…2.12 bis Z 2.59) dieses Kapitels II widmet sich den traditionellen geschäftsfallbezogenen Methoden (Standardmethoden). Dazu zählen die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufspreismethode und die Kostenaufschlagsmethode. In Teil 3 (Z 2.60 bis Z 2.152) werden die transaktionsbezogenen Gewinnmethoden dargestellt. Allen diesen Methoden ist gemeinsam…
…Jahren ab 2008 bilanziert die ***Vertriebs GmbH*** positiv und stellt sich das operative Ergebnis (in €) wie folgt dar: [Grafik] Laut Verrechnungspreisdokumentation vergütet die ***A***-Gruppe ihre Vertriebsgesellschaften (somit auch die ***Vertriebs GmbH***) anhand der Wiederverkaufspreismethode. Dieses System wurde ab 01.12.2009 umgesetzt…
…diese Leuchten von der Bf selbst in Österreich vermarktet. Vergleichbare Funktionen und Risiken lagen somit auch in dieser Hinsicht nicht vor. Die Durchführung eines Preisvergleichs scheitert aus diesen Gründen. "Die Wiederverkaufspreismethode geht von dem Preis aus, zu dem ein von einem verbundenen Unternehmen erworbenes Wirtschaftsgut…
…an einen fremden Dritten übertragen worden wäre. Die Verrechnungspreise seien somit zu niedrig festgesetzt worden. Nach Ansicht des Finanzamtes und der Bf. können im Beschwerdefall weder die Preisvergleichsmethode noch die Wiederverkaufspreismethode herangezogen werden (Fehlen direkt vergleichbarer Geschäftstransaktionen unter bzw. mit Dritten, keine Vertriebsfunktionen). Nach Ansicht…
…zwischen anderen Unternehmungen gemeinsamer Leitung sowie Betriebsstätten. Als Maßstab für eine angemessene Gewinnaufteilung zwischen den Vertragsstaaten dient der Fremdverhaltensgrundsatz. An Methoden stehen die Preisvergleichsmethode, die Wiederverkaufspreismethode, die Kostenaufschlagsmethode und zusätzlich die Gewinnteilungsmethode bzw. die geschäftsfallbezogene Nettomargenmethode zur Verfügung. Auch eine Kombination von Methoden ist möglich…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 sowie L2 im Beisein der Schriftführerin Karin Nowotny in der Beschwerdesache der Verlassenschaft nach S, X vertreten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden R1, der beisitzenden Richterin R2 sowie die fachkundigen Laienrichter L1 und L2, im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache Bfin, Adr, vertreten durch V., Adr1, über die Beschwerde vom 19. März 2015 gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, Adr., vertreten durch NotarA gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 03. Dezenber 2013, St. Nr. 10 067/6329, ERFNR 137.172/2011 (Team 21) betreffend…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Steuerberater gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 13.8.2010 betreffend Körperschaftsteuer 2007 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RA-Adr***, über die Beschwerde vom 3. August 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 24. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christian Mathias Themel LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29. April 2019 betreffend Grunderwerbsteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Steuerberaterin, über die Beschwerden vom 18.01.2013, vom 13.04.2015 sowie vom 04.08.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Wien 12/13/14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X-GmbH, Adr, vertreten durch Steuerberater , über die Beschwerde vom 09.05.2017 gegen den gemäß § 200 Abs. 1 BAO vorläufigen Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Alexander Hajicek und die Richterin Mag. Helga Hochrieser sowie die Beisitzer KomzlR. Ing. Hans Eisenkölbl und Mag. Michael FRANZ in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Schneeweiß & Kainz Steuerberatungsges.m.b.H., Wienerstraße 13, 3385…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde vom 30.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 30.01.2018 betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF GmbH, ADR, vertreten durch Hason & Partner Steuerberatung KG, Praterstrasse 33, 1020 Wien, über die Beschwerde vom 28.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren Verkehrsteuern und…
Wenn sich die X-GmbH darauf beruft, dass der UFS in seiner Entscheidung v. 14.09.2010, RV/0899-G/07 ausgeführt habe, „dass die Höhe der Anschaffungskosten, die über dem Durchschnitt liegt,für sich allein noch keine hinreichende Begründung dafür ist, dass die angeschaffte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***RA***, ***RAAdr***, über die Beschwerde vom 15. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 6. Juli 2015…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Andrea Ebner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. März 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 27. Jänner 2012 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010 Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 15. Mai 2017, betreffend Einkommensteuer 2014, zu Recht erkannt: 1.) Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…