…hinsichtlich des Grundbesitzes (Weinbaubetrieb) als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt: "Die Feststellung erfolgte laut Antrag. Im Zuge des Lokalaugenscheines am 7.8.2017 durch den amtlichen Bodenschätzer wurde festgestellt, dass die im gegenständlichen Akt bewerteten Flächen dem Weinbauvermögen zuzuordnen sind. Des Weiteren wurde dabei festgestellt…
…werde weiterhin dem Weinbaubetrieb zugerechnet. Correlierend wurde am 19. März 2018 der landwirtschaftliche Hauptfeststellungsbescheid zum 01.01.2014 mit Wirksamkeit ab 1.1.2015 erlassen und die genannte Teilfläche von 640m2 im Weinbauvermögen erfasst. Der Bescheid ist rechtskräftig. Gegen die vorgenannte Beschwerdevorentscheidung hat die Bf…
…des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. § 29 BewG Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. § 30 Abs. 1 BewG definiert den Begriff des landwirtschaftlichen Vermögens…
…Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 unter anderem darauf abstelle, ob jemand Eigentümer oder Bewirtschafter von in Oberösterreich gelegenen Betrieben der Vermögensarten Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von mindestens 1.500 € sei, wobei der land…
…Landwirtschaftskammer gemäß § 3 Z 1 OÖ Landwirtschaftskammergesetz 1967 unter anderem darauf abstelle, ob jemand Eigentümer oder Bewirtschafter von in Oberösterreich gelegenen Betrieben der Vermögensarten Weinbauvermögen, gärtnerisches Vermögen und übriges land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit einem Einheitswert von mindestens 1.500 € sei, wobei der land…
… 38 BewG 2.400 Euro, für die Betriebszahl 42,4 daher 2.400/100 x 42,4 = € 1.017,60 | Weinbauvermögen | Die Bewertung erfolgt auf Basis der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen vom 4. März 2014 (GZ: BMF 010202/0102-VI…
… 30 Abs. 1 BewG gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden […]) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb). Zum Weinbauvermögen gehören gemäß § 48 Abs. 1 BewG alle Teile einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd dem Weinbau als Hauptzweck…
…Ergänzend wird ausgeführt: Gemäß § 29 BewG gehören zum Land- und Fortstwirtschaftlichen Vermögen das Landwirtschaftliche Vermögen, das forstwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige Land- und Fortstwirtschaftliche Vermögen. Gemäß § 50 Abs. 1 BewG gehören zum übrigen LuF Vermögen das der Fischzucht und der…
…16.09.2019 ist ersichtlich, dass die dem ehemaligen Gewerbebetrieb dienenden Räumlichkeiten (Presshaus und Gärkeller) keiner Nachnutzung unterliegen. Diese Räume stehen daher in keinem Zusammenhang mit dem Weinbaubetrieb (weinbaulicher Hauptzweck) und können daher nicht dem Weinbauvermögen zugerechnet werden. Ergänzend wird festgestellt, dass für die Bewirtschaftung…
…Land- und forstwirtschaftliches Vermögen § 29 Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. II. Grundvermögen § 51 Begriff des Grundvermögens…
…Ertragsfähigkeit zu derjenigen der Weinbauvergleichsbetriebe zu ermitteln. Die Merkmale der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen des (fiktiven) Weinbauhauptvergleichsbetriebes sowie die Betriebszahlen der Vergleichsbetriebe sei mit der oben angeführten Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertungsgrundlagen für das Weinbauvermögen zum 1. Jänner 2014 festgelegt worden. Die…
…gehören. B) Nach § 29 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen folgende Unterarten: 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. C) Nach § 30 Abs. 1 Z 1 BewG gehören zum…
…in den wesentlichen Punkten nicht strittig. Rechtslage Nach § 29 BewG gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen folgende Unterarten: 1. das landwirtschaftliche Vermögen, 2. das forstwirtschaftliche Vermögen, 3. das Weinbauvermögen, 4. das gärtnerische Vermögen, 5. das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Nach § 30 Abs. 1 Z…
…1. Jänner 2014. Das Weinbauvermögen laut Grundbuch und Weinbaukataster beträgt zum Stichtag 3,4624 ha. Die übrigen Werte (wie das Gesamtausmaß des Grundbesitzes) waren nicht strittig. Die Berücksichtigung von Teilflächen innerhalb eines Grundstückes kann seitens der Finanzverwaltung nur erfolgen, wenn diese im Grundstückskataster ausgewiesen sind…
…sich den in § 29 Z 1 bis 4 genannten vier land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuordnen: 1. das landwirtschaftliche Vermögen 2. das forstwirtschaftliche Vermögen 3. das Weinbauvermögen 4. das gärtnerische Vermögen. Es fällt auf, dass im Gegensatz dazu, von der Bewirtschaftung jener Flächen, die mit dem…
a. (1) Die landwirtschaftlich genutzten Flächen von 30,7063 ha ergeben mit einem Hektarsatz von 520,80 € einen Ertragswert von 15.991,84 €. Die unproduktiven Flächen von 0,0195 ha werden mit einem Ertragswert von 0,00 € bewertet. (2) Der Hektarsatz wurde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, über die Beschwerde vom 12. Oktober 2015 gegen den Feststellungsbescheid des ***FA*** (Nachfeststellung gem. § 22 (1) BewG 1955), ***2***, vom 9. September 2015 betreffend Einheitswert…
Nach dem Abgabenänderungsgesetz 1982 (AbgÄG 1982), BGBl. 1982/570, Abschnitt XII, Artikel II sind die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 in der Fassung des Art. I des Bundesgesetzes vom 24. November 1972, BGBl. Nr. 447, ermittelten Einheitswerte des Grundvermögens sowie der Betriebsgrundstücke im Sinne…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. April 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. März 2024 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftl. Betriebes 01.01.2024 EW…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 28. Mai 2010 betreffend Einheitswert des Grundbesitzes (unbebautes Grundstück) zum 1. Jänner 2009 ( Nachfeststellung § 22 Abs…