am 11. August 2023 Kenntnis von der Einmalzahlung erlangte. Das Sterbedatum ist ebenfalls elektronisch vermerkt. Die Überlassung der Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft an Zahlungs statt ergibt sich aus dem Beschluss des Bezirksgerichtes ***Ort***. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Einstellung des…
…oa Gerichtsbeschlusses nach §§ 154ff AußStrG betreffend Überlassung an Zahlungs statt kein Vermögen hervorgekommen ist, welches an der vom Verlassenschaftsgericht festgestellten Überschuldung der Verlassenschaft etwas ändert. Auch die Verbindlichkeiten des Bf auf seinem Abgabenkonto haften unverändert aus. Vor diesem Hintergrund besteht keine Veranlassung, von einer Einantwortung…
…der Tochter des Bf. auf teilweisen Abschlag ihrer Forderung an bezahlten Todfalls- und Grabstättekosten in Höhe von insgesamt 6.286,03 € sowie zur vollständigen Berichtigung der Gerichtskommissionsgebühren gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen. Der Tochter wurde der Auftrag erteilt, die mit 115,58…
… 212a BAO ausgesetzt. Am 23.9.2019 verstarb ***Bf***. Die Verlassenschaft des ***Bf*** wurde mit Überlassung an Zahlungs statt beendet. Es gibt keine vertretungsbefugte Person für die Verlassenschaft. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ist durch die vorgelegten Unterlagen der belangten Behörde und des Bezirksgerichtes Korneuburg zu…
…keine Verlassenschaftsabhandlung durchgeführt wurde, sondern das Nachlassvermögen gemäß § 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen worden ist. 2. Rechtliche Würdigung Der ruhende Nachlass ist eine anerkannte juristische Person. Das österreichische Recht ordnet den Erbschaftserwerb erst mit der Einantwortung an, nur aus dem verfahrensrechtlich erforderlichen Zeitraum zwischen…
…da die Verlassenschaft u.a. überschuldet ist, ein Antrag auf Überlassung an Zahlungs statt gestellt und keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: § 19 Abs. 1 BAO lautet: Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf…
…Das BG hat sodann antragsgemäß mit Beschluss vom 1.11.2013, dg. Zahl BGZl, die Überlassung aller Aktiva an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStG an den Bf gegen Bezahlung der Passiva verfügt. Am 24. Oktober 2013 hat der Bf obiges landwirtschaftliches Grundstück je zur Hälfte…
…Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG), BGBl I 2003/111 idF BGBl I 2019/38, lautet auszugsweise: "Überlassung an Zahlungs statt § 154. (1) Ist auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen österreichisches Recht anzuwenden, so hat das Gericht die Aktiven einer überschuldeten Verlassenschaft auf Antrag…
… 154 AußStrG an Zahlungs statt überlassen werden. Eine Gesamtrechtsnachfolge (§ 19 BAO) nach dem verstorbenen ***Bf1*** findet daher nicht statt. In Hinblick auf das Erlöschen der Parteifähigkeit des Beschwerdeführers ist die alleinige Zustellung an das Finanzamt ausreichend. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes…
…vom Konto des Bf. bezahlt worden sei; Protokoll eines Notars vom 25.11.2013 betreffend Antragstellung auf Überlassung des Nachlasses an Zahlungs statt durch einen der vier Söhne der Verstorbenen, der zugleich ihr Sachwalter war. Aus dem erstellten Inventar ist ersichtlich, dass den Aktiva von…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Einstellung des Verfahrens betreffend Zurückweisung des Antrags auf Rückerstattung der Normverbrauchsabgabe, da der Bf. verstorben ist und der Nachlass an Zahlungs statt gemäß § 154 AußStrG überlassen wurde 1. Verfahren vor dem Finanzamt Am 20…
…nach §§ 547 und 797 ABGB. Wird die Verlassenschaft jedoch armutshalber abgetan (§ 153 AußStrG) oder wird das Nachlassvermögen - wie im gegenständlichen Beschwerdefall - an Zahlungs Statt überlassen (§ 154 AußStrG), erfolgt jedoch keine Einantwortung und es kommt daher zu keiner Gesamtrechtsnachfolge. Da im Beschwerdefall somit keine Gesamtrechtsnachfolge vorliegt…
…gezwungen werden kann, etwas anderes anzunehmen, als er zu fordern hat, bedarf es für die Tilgungswirkung der Hingabe an Zahlungs Statt einer Hingabevereinbarung. Diese ist idR ein Realvertrag und gilt die Hingabe der anderen Sache zur Erfüllung der (alten) Forderung als entgeltliches Geschäft (vgl. Rummel, …