IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache BF, Adresse, vertreten durch Vertreter, über die Beschwerde vom 11. April 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 14. März 2018, betreffend Gebühren (ErNr. 123…
…Pensionierung der Ehefrau. Die Umstandsklausel wird also hiermit ausgeschlossen. Lediglich im Falle der Wiederverheiratung des Ehemannes erlischt dessen Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau. Im Falle einer allfälligen künftigen Lebensgemeinschaft des Ehemannes ruht der Unterhaltsanspruch hingegen nicht. Sollte die Ehefrau vor dem Ehemann sterben, richtet sich der…
…der vergleichbaren inländischen Leistung steuerfrei zu belassen. 20. Nach den Bestimmungen des ASVG steht der Witwe (dem Witwer) bis zu ihrem (seinem) Tod oder ihrer (seiner) Wiederverheiratung eine Witwen(Witwer)rente von jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage zu, wenn der Tod des (der) Versicherten durch einen…
…6. Lfg 2020) § 26 GebG Rz 73), va vor dem Hintergrund, dass der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehepartner mit dessen Wiederverheiratung oder mit dessen Tod von Gesetzes wegen erlischt (vgl §§ 75 und 77 EheG). 4.3. Schenkungsverpflichtung (Pkt 8 der Vereinbarung) Wie bereits ausgeführt, ist…
…1 ASVG normiert: Wurde der Tod des (der) Versicherten durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht, so gebührt der Witwe (dem Witwer) bis zu ihrem (seinem) Tod oder ihrer (seiner) Wiederverheiratung eine Witwen-(Witwer-) Rente von jährlich 20 % der Bemessungsgrundlage. Aus Abs. 2 leg cit…
…Pensionierung der Ehefrau. Die Umstandsklausel wird also hiermit ausgeschlossen. Lediglich im Falle der Wiederverheiratung des Ehemannes erlischt dessen Unterhaltsanspruch gegenüber der Ehefrau. Im Falle einer allfälligen künftigen Lebensgemeinschaft des Ehemannes ruht der Unterhaltsanspruch hingegen nicht. Sollte die Ehefrau vor dem Ehemann sterben, richtet sich der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerden der Bf., AdrBf, gegen die Bescheide der belangten Behörde (FA) vom 17.07.2015 und vom 20.11.2015, St.Nr. StNr betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2012 bis 2014…