…von der Abgabestelle nicht rechtzeitig vom Zustellvorgang Kenntnis erlangen konnte, doch wird die Zustellung mit dem der Rückkehr an die Abgabestelle folgenden Tag wirksam. Die Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen (in einer bestimmten Höhe) ergibt sich nicht schon kraft Gesetzes, sondern erst auf Grund der…
…Die berichtigte Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2010 sei fristgerecht am 15. Februar 2011 um 14:10:31 Uhr online bei der zuständigen Abgabenbehörde eingereicht und auch die gesamte Umsatzsteuer einschließlich des am 11. Jänner 2011 gutgeschriebenen Betrages von 126.424,72 € für Dezember…
…oder auffällige Abgabenerklärungen ausgewählt und diese eingehender geprüft. Im vorliegenden Fall ergab eine Einsichtnahme in die Finanzamtsdatenbank, dass im Kalenderjahr 2015 sowohl eine Betriebsaufgabe zum 31.12.2015 als auch die erstmalige Beantragung eines Pendlerpauschales angemerkt waren. Diese Anmerkungen indizierten offenbar eine Überprüfung der Einkommensteuererklärung…
…das zentrale Melderegister verwiesen. Der bekämpfte Bescheid, gelangte erst am 01.02.2015 in den Besitz und zur Kenntnis des Beschwerdeführers. Die Beschwerde ist daher jedenfalls rechtzeitig. Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als ihre Einbringung…
…Monaten alle Abgaben fristgerecht bezahlt worden seien, beantrage man die Aufhebung der Säumniszuschläge nach § 217 Abs. 5 BAO. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 20. Juli 2022 als unbegründet ab, weil Teilbeträge an Lohnsteuer 04/2022, Dienstgeberbeitrag 04/2022 und der Zuschlag zum…
…Beschwerden enthalten den Hinweis auf "compensando Forderungsbeträge"; verwiesen wird auch auf "die aktualisierte Liste der Forderungsaufstellungen vom 15.4.2015 per 15.2.2016". Aus diesem Vorbringen schließt die Beschwerdeführerin, dass die Vorschreibung von Säumniszuschlägen richtigerweise zu unterbleiben hätte. Abgaben können auch durch Kompensation (Aufrechnung, …
…der angefochtene Bescheid aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Sammelbescheid vom 9.4.2010 setzte das Finanzamt gegenüber dem Beschwerdeführer (kurz: Bf.) von den nachstehend angeführten Abgabenschuldigkeiten folgende Säumniszuschläge fest: | Abgabe…
…Gesamtbetrachtung aller Umstände bzw. der zu beachtenden, oben dargestellten Kriterien erachtet das BFG im Rahmen des zu übenden Ermessens die Festsetzung eines Verspätungszuschlages im verhängten Ausmaß als gerechtfertigt, zumal sich die Abgabenbehörde damit am unteren Drittel des möglichen Ausmaßes orientiert hat. Hinsichtlich des Vertrages vom…
…Säumniszuschlägen setzt kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus (vgl. VwGH 20.7.2011, 2009/17/0132; 14.12.2011, 2009/17/0125). Die Abgabenbehörde ist davon ausgegangen, dass der Einkommensteuerbescheid 2015 - wie im § 26 ZustG vorgesehen - spätestens am dritten Werktag nach der Übergabe an das Zustellorgan…
…traten die abgabenrechtlichen Folgen des Terminverlustes ein. Die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt haben, sind ebenso wie die Dauer des Verzuges grundsätzlich unbeachtlich (VwGH 29.11.1994, 94/14/0094). Insbesondere setzt die Verwirkung des Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus (VwGH 10.11.1995…
…setze kein Verschulden des Abgabepflichtigen voraus. Daher seien auch die Gründe, die zum Zahlungsverzug geführt hätte, grundsätzlich unbeachtlich. Rechtzeitig am 07.11.2014 stellte die Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und führte neuerlich aus, in der Beschwerdevorentscheidung vom 15…
…wenn eine Abgabe nicht spätestens mit Ablauf des gesetzlichen Fälligkeitstages entrichtet werde. Die Fälligkeit für die Umsatzsteuervorauszahlungen werde durch § 21 Abs. 1 erster Satz UStG 1994 mit dem 15. Tag des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats bestimmt. Komme es aufgrund der Umsatzsteuerveranlagung zu einer Nachforderung…
…Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte aus, dass für den Abgabenrückstand mit Bescheid vom 11. März 2014 eine Zahlungserleichterungsbewilligung in Form einer Stundung bis 28. Mai 2014 gewährt worden sei. Der gestundete Abgabenrückstand sei bis zum 28. Mai 2014 nicht vollständig entrichtet worden…
…Bf. ausgeführt, gegen den Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlungen 1-3/2013 in Höhe von € 28.983,81 habe er Berufung eingebracht und dazu ausgeführt, er wäre zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen derzeit nicht verpflichtet. Ein entsprechender Bescheid sei ihm nicht zugestellt worden. Dieser…
…auf Festsetzung eines Säumniszuschlages! Der rechtzeitige Aussetzungsantrag hat einbringungshemmende als auch säumniszuschlagsvermeidende Wirkung (§ 217 Abs. 4 lit. b BAO)". Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Gemäß § 217 Abs 1 BAO sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten, wenn eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren …
…begründet werde und die festgesetzten Abgabenschuldigkeiten nicht fristgerecht entrichtet wurden und daher die Säumniszuschlagspflicht gegeben sei, als unbegründet ab. Mit Telefaxeingabe vom 28. März 2013 gaben die rechtsfreundlichen Vertreter bekannt, den Bf. im gegenständlichen Verfahren zu vertreten und beantragten das Rechtsmittel der zweiten Instanz vorzulegen…
…Der Restbetrag von lediglich 727,14 € wurde durch eine Überweisung von 727,15 € erst per 12.12.2011 entrichtet. Am 16.4.2012 waren Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuer 02/2012 und Lohnabgaben 03/2012) in Höhe von 2,304.391,18 € fällig. Am Abgabenkonto…
…dem 15. Februar 2013, entrichtet worden sei. In der dagegen am 22. Juli 2014 rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wandte sich die Beschwerdeführerin (Bf.) ausschließlich gegen die Festsetzung des dem Säumniszuschlag zu Grunde liegenden Abgabenbescheides, ohne gegen den gegenständlichen Säumniszuschlag Einwendungen vorzubringen. Abschließend beantragte die Bf. gemäß…
…undatierten) Bescheid die Normverbrauchsabgabe für 01-12/2010 fest. In der Folge setzte die belangte Behörde beim Beschwerdeführer mit dem (hier beschwerdegegenständlichen) Bescheid vom 09.11.2012 erste Säumniszuschläge wie folgt fest: | Abgabe | Betrag in Euro | Säumniszuschlag in Euro | Umsatzsteuer 2007…
…wurde. In der dagegen eingebrachten Berufung beantragte die Beschwerdeführerin, den Bescheid betreffend Säumniszuschlag an den aufzuhebenden Haftungsbescheid (KESt 2006) anzupassen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 323 Abs. erster Satz BAO sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz…