…Mutter in Österreich nach wie vor mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wäre auch ein getrennter Wohnsitz der Eltern und der Kinder denkbar. Es ist auch unklar, wer für die überwiegenden Kosten für den Unterhalt der Kinder in Rumänien getragen hat. Mit dem bloßen Wegzug der Kindesmutter…
…Wegzug der Beschwerdeführerin mit ihrem Sohn ***1*** nach Deutschland. Die Auszahlung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages konnte daher erst aufgrund der telefonischen Information durch die Beschwerdeführerin eingestellt werden. Die Tatsache, dass diese so spät erfolgte, hat wesentlich zur Höhe des nunmehrigen Rückforderungsbetrages an Familienbeihilfe und…
…daher wenig wahrscheinlich, dass der Sohn und die Kindesmutter zum Zeitpunkt der Erlassung des Beschlusses durch das Bezirksgericht ihren Wohnsitz noch in ***1***, hatten; nach allgemeiner Lebenserfahrung ist es durchaus denkbar, dass bei einem Wegzug aus Österreich eine Abmeldung des Hauptwohnsitzes unterbleibt. Stütze findet die…
…dieser Beurteilung, zumal alle drei Kinder unstrittig in der Obhut der Mutter in Ka lebten, keine Bedeutung zu, wie auch die wenigen Besuche der Familie beim Vater in den Sommerferien. Die BF hat, nachdem die Kinder selbsterhaltungsfähig waren und die gemeinsame Wohnung verlassen haben, mit…
…lebenden und von ihm geschiedenen Kindesmüttern in der Slowakei. Die Mutter von K1a ist seit 2003 wieder mit einem slowakischen Staatsbürger verehelicht. Sie bestätigt in einem Schreiben vom 28.1.2013, dass ihre monatlichen Ausgaben für ihr Kind Euro 80,00 betragen würden. Die Mutter…
…stand. Ebenso war bei beiden Kindern der Hauptwohnsitz im landwirtschaftlichen Anwesen der Großeltern gemeldet. Außerdem ist die Ehegattin seit 2005 Alleineigentümerin des Einfamilienhauses im St. (des jetzigen Familienwohnsitzes), sodass anzunehmen ist, dass sie auch dort eine Wohnung innehatte und für ihren Wohnbedarf jederzeit nutzten konnte…
…ist und das Kindeswohl den Aufenthalt eines Babys und Kleinkindes bei der Mutter erfordert (vgl. dazu OGH 13.9.2017; 10 ObS 64/17) dort wird ausgeführt: 9.5 Im hier eröffneten Anwendungsbereich des Unionsrechts ist zu beachten, dass das unionsrechtliche Grundrecht des Kindeswohls gemäß…
…der alleinstehenden Mutter ohne die Betreuungsmöglichkeiten für ihren Sohn am neu begründeten Familienwohnsitz nicht möglich gewesen, ihrer Vollzeitbeschäftigung mit Dienstreiseerfordernis am Beschäftigungsort weiterhin nachgehen zu können, und war somit der Wegzug beruflich veranlasst, während beim beschwerdegegenständlichen Sachverhalt die Gründe für den Wegzug ausschließlich in der…
…Vereinbarung zustande kommt, erfolgt die Kontakthaltung in der sommerlichen Periode vier Wochen lang, vom 15. Juli um 10 Uhr bis zum 15. August um 18 Uhr. Die Übergabe und Übernahme der Kinder erfolgt in der jeweiligen Wohnung der Mutter. Des Weiteren wurde vereinbart, dass die…
…2016) und erst ab Jänner 2017 die Familienbeihilfe in Österreich bekommen. Die Kinder hätten zwar angefangen, in Österreich die Schule zu besuchen, aber seien bis Ende Dezember mit der Mutter zwischen Österreich und Deutschland gependelt. Die Gattin des Bf. sei Hausfrau, arbeite nicht und habe…
…war spätestens ab dessen Wegzug aus dem Bundesgebiet zur in ***69*** lebenden Familie (des Bruders des verstorbenen Vaters des Kindes, nachgewiesen durch die Daten des Melderegisterauszugs) weggefallen. Aus welchen Gründen die Einschreiterin ihrer Pflicht zur rechtzeitigen Offenlegung der anspruchserheblichen Tatsachen und damit im Zusammenhang insbesondere…
…war in der Zeit von Juli 2006 bis Mai 2019 in ***S***/***L*** mit seiner Mutter wohn- und sesshaft. Der Hauptwohnsitz des Kindes in Österreich wurde bei der Meldebehörde abgemeldet. Der Wegzug wurde dem Finanzamt nicht gemeldet. Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes wurde…
…belegen -, dass ihre Mutter Vorn. häufig auf dem Sofa weinend saß und "nicht ansprechbar war". Von einer längeren beruflichen Auszeit wegen psychischer Langzeiterkrankung von Vorn. Fam.N berichteten mir die Kinder ebenfalls. Dieser Langzeitkrankenstand (nach Aussage der Kinder ein halbes Jahr) war möglicherweise 2015, ich…
…die Familienheimfahrten gab der unvertretene Bf an, dass seine Lebensgefährtin und seine Kinder in Ungarn wohnten. Seine Lebensgefährtin hatte laut vorgelegter Bescheinigung in Ungarn keine Einkünfte. Im Vorlageantrag gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung wies der Bf auf die Pflegebedürftigkeit seiner 1935 geborenen Mutter durch die Lebensgefährtin…
…laut Melderegister die Beschwerdeführerin, ihr Ehegatte und die gemeinsame Tochter A. bis 13. November 2008 in T. gemeldet gewesen seien. Danach seien alle bis zum 16. Mai 2012 in der Zwei-Zimmer-Wohnung ihrer Mutter am M-Straße in Innsbruck gemeldet gewesen. Erhebungen hätten aber…
…EuGH (Rn 32) steht dem nicht entgegen, betraf dieses Urteil doch den Fall der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen…
…dass sich die Kinder des Bf dauerhaft in den USA aufhalten. Sie sind mit ihrer Mutter dorthin übersiedelt. Dass der Bf erst ca 1 Jahr später Österreich verlassen und zur Familie in die USA übersiedelt ist, ist unerheblich. Auch der Verfassungsgerichtshof hat sich in seinem…
…die FB von € 220 und von der Mutter mtl. € 220. Dazu wurden an Unterlagen vorgelegt: - die Vergleichsausfertigung des Bezirksgerichtes v. 20.1.2006, wonach das Obsorgerecht für die Tochter B dem Bf als Kindesvater übertragen wurde; - eine Aufstellung der X CH-Ort1 aus…
…der Rückforderung von Familienbeihilfe, die an die haushaltsführende Mutter nach ihrem Wegzug aus Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat für Kinder weiter gewährt worden ist, deren unterhaltspflichtiger Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Abweisungsbescheides sind Feststellungen darüber erforderlich, ob der…
…Zumal der Mutter-Kind-Pass die Untersuchungen des Kleinkindes bis zum 5. Lebensjahr - also bis zum 20.05.2019 - umfasst, ist nicht nachvollziehbar, warum dem Bf. im Jahr 2017 die Vorlage von Nachweisen über die Arztbesuche seiner Ehegattin und des Kindes nicht möglich sein sollte…