…existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Im Hinblick auf § 50 KO sind Zahlungen des Masseverwalters anteilig auf die eine Konkursforderung darstellenden Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die vom Masseverwalter ausbezahlte Konkursquote von 13,635205 % ist daher bei den einzelnen Haftungsbeträgen zu berücksichtigen. Insoweit ist dem Vorbringen in der Beschwerde…
…der nicht mehr existenten Gesellschaft ausgeschlossen ist. Höhe der Abgaben Im Hinblick auf § 50 KO sind Zahlungen des Masseverwalters anteilig auf die eine Konkursforderung darstellenden Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen. Die vom Masseverwalter ausbezahlte Konkursquote ist bei den Haftungsbeträgen zu berücksichtigen. Insoweit war dem Vorbringen der Bf…
…Der Masseverwalter hat dies auch durch Vorlage der Zahlungs- und Überweisungsbelege nachgewiesen. Die Behörde hätte hier statt 31,6% richtigerweise 33,100865 % in Abzug bringen müssen Beweis: Eingabe des Masseverwalters vom 28.8.2020 beizuschaffender Konkursakt LG Z zu GZ PV Die belangte Behörde hat…
…decken. Die Zahlungen wären weder in einem höheren Ausmaß noch zu einem anderen Zeitpunkt möglich gewesen, der Ausfall auch durch eine etwaige, für den Beschwerdeführer in rückblickender Betrachtung günstigere Widmung nicht zu vermeiden gewesen. Bei der Ermessensübung über eine Inanspruchnahme des Beschwerdeführers zur Haftung hat…
…würde. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern aber nichts an dem im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Zu bezahlen ist jedoch nur noch der im Spruch des Haftungsbescheides ausgewiesene Betrag abzüglich des…
…nur noch mit einem Betrag von 328,12 € offen ist. In diesem Zusammenhang war darauf hinzuweisen, dass Zahlungen des Haftungsschuldners zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag vermindern, aber nichts an dem grundsätzlich im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht ändern (VwGH 27.01.2000…
…würde. Zahlungen des Haftungsschuldners vermindern zwar den von ihm zu entrichtenden Haftungsbetrag, ändern aber nichts an dem im Haftungsbescheid aufzuerlegenden Umfang der Haftungspflicht (z.B. VwGH 27.1.2000, 97/15/0191). Zu bezahlen ist jedoch nur noch der im Spruch des Haftungsbescheides ausgewiesene Betrag…
…Forderungen an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. In eine solche Liquiditätsrechnung ist die gesamte Liquiditätssituation einzubeziehen und somit auch die Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes (so genannte Zug-um-Zug Geschäfte) erforderlich sind. Im Beschwerdefall ist somit hinsichtlich der in die Haftung einbezogenen…
…hervorgehoben, dass der Arbeitgeber gemäß § 78 Abs. 3 leg. cit. für den Fall, dass die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht ausreichen, verpflichtet ist, die Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag, zu berechnen, einzubehalten und abzuführen…
… 78 Abs. 3 EStG 1988 lautet: "Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, so hat er die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten." Die Inanspruchnahme als Haftender setzt daher…
…Da die Entrichtung der Körperschaftsteuer nicht erfolgt sei, liege auch die Entstehung der dazugehörigen Säumniszuschläge in der schuldhaften Pflichtverletzung des Haftungsschuldners und seien daher zur Haftung heranzuziehen. Dabei handelt es sich um folgende Säumniszuschläge: | Abgabenart | Zeitraum | Fällig am | Betrag in Euro…
…Ausmaß der Quote von 27 %", genügt nicht. Dass der Gesellschaft im Haftungszeitraum keine liquiden Mittel zur Verfügung standen (etwa keine Löhne ausbezahlt, keine zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Zahlungen geleistet wurden), wurde in der Beschwerde nicht vorgebracht. Waren demnach im Haftungszeitraum oder danach liquide Mittel…
…Aus dem Vermerk hat das BFG geschlossen, dass die belangte Behörde in Hinblick auf die Zahlung des haftungsgegenständlichen Betrages durch den Bf bislang keinerlei Eintreibungsmaßnahmen gegenüber ***TR*** gesetzt hat. Andere als die von der belangten Behörde im Aktenvermerk festgehaltenen Gründe dafür wurden nicht ersichtlich gemacht…
…Die Forderung des Finanzamtes von € 55.574,95 entspreche einem 19%igen Anteil, die restlichen Gläubigeransprüche einem Anteil von 81%. Der Haftungsschuldnerin werde nun vorgeworfen, sie hätte an nicht als Zug um Zug Leistung entsprechenden Zahlungen am 4.9.2013 den Lohn an A…
…So wäre es sachlich nicht zu rechtfertigen (und in diesem Sinne "unbillig"), beispielsweise einen Geschäftsführer, der bis zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens den abgabenrechtlichen Erklärungspflichten nachkommt und - wenn auch unter Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes - noch Zahlungen an den Abgabengläubiger leistet, nicht anders zu behandeln, als einen Geschäftsführer…
…nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen (§ 20 BAO). Reichen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Arbeitslohnes nicht aus, so hat er die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu…
Was das Vorbringen des steuerlichen Vertreters anlangt, die Verbuchung am Abgabenkonto sei nicht ordnungsgemäß abgewickelt worden, weil zielgerichtete Zahlungen nicht möglich gewesen wären, ist darauf hinzuweisen, dass einerseits der § 214 Abs. 5 BAO die Möglichkeit bietet, irrtümliche Verrechnungsweisungen zu korrigieren, und andererseits über die Richtigkeit…
…und einzubehalten ist, ergibt sich nämlich, dass jede vom Geschäftsführer einer GmbH vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel nicht auch für die darauf entfallende Lohnsteuer ausreichen, eine schuldhafte Verletzung seiner abgabenrechtlichen Pflicht mit den Rechtsfolgen des § 9 Abs. 1 BAO…
…Abs. 1 GmbHG sind Gesellschafter, zu deren Gunsten gegen die Vorschriften dieses Gesetzes, gegen die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages oder entgegen einem Gesellschaftsbeschlusse Zahlungen von der Gesellschaft geleistet worden sind, der Gesellschaft zum Rückersatze verpflichtet. Was ein Gesellschafter in gutem Glauben als Gewinnanteil bezogen hat, kann…
…zuständige Finanzamt gezahlte Beträge" genügt nicht. Dass der Gesellschaft im Haftungszeitraum keine liquiden Mittel zur Verfügung standen, (etwa keine Löhne ausbezahlt, keine zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlichen Zahlungen geleistet wurden), wurde in der Beschwerde nicht vorgebracht. Waren demnach im Haftungszeitraum oder danach liquide Mittel vorhanden…