…durchgeführten Außenprüfung wurde ua festgestellt, dass in Bezug auf die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Einrichtungsgegenstände seit dem Jahr 2007 über eine zu kurze Nutzungsdauer abgeschrieben wurden (Tz 2 des Bp-Berichtes). Diese Feststellung nahm das Finanzamt zum Anlass, eine sogenannte Wurzelberichtigung gem. § 4 Abs…
…Von der Betriebsprüfung wurde eine Wurzelberichtigung im Jahre 2007(mitgeprüftes Jahr)durchgeführt und die sonstigen Zu/Abrechnungen durchgeführt. Beschwerdeverfahren betreffend einheitlicher und gesonderter Feststellung bei der D-KG für das Jahr 2010: Der - zwar nur gegen den Sachbescheid 2010 - eingebrachten Beschwerde wurde mittels Beschwerdevorentscheidung am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des 1) A und des 2) B, beide Adresse1, beide vertreten durch V, Rechtsanwälte GmbH, Adresse2, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 13. Dezember 2006, Zahl: 700/aaa/2005, betreffend…
…Wohnungen usw.) handelt es sich nicht um Instandhaltungsaufwand, sondern um Herstellungsaufwand, welcher im Zuge der AfA (jährlich 1,5%) abzuschreiben ist. Im Jahr 2011 kommt es daher zu einer Wurzelberichtigung, sowie in den Jahren 2011 bis 2014 zu einer Kürzung der geltend gemachten Zehntelaufwendungen gem. …
…Zif. 2 EStG sei es, eine Neutralisation vorzunehmen, wenn es durch die Wurzelberichtigung bei Verjährung im noch nicht verjährten Zeitraum zu veränderten Ergebnissen komme, welche im verjährten Zeitraum aufgrund der Verjährung nicht mehr korrigiert werden könne. Niemals dürfe der Zu- oder Abschlag dazu führen, dass…
…dass der Gesetzgeber bei der Schaffung bzw. Neuformulierung der Gesetzesstelle, in der die "Wurzelberichtigung" geregelt ist, hier dem Abgabepflichtigen eine Korrekturmöglichkeit im Sinne einer (Anmerkung: der zu streichen) Ermittlung des richtigen Totalgewinnes eingeräumt hätte, so würde die Argumentation der Finanzverwaltung Richtung Verhinderung der Anwendung der…
…Grundstück bleibt daher zum 31.3.2012 steuerhängig. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, dass auch aus der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Wurzelberichtigung im vorliegenden Fall nichts zu gewinnen wäre. Nach dieser Rechtsprechung sind Fehler in Bilanzen immer an der Wurzel - also im Fehlerjahr…
…Senat sowie die Durchführung einer mündlichen Verhandlung beantragt wurde. Dieser Vorlageantrag wurde wie folgt begründet: Nicht vorgesehene Wurzelberichtigung: Die Nichtanerkennung der Zinsen und Spesen als Betriebsausgaben würde großteils mit Ereignissen begründet werden, die in bereits verjährten Jahren stattgefunden hätten (bzw. hätten müssen). Eine Wurzelberichtigung nach …
…Betriebsaufgabegewinn hinzuzurechnen. Der Beschwerde war daher stattzugeben. 5. Für die Jahre 1983 bis 2013 ist der nicht geltend gemachte Mietaufwand verloren. Eine Nachholung scheidet von vornherein aus, eine sog. "Wurzelberichtigung" gem. § 4 Abs. 2 Z. 2 EStG 1988 ist im Beschwerdefall nicht möglich, da die…
…bzw. 2002/2003 verursacht wurden, nicht nach der Neuregelung des 2. AbgÄG zu berichtigen ist. Ist daher die Wurzelberichtigung vor dem Veranlagungsjahr 2003 vorzunehmen, gilt die "alte Rechtlage" und damit unverändert das damit verbundene Nachholverbot. Für Fehler, deren Wurzel das Veranlagungsjahr 2003 oder danach ist…
…den noch nicht verjährten Jahren, jährlich die Werte zu erheben sind und zusätzlich wie im cit. Fachartikel ausgeführt, für die Werte davor, eine Wurzelberichtigung gem. § 4 Abs 2 EStG zu erheben ist. Conclusio: Die Beantwortung des Vorhalts der Bf. zeigt, dass die Auszahlungen und somit…
…2 EStG 1988. Durch die Neufassung ändert sich die Wurzelberichtigung nicht. Unrichtige Bilanzansätze sollen wie bisher bis zur Wurzel zurückverfolgt und korrigiert werden. In Bezug auf die steuerlichen Auswirkungen einer solchen Bilanzberichtigung legt die Judikatur des VwGH das Schwergewicht auf die periodenrichtige Gewinnermittlung und nimmt…
…rechtswirksam (siehe AV v.25.02.2002 und Kaufvertragsnachtrag v.25.02.2002). Bilanzrechtliche Korrekturen (Wurzelberichtigung) für Vorjahre wurden von der Betriebsprüfung nicht vorgenommen. Im hier in Beschwerde gezogenen Feststellungsbescheid 2001 v. 19.12.2011 erfolgte die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften (Einkünfte aus…
…führen diesbezüglich aus: „§ 209c BAO soll durch die Änderung im § 4 Abs 2 EStG 1988 ersetzt werden." Daraus lässt sich erkennen, dass Fälle nicht steuerwirksamer „Wurzelberichtigungen", die bis zum 30.12.2012 durch Anwendung des § 293c BAO korrigierbar waren, ab 1.1.2013 in Anwendung…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. September 2022 betreffend Feststellung des Einheitswertes zum 01.01.2019…
BESCHLUSS gemäß § 293 BAO Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ****Bf.+ADRESSE****, vertreten durch Roschek & Biely, Rechtsanwälte, Jasomirgottstraße 6, 1010 Wien gegen den Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln beschlossen: Das Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., Straße, S, über die Beschwerde vom 15. Mai 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 19. April 2013 betreffend Abweisung des Antrages auf Art- und Wertfortschreibung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1*** und Miteigentümer, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 25. September 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 3. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache GH, Adr, vertreten durch Dr. Heinz Häupl, Stockwinkl 18, 4865 Nussdorf gegen den Bescheid des FA GVG vom 27.04.2012, ErfNr. xy; betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide…