…getroffenen Feststellungen für die Hinfahrt am Morgen von der Wohnsitzgemeinde zur Ausbildungsgemeinde — ermittelt nach den Grundsätzen des Studienförderungsgesetzes 1992 — öffentliche Verkehrsmittel mit einer Fahr- bzw. Wegzeit von nicht mehr als eine Stunde zur Verfügung stehen und auch die Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unzumutbar ist…
…dann mit den öffentlichen Verkehrsmitteln die Fahrt fortgesetzt, so ergibt sich eine Fahrtzeit für die Hinfahrt von 80 bis 114 Minuten und für die Rückfahrt eine Fahrtzeit von 53 Minuten. Nach VwGH 24.4.2014, 2012/15/0149, ist auch ein Vergleich zwischen Massenbeförderungsmitteln und…
…und Abreise vom Quartier in Wien zum Ort der jeweiligen Baustelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der 2. Klasse (2011: € 368,00; 2012: € 270,30) sowie für die Aufenthaltsdauer an diesen Orten Taggelder (2011: € 6.996,00; 2012: € 8.764,80) und…
…unbestritten unter 80 km. Zwischen Gemeinde X und Wien Hauptbahnhof standen im Streitjahr von Montag bis Samstag täglich mehrere Verbindungen mit einer Fahrtdauer von weniger als einer Stunde zur Verfügung, wie aus dem oben dargestellten VOR-Jahresfahrplan 2016 ersichtlich (Hinfahrt 58 Minuten, Rückfahrt 55 Minuten)…
…Linz liegt unter 80 km. Zwischen dem Wohnort und der Ausbildungsstätten der beiden Töchter in Linz stehen verschiedene Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln des Oberösterreichischen Verkehrsverbundes, der Österreichischen Bundesbahnen sowie der Linz Linien für die Fortbewegung im Stadtgebiet Linz zur Verfügung. Die Wegzeit von der ersten…
…dass auch Zeiten zwischen Wohnung und Einstiegsstelle des öffentlichen Verkehrsmittels und zwischen Schule und Bahnhof zu berücksichtigen bzw hinzuzurechnen seien. Das FA behauptet in seiner Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 19. Februar 2016, dass laut Fahrplanabfrage die Dauer der Hinfahrt nur 50 Minuten betrage. Mit Vorlageantrag vom…
…im Ausbildungsort nicht einzurechnen, hingegen seien Wartezeiten bei Umsteigevorgängen außerhalb des Heimat- oder Ausbildungsortes zu berücksichtigen. Da es öffentliche Verkehrsmittel gebe, welche die Strecke zwischen HD und Graz unter einer Stunde bewältigten (zB: HD ab 05:48, Graz Opernring an 06:38), sei die Zumutbarkeit…
…für Entfernungen über 60km. Nach den Angaben des Bf. beträgt die kürzeste Strecke zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstätte 60,43 km, womit eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von 1 Stunde 52 Minuten verbunden sei. Dementsprechend würde er erst gegen 8:32 Uhr an seiner…
…als die mit BGBL II 2017/103 erlassene Verordnung betreffend die Erreichbarkeit von Studienorten auf § 26 Abs. 4 StudFG verweist. Darin ist ausdrücklich geregelt, dass bei der Berechnung der Wegzeit auch der Weg zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem zu benutzenden öffentlichen Verkehrsmittel zu…
…Die Fahrtstrecke zwischen Wohn- und Ausbildungsstätte betrage 12,7 km. Die Fahrt vom Wohnort zur Ausbildungsstätte habe lt. Pendlerrechner des BMF (Daten vom 20.7.2020) mit öffentlichen Verkehrsmitteln 60 Minuten, die Rückfahrt 87 Minuten gedauert. Mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 6.5.2022 wurden die…
…optimale Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel unterstellt, d.h. dass zum Erreichen der Einstiegstelle das rascheste zur Verfügung stehende Verkehrsmittel zu verwenden ist. Die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist daher auch dann zumutbar, wenn man einen Teil der Wegstrecke (Fahrt zum nächstgelegenen Bahnhof) mit dem…
…nochmals vorgelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 10.10.2013 ist die Berufung, nunmehr Beschwerde, mit nachstehender Begründung abgewiesen worden: Laut Google-Maps betrage die Fahrzeit mit dem Auto für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Dienstort 55 Minuten (für 50,1 km). Werde das öffentliche Verkehrsmittel benützt…
…Bf. der Nachweis gelungen ist, dass die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort mehr als eine Stunde beträgt. Dafür ist die Fahrzeit zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinden heranzuziehen, an denen die Fahrt mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird…
…Entfernung zwischen Arbeits- und Wohnort von nur 52 km). Da ein generelles Abzugsverbot von Kosten der doppelten Haushaltsführung und für Familienheimfahrten bei einer Entfernung von weniger als 80 km und einer Fahrzeit von weniger als einer Stunde nicht besteht, konnte im Beschwerdefall nicht mit Gewissheit…
…die Wegzeit auf dieser Strecke somit 52 Minuten. Die Fußwegzeit beträgt in Summe 9 Minuten, ist jedoch in die zu berücksichtigenden Wegzeiten nicht einzuberechnen. Bei den vom Bf. gewählten Routen über Wien Praterstern handelt es sich nicht um die kürzeste Wegverbindung zwischen Wohnort und Studienort…
…und VwGH 28.10.2008, 2006/15/0319). 4. Im gegenständlichen Fall betrug die Wegzeit für die Zurücklegung der einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - mit dem öffentlichen Verkehrsmittel mindestens 104, maximal 117 Minuten und - mit dem PKW mindestens 40, maximal 58 Minuten. Die Fahrzeit…
…103/2017), diese sei im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen worden. Laut § 2 der Verordnung umfasse die Wegzeit auch die Gehzeit zwischen dem Elternwohnsitz und der nächstgelegenen Haltestelle des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei ein Fußweg von mehr als 2.000 m nicht zumutbar…
…zwischen jenen Punkten der jeweiligen Gemeinde heranzuziehen, an denen die Fahrt mit dem jeweiligen öffentlichen Verkehrsmittel üblicherweise angetreten bzw. beendet wird. Wobei die Erreichbarkeit des Bahnhofs der Abfahrtsgemeinde und Ankunftsgemeinde ohne Bedeutung ist. Bei der Berechnung der Wegzeit sind auch Fußwege, Fahrten am Wohnort und…
…Fahrzeit zwischen Ausbildungsstätte und Wohnort würde mehr als eine Stunde betragen. Am Abend müsste sein Sohn mangels öffentlicher Verkehrsmittel zu Fuß 4,9km auf unbeleuchteter Straße zurücklegen. In der Beschwerdevorentscheidung vom 18.10.2013 wurde die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung verweigert. Mit dem…
…Stunden 6 Minuten). Entgegen der vom Finanzamt laut LStR vertretenen Ansicht darf die maximale Fahrtdauer mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz des Beschwerdeführers nicht 2,5 Stunden sondern lediglich 2 Stunden 6 Minuten (3 mal 42 Minuten) betragen. Die Wegzeit umfasst…