…Abs. 2 Z 1 WerbeAbgG auf den Beschwerdefall sei zu sagen: Inland Der Werbeabgabe unterlägen gemäß § 1 Abs. 1 Werbeleistungen, soweit sie im Inland erbracht würden. Der Gesetzestext spreche ausschließlich von einem „Erbringen“ und rekurriere nicht auf ein allfälliges „Verwerten“ oder ein „sich Auswirken“. Bei…
…ja gerade im Interesse des Werbeinteressenten, dass seine Werbebotschaft möglichst zielsicher an potentielle Kunden gelangt. Dafür zahlt er dem Werbeleister auch ein Entgelt. Dass die Werbebotschaften an Personen und Adressen gerichtet sind und nicht nur als Hauswurfsendungen verteilt werden, mag sogar von Vorteil für den…
…Die steuerliche Behandlung der davon deutlich abweichenden Online- Werbung ist somit nach Ansicht des BFG kein geeigneter Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Besteuerung der Printmedien-Werbung (vgl VfGH 28.09.2002 B 171/02)." Werbeleistungen im Internet würden daher zu Recht nicht der Werbeabgabepflicht unterliegen…
…Die steuerliche Behandlung der davon deutlich abweichenden Online- Werbung ist somit nach Ansicht des BFG kein geeigneter Vergleichsmaßstab für die Prüfung der Besteuerung der Printmedien-Werbung (vgl VfGH 28.09.2002 B 171/02)." Werbeleistungen im Internet würden daher zu Recht nicht der Werbeabgabepflicht unterliegen…
…Abs. 2 Werbeabgabegesetz: Z1: Die Vermittlung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes. Z2: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen. Z3: Die Duldung und Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Online-Werbung ist im Werbeabgabegesetz als Werbeleistung nicht genannt…
…Abs. 2 Werbeabgabegesetz: Z1: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im Sinne des Mediengesetzes. Z2: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen. Z3: Die Duldung der Benutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Online-Werbung ist im Werbeabgabegesetz als Werbeleistung nicht genannt…
…25/2000, S 640). d) Selbst wenn man nun aber diese Einschränkung in § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 wegen Nichterfassung von Werbeleistungen aus Online-Werbung als gleichheitswidrig erachtet, so kann aufgrund obiger Ausführungen die Verfassungswidrigkeit durch Aufhebung lediglich des Tatbestandes des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz…
…25/2000, S 640). d) Selbst wenn man nun aber diese Einschränkung in § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 wegen Nichterfassung von Werbeleistungen aus Online-Werbung als gleichheitswidrig erachtet, so kann aufgrund obiger Ausführungen die Verfassungswidrigkeit durch Aufhebung lediglich des Tatbestandes des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz…
…Die vom Bf. hiefür an das Finanzamt abgeführte Werbeabgabe stellte der Bf. seinen Auftraggebern in Rechnung. Der Bf. mietet darüber hinaus zusätzliche Werbeflächen von der Y, einem professionellen Werbeleister, an. Für die Anmietung dieser Werbeflächen stellt die Y dem Bf. Werbeabgabe in Rechnung. Diese Werbeflächen…
…Z3: Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Online-Werbung sei im Werbeabgabegesetz als Werbeleistung nicht genannt. Eine Subsumierbarkeit der Online-Werbung unter die bestehenden Tatbestände des Werbeabgabegesetzes werde sowohl vom Bundesministerium für Finanzen als auch in der Literatur verneint…
…Z3: Die Duldung der Benützung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Online-Werbung sei im Werbeabgabegesetz als Werbeleistung nicht genannt. Eine Subsumierbarkeit der Online-Werbung unter die bestehenden Tatbestände des Werbeabgabegesetzes werde sowohl vom Bundesministerium für Finanzen als auch in der Literatur verneint…
…Radio- und Außenwerbung einerseits und Online-Werbung andererseits, welche vor dem Hintergrund des Regelungsgegenstandes - die Besteuerung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Werbeleistungen im Zusammenhang mit diesen Mediengattungen - eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich rechtfertigen. 3. Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung zwischen…
…Abs. 3 Werbeabgabegesetz gilt die mediale Unterstützung gemäß § 17 Abs. 7 des Glückspielgesetzes - mag sie auch in einer der drei zuvor genannten Formen erfolgen - nicht als Werbeleistung im Sinne des Werbeabgabegesetzes. Weitere Legalausnahmen bestehen nicht. Nach Auffassung des BMF unterliegt aber weiters "nicht der Werbeabgabe [ ..…
…und Online-Werbung andererseits, welche vor dem Hintergrund des Regelungsgegenstandes - die Besteuerung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Werbeleistungen im Zusammenhang mit diesen Mediengattungen - eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich rechtfertigen. Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung zwischen Print, TV und Rundfunk einerseits…
…TV-, Radio- und Außenwerbung einerseits und Online-Werbung andererseits, welche vor dem Hintergrund des Regelungsgegenstandes - die Besteuerung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Werbeleistungen im Zusammenhang mit diesen Mediengattungen - eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich rechtfertigen. 3. Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung…
…anhängige Rechtssache hätte." D) Erwägungen: Im gegenständlichen Verfahren bemängelte die Bf. weder die Feststellung eines mangelhaften oder falschen Sachverhaltes noch bestritt sie, dass sie selbst als Printmedienunternehmen Entgelte für Werbeleistungen erzielte. Die Bf. behauptete auch keine unrichtige Anwendung der in Geltung stehenden Bestimmungen des Werbeabgabegesetzes…
…2 Werbeabgabegesetz: Z 1: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Druckwerken im 5inne des Mediengesetzes. Z2: Die Veröffentlichung von Werbeeinschaltungen in Hörfunk und Fernsehen. Z3: Die Duldung der Benutzung von Flächen und Räumen zur Verbreitung von Werbebotschaften. Online-Werbung ist im Werbeabgabegesetz als Werbeleistung nicht genannt…
…und Online-Werbung andererseits, welche vor dem Hintergrund des Regelungsgegenstandes - die Besteuerung von Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Werbeleistungen im Zusammenhang mit diesen Mediengattungen - eine unterschiedliche steuerliche Behandlung sachlich rechtfertigten. Eine Differenzierung in der Besteuerung des Aufwandes für Werbung zwischen Print, TV und Rundfunk einerseits…
…das Werbeabgabegesetz den Gleichheitsgrundsatz verletze, weil die Online-Werbung in § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz nicht als Werbeleistung genannt werde und damit nicht unter die bestehenden Tatbestände subsumiert werden könne. Der Gleichheitssatz verbiete es dem Gesetzgeber, sachlich nicht begründbare Differenzierungen zu schaffen. Zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung…
…135 Abs. 4 iVm Art. 89 Abs. 2 B-VG und Art. 140 Abs. 1 B-VG einen Antrag auf Aufhebung des Bundesgesetzes, mit dem eine Abgabe auf Werbeleistungen eingeführt wird (Werbeabgabegesetz 2000), BGBl. I Nr. 29/2000 idF BGBl. I Nr. 142/2000, wegen…