…Ende 2026 verlängert werde. Der Verweis auf den Zeitablauf dieser Frist gehe somit ins Leere. Aufgrund ausreichender Determination und sachlicher Rechtfertigung des Widerrufsgrundes sei die Geltendmachung des vorbehaltenen Widerrufs rechtmäßig erfolgt. Der Widerruf der Löschung einer Abgabe liege als Maßnahme im Sinn des § 294 BAO…
…diese Schenkung aus anderen als den im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch taxativ angeführten Widerrufsgründen zu widerrufen. Die Geschenknehmerin übernimmt den Stand des Kapitalkontos zum 31.12.2009. Als Stichtag für den Übergang von sämtlichen mit dem Vertragsgegenstand verbundenen Rechte und Pflichten vereinbaren die Vertragsparteien den 31…
…im Abs. 1 bezeichneten Art bleiben unberührt. Der Widerruf einer Abschreibung (§ 235 Abs. 3 BAO) durch Zurücknahme eines Löschungsbescheides ist in drei Fällen zulässig: 1) wenn der Widerruf vorbehalten wurde und die Widerrufsgründe eingetreten sind, oder 2) wenn die Voraussetzungen des § 294 Abs. 1 lit…
…im Abs. 1 bezeichneten Art bleiben unberührt. Der Widerruf einer Abschreibung (§ 235 Abs. 3 BAO) durch Zurücknahme eines Löschungsbescheides ist in drei Fällen zulässig: 1) wenn der Widerruf vorbehalten wurde und die Widerrufsgründe eingetreten sind, oder 2) wenn die Voraussetzungen des § 294 Abs. 1 lit…
…294 Abs. 1 BAO kann nur dann gesprochen werden, wenn der vorbehaltene Widerruf determiniert ist, was für den Fall eines nicht determinierten Vorbehalts bedeutet, dass "nur" die Widerrufsgründe des § 294 Abs. 1 BAO in Betracht kommen. Soll der Widerruf einer Begünstigung gültig vorbehalten werden, muss…
…Im Verfahren nach § 294 BAO ist zu prüfen, ob im Begünstigungsbescheid ausreichend determinierte und fallbezogen sachliche Widerrufsgründe angeführt wurden, da nur in diesem Fall die Geltendmachung des vorbehaltenen Widerrufs rechtmäßig sein kann." Der Verwaltungsgerichtshof sieht derartige Vorbehalte an sich für unbedenklich, beurteilt jedoch nur sachlich…
…Rn 386). N. Arnold in Arnold/Bodis Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz 1987 (17. Lfg 2020) § 17 Rz 11). An anderer Stelle führt N. Arnold an, dass die Vertragsparteien vertragliche Widerrufsgründe und auflösende Bedingungen vereinbaren können. (Bollenberger in Koziol/Bydlinski/Bollenberger, ABGB5, § 946 Rz 1; Doralt, ErbStG…
…Deshalb können Schenkungen auch nur bei Vorliegen bestimmter Gründe, etwa wegen Irrtum oder anderer in den §§ 947ff ABGB normierten Widerrufsgründe, rückgängig gemacht werden. Dem gegenüber sind Zuwendungen unter Verlobten, sofern sie das übliche Ausmaß bei Aufwendungen des täglichen Lebens oder etwa des laufenden Unterhaltes überschreiten…
…B) angeführte Kraftfahrzeug auf die Geschenknehmerin umgemeldet werden kann. III. Die Geschenknehmerin nimmt diese Schenkung verbindlich an, während der Geschenkgeber auf das Recht verzichtet, diese Schenkung - mit Ausnahme der im Gesetz festgelegten Widerrufsgründen (§§ 947 ff ABGB) - zu widerrufen. IV. Die Geschenknehmerin trat bereits am 1…
…Willen einer der Parteien steht und die im Wesentlichen einem vereinbarten Rücktrittsrecht gleichsteht (vgl Rummel in Rummel/Lukas, ABGB4 § 897 ABGB Rz 3; vgl zu vertraglich vereinbarten Widerrufsgründen bei der Schenkung zB VwGH 20.12.2001, 2001/16/0440; Arnold/Pampel in Arnold/Bodis, GrStG10 …
…04 - auch bereits einen Teil des § 33 lit a ErbStG als verfassungswidrig aufgehoben habe. In diesem Fall habe diese Bestimmung die Erstattung der Schenkungssteuer nur bei Vorliegen eines Widerrufsgrundes im Sinne des ABGB vorgesehen, nicht aber bei einer anderen zwangsweisen Herausgabe von Schenkungen. Das Argument…
…Streitigkeiten zwischen Fruchtgenussbesteller und Bf, etc.) keine Aufösungs- bzw. Austrittsklausel enthält. Aufgrund der hier vorliegenden Vertragslage besteht nämlich für den zivilrechtlichen Eigentümer keine Möglichkeit, den Schenkungsvertrag – abgesehen von den gesetzlich vorgegebenen (äußerst engen) Widerrufsgründen (vgl. §§ 947 ff ABGB) – einseitig aufzulösen. So besteht in Bezug auf…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 19.02.2014, Erf.Nr x…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer-beratungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über die Beschwerden vom 24.02.2011, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt A…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Helmut Mittermayr in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerden vom 27. März 2013 gegen die Bescheide des FA Grieskirchen Wels vom 26. Februar 2013 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Holding, AdresseBf, SitzBf, vertreten durch RA, AdresseRA, über die Beschwerde vom 28.09.2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 29.08.2012 betreffend…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, AdresseBf, 1210 Wien, vertreten durch Mag. Patrycja Pogorzelski, Mahlerstraße 13 Tür 3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 02.02.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 24.1.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 18.01.2016, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung) 1-12/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. Oktober 2018 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Wolfgang Schimek, Rechtsanwalt GMBH Graben 42, yyy Amstetten , über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 16.08.2013…