…37 Abs. 2 WDK ( Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WDK) BGBl. Nr. 66/1966) beschäftigt. Ob er im streitgegenständlichen Zeitraum noch die Privilegien der Art. 33 Abs. 1 WDK (Befreiung von den österreichischen Vorschriften über soziale Sicherheit) und Abgabebefreiung der Bezüge nach Art. 37 Abs…
…Adresse der Ständigen Vertretung A*** bei der OSZE in Wien zu übermitteln seien. Die Beschwerde wurde mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.9.2023 mit Verweis auf das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen als unbegründet abgewiesen. Im Vorlageantrag vom 18.10.2023 brachte die Beschwerdeführerin ergänzend vor…
…Beobachtermissionen; 3. Bedienstete der internationalen Organisationen. Diesen können Sachverständige, die im Auftrag der internationalen Organisationen tätig werden, zur Gänze oder teilweise gleichgehalten werden. (11) Unter “Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen” ist das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, BGBl. Nr. 66/1966…
…Rechtsstandpunkt dar. Die Vertreterin des FA verwies auf § 1 Abs 3 EStG. Es gehe um eine Person mit roter Legitimationskarte, für die das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, insbesondere Artikel 34 und 37, gelte, wonach bei diesen Personen nur private Inlandseinkünfte besteuert würden. Zusätzlich verwies…
…mit ihren von der brasilianischen Botschaft bezogenen Einkünften der österreichischen Einkommensbesteuerung unterliegt. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung bestehen für ausländische Diplomaten in Österreich Sonderregelungen auf Basis des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl 66/1966)…
…L.. Mit Bescheid vom 22.11.2013 wies die Abgabenbehörde den Antrag auf Zuerkennung von Familienbeihilfe ab September 2013 ab. Diese Entscheidung begründete sie damit, die zum Haushalt einer Diplomatin oder eines Diplomaten gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr…
…DB nach dem FLAG 1967 eine Steuer dar, von deren Entrichtung die Bf. nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen und nach dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen befreit ist. Aus diesem Grunde beantragte die Bf. u.a. auch die Rückerstattung der bereits entrichteten Beträge…
…Botschaft in Österreich beschäftigt gewesen und beziehe aus dieser früheren Tätigkeit Pensionseinkünfte, die von der Schweizer Botschaft auf ein Schweizer Bankkonto gutgeschrieben worden seien. Diese Bezüge seien gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961, BGBl Nr 66/1966, in Österreich steuerbefreit…
…§ 133 ff leg. cit. 2.4. Die Einwendungen des Beschwerdeführers, der für sich den Status eines Diplomaten im Sinn des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl Nr. 66/1966) in Anspruch nimmt, sind nicht nachvollziehbar, weil es keinen Staat "Germanitien" gibt. Vielmehr handelt es sich…
…2.2013 weist der Bf. darauf hin, dass er im diplomatischen Dienst von H. stehe und hoheitliche Aufgaben von seinem Zweitwohnsitz aus wahrnehme. Auf ihn sei das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen anzuwenden (Steuer-und Abgabenbefreiung, Unverletzlichkeit der Person des Diplomaten, Unverletzlichkeit der Wohnung des…
…Immunitätsrechte und verschiedene Privilegien. Die Artikel 33 und 37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen lauten: Artikel 33 (1) Vorbehaltlich des Absatzes 3 ist ein Diplomat in bezug auf seine Dienste für den Entsendestaat geltenden Vorschriften über soziale Sicherheit befreit. (2) Die in Absatz 1…
…Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit. Tätigkeiten, die sich als völlig unwesentlich darstellen, bleiben dabei außer Betracht. Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals einer Mission und deren haushaltszugehörige Familienmitglieder haben gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBI. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern sie weder Österreichische…
…Familienmitglieder, welche wie dargestellt für Drittstaatsangehörige von Bedeutung sind, finden sich im Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBI. Nr 66/1966 ("Wiener Diplomatenkonvention" - WDK), sowie im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBI. Nr 318/1969 ("Wiener Konsularkonvention" - WKK). Anmerkung: Die vorliegenden Abkommen sind völkerrechtliche Verträge…
…2015 für seine vier Kinder bezogen hatte, zurück. Diese Entscheidung begründete die Abgabenbehörde damit, Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals einer Mission und die zu ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder hätten gemäß dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) keinen Anspruch auf Familienbeihilfe…
…verfolgt demnach die Integration der europäischen Völker. Die für Diplomaten und ihre Familienangehörigen sowie für diplomatische Einrichtungen geltende Völkerteilrechtsordnung [insbes Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD] verfolgt hingegen das Ziel, die Diplomaten und diplomatischen Einrichtungen durch Immunitätsrechte und Privilegien der Rechtsordnung des Empfangsstaates zu entziehen…
…Abschnitt 38 lit. c des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen iVm Art. 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen seien er und seine Ehefrau von der Entrichtung der Grunderwerbsteuer befreit. In Unkenntnis der Befreiungsbestimmung habe…
…Abschnitt 38 lit. c des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Vereinten Nationen iVm Art. 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen seien er und seine Ehefrau von der Entrichtung der Grunderwerbsteuer befreit. In Unkenntnis der Befreiungsbestimmung habe…
…leg.cit. Strittig ist die Auslegung des Begriffs "ständiger Wohnsitz" ("permanent residence"). Das Abkommen selbst enthält für diesen Begriff keine Legaldefinition. Ein internationaler Vertrag (Abkommen) ist nach Art 31 Abs 1 des Wiener Abkommens über das Recht der Verträge (WVK), BGBl 1980/40, nach Treu…
…in der „Wiener Zeitung“ kundgemachten jeweiligen Durchschnittskursen in inländische Währung umzurechnen. (6) Die Ausgleichszahlung gilt als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes; die Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe finden jedoch auf die Ausgleichszahlung keine Anwendung. (7) Der Anspruch auf die Ausgleichszahlung geht auf die Kinder…
…wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Nach § 53 Abs. 1 FLAG 1967 sind Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem…