…Bescheid Das Finanzamt vertrat die Auffassung, dass die in VP II. erwähnten Investitionen (€ 130.000,00) den Wert des bedungenen Entgelts darstellen würden und setzte hievon eine Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG fest. 3. Beschwerde Fristgerecht wurde vom Bf Beschwerde erhoben und vorgebracht…
…vorzeitigen (daher vor Ablauf des Kündigungsverzichtes) Aufgabe des Mietobjekts zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet wird, kommt als gebührenrechtlich relevante bedingte Leistung nicht in Frage. Dies mit folgender Begründung: Die in-eventu-Zahlungsverpflichtung fließt in keiner Weise in den Leistungsaustausch (=Vermietung gegen Entgelt) ein - die…
…Fall besteht, dass das Vertragsverhältnis vor Ablauf des Aufteilungszeitraumes endet (vgl. VwGH 29.4.1985, 84/15/0184). Einmalige Leistungen, die bei unbestimmter Vertragsdauer gemäß § 33 TP 5 Abs. 3 Satz 1 GebG e contrario mit dem vollen Wert in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind, liegen…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Dienstbarkeitsvertrag vom 24. Oktober 2013 mit Y “ ausgehend von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 8.838,42 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 176,77 € fest…
…BGBl 1957/267 idgF, die Rechtsgebühr mit 2 % von € 99.722,44, sohin in Höhe von € 1.994,45 vorgeschrieben. Begründend wurde zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage (= Wert des bedungenen Entgeltes) ausgeführt: "… jährl. Entschädigung € 7.279,17 x 9 gem. § 15 …
…insbesondere den zugrundeliegenden Urkunden (Dienstbarkeits- und Nutzungsvertrag und Einbringungsvertrag) hervor. Rechtslage Gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 sind entgeltlich eingeräumte Dienstbarkeiten mit 2 vH von dem Werte des bedungenen Entgeltes zu vergebühren. Der GrESt unterliegt zunächst jeder Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstückes (§ 1 Abs…
…Dienstbarkeitsberechtigte für die Dauer des Fruchtgenussvertrages sämtliche Betriebs- und Heizkosten sowie alle sonstigen privaten und öffentlichen Lasten betreffend die Liegenschaft und das Gebäude (insbesondere Grundsteuer, Kommunalabgabe, Abfall- und Wasserverband) zu bezahlen. Bemessungsgrundlage der Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG sei der Wert des bedungenen Entgelts…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel gegenüber der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Vereinbarung SD u.a. vom TM 2014“ von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 462.755,00 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 9.255,10 € fest…
…der Bergbahn X (im Folgenden: Bf.) für das Rechtsgeschäft „Vereinbarung vom 10. Oktober 2013 mit Y “ von einer Bemessungsgrundlage (Wert des bedungenen Entgeltes) von 1.315,22 € die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG mit 26,30 € fest. Gegen die Höhe dieser Bemessungsgrundlage…
…Diese Wohnungsrechte werden im Hinblick auf die Schenkung des für den Erwerb der Liegenschaft vereinbarten Kaufpreises eingeräumt. Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Für die Gebührenbemessung ist der Wert der Gegenleistung…
…Diese Wohnungsrechte werden im Hinblick auf die Schenkung des für den Erwerb der Liegenschaft vereinbarten Kaufpreises eingeräumt. Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Für die Gebührenbemessung ist der Wert der Gegenleistung…
…Sachverhalt geschlossen werden. Entgeltlichkeit verlangt aber nicht Gleichwertigkeit der Leistungen. Vgl. Fellner; Stempel und Rechtsgebühren, § 33 TP 9 Rz. 12 Bemessungsgrundlage der Gebühr nach § 33 TP 9 GebG ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Zum "Wert", von dem die…
…entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 472 ABGB wird durch das Recht der Dienstbarkeit ein Eigentümer (einer Liegenschaft) verbunden, zum Vorteil eines anderen, nämlich des…
…710.549,76. Nach Ansicht des Finanzamtes würde ein gebührenpflichtiger Rechtsvorgang vorliegen. Die jährlichen Leistungen - bewertet nach § 16 BewG - würden das Entgelt für die eingeräumte Dienstbarkeit darstellen. Mit angefochtenem Bescheid wurde gemäß § 33 TP 9 GebG eine Gebühr vom Wert des bedungenen Entgeltes festgesetzt. 3…
…33 TP 9 GebG mit 2 % vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 4.132.995,70 EUR mit 82.659,91 EUR vorläufig fest. Der Bescheid wurde wie folgt begründet: "Da nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens der Umfang der Abgabepflicht noch ungewiss ist…
……. einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 17 Abs. 4 GebG ist es auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss, ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt…
…1.1. Rechtsgrundlagen § 33 TP 9 GebG stellt Dienstbarkeiten unter Gebührenpflicht, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, von dem Werte des bedungenen Entgeltes 2 v.H. § 15 Abs. 1 GebG besagt, dass…
…Vormontagefläche während der gesamten Laufzeit des Vertrages belassen wird - zu entrichten hat. … …" Mit vorläufigem Bescheid vom 13.03.2018 setzte das Finanzamt die Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG 1957 mit 2,0 % vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von € 459…
… 33 TP 9 GebG unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Gebühr von 2 v.H. von dem Werte des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987…
…Entgelt, dass in einem Austauschverhältnis mit der Einräumung der Dienstbarkeit steht, heranzuziehen. Darüber hinausgehende Leistungen, die in Schenkungsabsicht erbracht wurden, sind hingegen nicht bei der Gebührenbemessung zu berücksichtigen. Nicht der gesamte hingegeben Geldbetrag von € 400.000,00 bildet daher hier den Wert des bedungenen…