…EuGH bezogen sich auf Waren im Versandverfahren bzw. Zolllagerverfahren, denen sie auch im Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr nach wie vor unverändert unterlagen. Sie standen - bis zur unveränderten Wiederausfuhr - unter zollamtlichen Überwachung. Sie befanden sich zwar physisch im Gebiet der Union, gelangten aber nicht in den Wirtschaftskreislauf…
…der Waren aus China zur anschließenden Wiederausfuhr in die EU seien nicht urkundlichen belegt. Auch der Umstand, dass der Versender Ltd angeblich nicht mehr an der angegebenen Adresse tätig sei, belege weder, dass es das Unternehmen nicht gibt, noch dass die Ware nicht in Vietnam…
…Abs. 1 UZK können in der vorübergehenden Verwendung für die Wiederausfuhr bestimmte Nicht-Unionswaren im Zollgebiet der Union Gegenstand einer besonderen Verwendung unter vollständiger oder teilweiser Befreiung von den Einfuhrabgaben sein, ohne dass sie sonstigen Abgaben nach anderen geltenden Vorschriften (Buchstabe a) oder handelspolitischen Maßnahmen…
…dann - nach Umladung - in die EU geliefert wurden. Die Einfuhr nach Vietnam erfolgte als "vorübergehende Einfuhr zum Zwecke der Wiederausfuhr". Die vorübergehende Einfuhr und die Wiederausfuhr fanden am selben Tag statt, woraus der Schluss gezogen werden kann, dass die Waren in Vietnam keiner Bearbeitung oder…
…ein Gesamtbild ergeben, dass das Zollamt zu seiner Entscheidung bewogen hat. Das Zollamt hat daher nach eingehender Prüfung des vorliegenden Sachverhaltes und vorliegenden Nachweise festgestellt, dass die Bearbeitung von den aus China importierten Stahlrohren der Unterposition 7304 11 nicht im Sinne des Art. 60 ZK…
…oder nach Art. 60 Abs. 2 UZK? 2. Diesem Vorabentscheidungsersuchen liegt ein Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Ursprungsauskunft zugrunde, in dem dieses Hauptzollamt davon ausgegangen ist, dass es sich um in der Volksrepublik China hergestelltes Vormaterial handelt, das keiner ausreichenden Bearbeitung (im dort maßgeblichen Fall…
…von Vorsteuern für die Zeiträume 01-03/2014, 04-06/2014 und 07-09/2014 Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht…
…vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar sei. Beim ziterten Urteil des EuGH sei lediglich ein Verfahrensfehler (Codierung einer freien Ausfuhr anstatt Codierung der Wiederausfuhr nach Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung) in Bezug auf das Zollverfahren der aktiven Veredelung begangen worden, nicht jedoch ein Statuswechsel bewirkt…
…vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar sei. Beim ziterten Urteil des EuGH sei lediglich ein Verfahrensfehler (Codierung einer freien Ausfuhr anstatt Codierung der Wiederausfuhr nach Überführung in das Zollverfahren der aktiven Veredelung) in Bezug auf das Zollverfahren der aktiven Veredelung begangen worden, nicht jedoch ein Statuswechsel bewirkt…
…rechtzeitig Kenntnis von der Inbetriebnahme des Flugzeuges gehabt, so hätte es über die Austro Control mit dem Tower Kontakt aufnahmen können. Weder habe die Verfahrensinhaberin das Verfahren zur Wiederausfuhr beantragt, noch sei das Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien, bei dem die Anmeldung zur Ausfuhr hätte abgegeben…
…sondern lediglich zu Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. Finanzgericht München 25.06.2009…
…233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel; ... (2) Sofern die in Absatz 1 genannten Waren nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Zollanmeldung sind, werden sie als zur Wiederausfuhr nach…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Mit Warenanmeldung vom 19. November 2013 wurden Waren zur Wiederausfuhr nach aktiver Veredelung (Verfahren 3151) angemeldet und am selben Tag überlassen. Mit dem Ausfuhrbegleitpapier erfolgte die Beförderung der Waren vom Warenort und zugleich Veredelungsort zur Ausgangszollstelle …
…Umständen, dass - entgegen der Argumentation des Bf. - erhebliche Zweifel an einer zollredlichen Einfuhr bestehen. Denn wenn es sich tatsächlich um eine Wiederausfuhr nach einer aktiven Veredelung handelt (die Schmuckwaren sich also in der Türkei nicht im freien Verkehr befanden), könnte die Ausstellung der vom Bf…
…dass - entgegen der Argumentation der Bf. - erhebliche Zweifel an einer zollredlichen Einfuhr bestehen. Denn wenn es sich tatsächlich um eine Wiederausfuhr nach einer aktiven Veredelung handelt (die Schmuckwaren sich also in der Türkei nicht im freien Verkehr befanden), könnte die Ausstellung der von der Bf…
…ZK-DVO zur vorübergehenden Verwendung als auch gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet anzusehen. Damit galten diese Waren nicht im Sinne des Art. 234 Abs…
…233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel; ... (2) Sofern die in Absatz 1 genannten Waren nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Zollanmeldung sind, werden sie als zur Wiederausfuhr nach…
…233 nach Maßgabe des Artikels 579 abgegeben werden, sofern sie nicht schriftlich oder mündlich angemeldet werden: ... b) in den Artikeln 556 bis 561 genannte Beförderungsmittel; ... (2) Sofern die in Absatz 1 genannten Waren nicht Gegenstand einer ausdrücklichen Zollanmeldung sind, werden sie als zur Wiederausfuhr nach…
…zur Ausfuhr im Zolllagerverfahren, d. h. diese Waren blieben Nichtunionswaren. Da sie dem genannten Verfahren zum Zeitpunkt ihrer Wiederausfuhr nach wie vor unterlagen, kann bei ihnen, obwohl sie sich physisch im Gebiet der Union befanden, nicht von einer "Einfuhr" im Sinne von Art. 2 Nr…
…Transportzwecken dient. In diesem Fall ist das Beförderungsmittel gemäß Art. 232 Abs. 2 ZK-DVO als zur Wiederausfuhr nach Beendigung der vorübergehenden Verwendung durch eine Willensäußerung im Sinne des Art. 233 ZK-DVO angemeldet zu sehen (vgl. dazu auch Finanzgericht München vom 25.06.2009…