…von EUR 29.000,00 als Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Geschäftsführer beantragt. Dieser Werbungskostenabzug wurde seitens des belangten Finanzamtes im Rahmen des Einkommensteuerbescheides 2022 (und der ebenfalls ergangenen Beschwerdevorentscheidung) versagt. 2. Beweiswürdigung Die Feststellung betreffend die Eigenschaft des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der *…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Susanne Zankl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. Juli 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 15. Juni 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adresse, StNr vertreten durch Stb über die Beschwerde vom 30.3.2010 (datiert mit 29.3.2010) gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 3.3.2010, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., Gde X, T-Straße-xx, vertreten durch die XYZ Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgmbH & Co KG, Gd Y, N-Straße-yy, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z, Ge Z, S…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XY in der Beschwerdesache NN, Straßenbez, PLZ_Ort, vertreten durch Julius Morak & Mag. Franz Harrand, Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG, Bahnstraße 5, 2345 Brunn am Gebirge, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15…
Das Finanzamt ist daher aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung im Jahr 2005 zu Recht davon ausgegangen, dass ein Wiederaufnahmegrund hinsichtlich des Einkommensteuerbescheides vorlag. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 24.4.2014, 2010/15/0159 unter Hinweis auf die Judikatur ausgeführt hat, ist bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Generatio SteuerberatungsGmbH, Eggenstr 19, 3730 Eggenburg, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 28.08.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
…Sozialversicherungsbeiträge (betreffend Beitrag 12/2012: Buchungs- und Wertstellungsdatum am 13. bzw. 12.2.2013) das Abflussprinzip nach § 19 EStG 1988 schlagend wird und damit ein diesbezüglicher Werbungskostenabzug im Jahr 2012 nicht möglich war; nur regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit - lt. Verwaltungsgerichtshof (vgl…
…Nachweisen). 3.1.3.2. Haftungsgegenständliche KESt ist auf verdeckte Ausschüttung zurückzuführen und ist somit der Gesellschaftersphäre zuzurechnen - berufliche Veranlassung der Zahlung liegt daher nicht vor Wie bereits ausgeführt (Punkt 3.1.2.) scheidet der Werbungskostenabzug infolge der Inanspruchnahme als Haftender nach § 9 BAO dann…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***StB***, ***Adr1***, vom 12. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 (ergangen zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ) zu…
…mit Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters im September 2017 angetreten. Im Einkommensteuerbescheid 2015 vom 22.02.2019 verweigerte das Finanzamt Judenburg Liezen den Werbungskostenabzug mit gleicher Begründung wie im Einkommensteuerbescheid 2014. Am 22.03.2019 brachte der Bf Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 ein…
…Aufwendungen für Dekorationsmaterial bzw. zwei Kellnerbrieftaschen, bei denen die Rechnungen auf seine Mutter gelautet haben, vom Bf. selbst getragen wurden, steht deswegen kein Werbungskostenabzug zu. Bei den vom Bf. als Werbungskosten geltend gemachten Ausgaben für Schilder, Lichterketten, Lampen, LED Neon Strip etc., bei denen die…
…Einzahlung in ihrem Namen und auf ihre Rechnung auf Grund eines ihr von ihrem Vater gewährten Darlehens erfolgt sei, so ist dieser Umstand für den Werbungskostenabzug dann nicht schädlich, wenn dieser Vertrag als fremdüblich einzustufen ist. Zur Frage der Fremdüblichkeit von Verträgen zwischen nahen Angehörigen…
…die ihm durch den Arbeitgeber eingeräumte Möglichkeit, das arbeitgebereigene Fahrzeug auch privat zu nutzen, wobei dafür ein Sachbezug von € 11. 520 der Besteuerung unterzogen wurde, der Werbungskostenabzug im Zuge der Veranlagung zusteht, weil, wie der Bf. behauptet, dieses Fahrzeug im gesamten Veranlagungszeitraum tatsächlich nicht…
…Clown sind somit keine abzugsfähigen Aus- bzw. Fortbildungskosten anzunehmen und ist unter diesem Titel von Aus- bzw. Fortbildungskosten daher kein Werbungskostenabzug zulässig. Darüber hinaus ist auch noch darauf hinzuweisen, dass es sich bei den Aufwendungen der Bf. für die Ausbildung zum Clown auch nicht um…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 geforderte berufliche Notwendigkeit liegt somit für die streitgegenständlichen geltend gemachten Ausbildungskosten nicht vor, weshalb der Werbungskostenabzug zu versagen ist. Aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der Fortbildungskosten erübrigt sich ein gesondertes Eingehen auf damit ursächlich in Zusammenhang stehenden geltend gemachten Reisekosten. 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Beschwerdesache des X., über die Beschwerde vom 14.01.2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 13.12.2013 betreffend Einkommensteuer 2007 bis 2010 und 2012 zu Recht erkannt…
…dieser Motivlage die für eine Anerkennung der absolvierten Bildungsmaßnahmen als berufliche Fortbildung notwendige Veranlassung ("Bedingtheit") durch die Berufstätigkeit keineswegs einwandfrei zu erkennen ist, sondern vielmehr deutlich in den Hintergrund tritt, ist ein Werbungskostenabzug der daraus resultierenden Aufwendungen nach § 16 Abs. 1 Z 10 EStG ausgeschlossen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache des Bf., L-Straße-xx, Gde X, gegen den Bescheid des Finanzamtes Y, H-Straße-yy, Gd Y, vom 23. Februar 2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, gegen den Bescheid des Finanzamtes Klagenfurt vom 14.07.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gleichzeitig wird der…