…ist nicht bekannt. Aus vorgelegten Kontoauszügen ist ersichtlich, dass Sie weiterhin eine Bankverbindung in der Slowakei hatten und von der Slowakei aus auch die Beiträge an die österreichische Sozialversicherung überwiesen haben. Mit Ausgleichszahlungsbescheid vom 20. Mai 2011 wurde Ihnen die Ausgleichszahlung für Jänner 2010 und…
…10.4.2013 werden im Wesentlichen die bereits in der Berufung angeführten Gründe bezüglich des Anspruches auf Gewährung einer Ausgleichszahlung für das Kind K1a wiederholt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Es wird von folgendem Sachverhalt ausgegangen. Der Beschwerdeführer ist slowakischer Staatsbürger und in Österreich erwerbstätig…
…Wohnadresse in der Slowakei gemeldet bzw. aufhältig sind; dass die Kindesmutter B seit 1.1.2020 bis laufend keine berufliche Tätigkeit ausübt; dass sie für den Sohn M im Jahr 2020 gesamt € 399,20 und im Jahr 2021 monatlich € 25,50 an slowakischen…
…Wohnort in YY, aufhältig. Er finanziere monatlich die überwiegenden Kosten für das Kind C. Den zum Nachweis in slowakischer Sprache beigebrachten Formularen E 401, E 402, E 411 und einer Geburtsurkunde des Kindes, datiert mit 24. bzw. 27.1.2014, kann Folgendes entnommen werden: der…
…Person, die unter Berücksichtigung der Bestimmungen dieser Verordnung die für einen Leistungsanspruch nach den Rechtsvorschriften des gemäß Titel II zuständigen Mitgliedstaats vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt; ... Artikel 2: Persönlicher Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, Staatenlose und Flüchtlinge mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für…
…Wochenenden in Wohnort_SK verbracht hat. Die Familie des Bf hielt sich im Beschwerdezeitraum nach dem eigenen Vorbringen des Bf somit regelmäßig (jedenfalls: auch) in der Slowakei auf. Ob die gesamte Familie oder die Gattin des Bf mit den Kindern über eine Wohnung in Bratislava…
…Erwerbstätigkeit ausgelöst werden: der Wohnort der Kinder, unter der Voraussetzung, dass dort eine solche Tätigkeit ausgeübt wird, und subsidiär gegebenenfalls die nach den widerstreitenden Rechtsvorschriften zu gewährende höchste Leistung. Im letztgenannten Fall werden die Kosten für die Leistungen nach in der Durchführungsverordnung festgelegten Kriterien aufgeteilt…
…Staatsangehörige mit Wohnort in einem Mitgliedstaat, für die die Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten gelten oder galten, sowie für ihre Familienangehörigen und Hinterbliebenen. Gemäß Art. 3 Abs. 1 lit j VO 883/2004 gilt die Verordnung für alle Rechtsvorschriften, die Familienleistungen betreffen. Bei der österreichischen…
…werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird. (3) Wird nach Artikel 67 beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriften gelten, aber nach den Prioritätsregeln der Absätze 1 und 2 des vorliegenden Artikels nachrangig sind, ein…
…in slowakischer Sprache. Das Datum des Urteils ergibt sich aus dem Berufungsurteil laut Punkt 4. Nach dem Rechtskraftstempel vom 29.02.2016 besteht das Urteil aus zumindest sieben Punkten und näher bezeichnete Punkte des Urteils sind seit 02.01.2016 rechtskräftig. Der die Geldunterhaltspflicht regelnde…
…der im EStG 1988 geregelte Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld iSd KBGG (Csaszar in Csaszar/Lenneis/Wanke , FLAG § 53 Rz 71). Da die Beschwerdeführerin slowakische Staatsbürgerin und damit Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, im Streitzeitraum einen Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hatte…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…der im EStG 1988 geregelte Kinderabsetzbetrag sowie das Kinderbetreuungsgeld iSd KBGG (Csaszar in Csaszar/Lenneis/Wanke , FLAG § 53 Rz 71). Da die Beschwerdeführerin slowakische Staatsbürgerin und damit Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, im Streitzeitraum einen Wohnort in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union hatte…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…Kindesmutter in der Slowakischen Republik nichtselbständig erwerbstätig. Der Wohnort der Kindesmutter und des ihrem Haushalt zugehörigen Kindes liegt in der Slowakischen Republik. Es liegt somit ein grenzüberschreitender Sachverhalt mit Unionsbezug vor und es sind die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Verordnung…
…die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen." Art. 1 Abs. 1 Buchstabe j VO 883/2004 definiert den "Wohnort" einer Person als den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts…
…mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten in Art. 68 der Verordnung Nr. 883/2004 ausgeführte Prioritätsregeln. Da die Mitbeteiligte slowakische Staatsangehörige ist, sohin Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union ist, und im Streitzeitraum einen Wohnort in einem Mitgliedstaat der Union hatte, gilt die Verordnung Nr…