…Ö, die das Vorsteuererstatttungsverfahren ausschließen. Auf die Vorlage der Rechnungen kann verzichtet werden." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Die BF ist ein ***EU*** Unternehmen und plant und montiert hochwertige Arbeitsflächen in Küchen und Bädern. In Österreich ist ein Vertriebsmitarbeiter im Außendienst seit 2016 beschäftigt, es…
…seien aufgrund der zwingend anzuwendenden Erstattungsverordnung (§ 1 VO BGBl. 279/1995) im Vorsteuererstattungsverfahren zu beantragen. Innerhalb verlängerter Rechtsmittelfrist wurde am 16.08.2016 Beschwerde erhoben und ausgeführt, die BF habe im Jahr 2014 in Österreich keine Umsätze mehr gemacht, mit denen sie steuerpflichtig geworden wäre…
…der Eintrittsberechtigungen in Österreich nach § 3a Abs. 4 und 11a UStG 1994 in Österreich steuerbar und steuerpflichtig. Da die Bf. damit steuerpflichtige Umsätze in Österreich tätigt, ist sie zur Inanspruchnahme des Vorsteuererstattungsverfahrens nach der Verordnung zu § 21 Abs. 9 UStG 1994 ergangenen Erstattungsverordnung, BGBI. Nr…
…Österreich. Das Unternehmen habe somit eine Registrierungspflicht in Österreich. Eine Erstattung im Zuge des Vorsteuererstattungsverfahren sei daher nicht möglich." In fristgerechten von einer (weiteren) steuerlichen Vertretung des BF gestellten Vorlageantrag wurde mitgeteilt, dass die Begründung nachgereicht werde. Im Vorlagebericht wurde von der Abgabenbehörde lediglich ausgeführt…
…auf den Leistungsempfänger) fielen ebenfalls unter § 1 Abs. 1 Z.3 der bereits erwähnten Erstattungsverordnung. Aufgrund der geltenden Rechtslage und Judikatur sei eine Verpflichtung der Anwendung des Vorsteuererstattungsverfahrens gegeben. In ihrem Vorlageantrag replizierte die Bf. u.a. darauf, das BFG habe in seiner Entscheidung RV…
…sei nicht im Veranlagungsverfahren zu veranlagen und daher seien auch die Verspätungszuschläge aufzuheben. Auch das Vorliegen von Entgeltsminderungen ändere nichts am Umstand, dass im gegenständlichen Fall ausschließlich das Vorsteuererstattungsverfahren anwendbar sei. Das Vorliegen von Entgeltsminderungen für mit österreichischer USt bezogene Eingangsleistungen führe nämlich nicht dazu…
…dass die Gesetzeslage hier auch dem BFG keine Entscheidung nach billigem Ermessen ermöglicht. Die Rechtslage zur Anwendung des Vorsteuererstattungsverfahrens ist insofern eindeutig und unmissverständlich und beruhen die in der Erstattungsverordnung festgelegten Voraussetzungen im Übrigen auf der Richtlinie des Rates vom 12.02.2008 zur Regelung…
…sei nicht im Veranlagungsverfahren zu veranlagen und daher seien auch die Verspätungszuschläge aufzuheben. Auch das Vorliegen von Entgeltsminderungen ändere nichts am Umstand, dass im gegenständlichen Fall ausschließlich das Vorsteuererstattungsverfahren anwendbar sei. Das Vorliegen von Entgeltsminderungen für mit österreichischer USt bezogene Eingangsleistungen führe nämlich nicht dazu…
…Grund von Entgeltsminderungen ausgehen. Eine USt-Erklärung für 7/2017 war daher keinesfalls am 15.9.2017 abzugeben, weil sie ausschließlich im Vorsteuererstattungsverfahren beim Finanzamt geführt werde. Ihres Erachtens sei über die Entgeltsminderung erst im Verfahren über den Vorsteuererstattungsantrag 2017 abzusprechen gewesen. In unzulässiger Weise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28.8.2014, 12345, betreffend Umsatzsteuer 1-12/2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
…sei. Tatsächlich habe er niemals diese Email erhalten. Stellt die vom Bf. im Vorsteuererstattungsantrag bekannt gegebene E-Mail-Adresse "xxx@xxxx.de" die Adresse für die elektronische Kommunikation im Vorsteuererstattungsverfahren im Sinne des Art. 8 der Richtlinie 2008/9/EG des Rates vom 12. Februar…
…12/2015) wieder auf und begründete die Wiederaufnahmen durch Verweis auf die in der Begründung der Sachbescheide näher ausgeführten neu hervorgekommenen Tatsachen folgendermaßen: "Mangels vergleichbarer Umsatzbesteuerung im Ansässigkeitsstaat verlagert sich die Umsatzsteuerpflicht nach Österreich und ist daher das Umsatzsteuerveranlagungsverfahren und nicht das Vorsteuererstattungsverfahren anzuwenden (vgl…
…April 2002, 2000/15/0032, habe der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Antrag, der die für die Durchführung eines Vorsteuererstattungsverfahrens notwendigen Angaben - insbesondere über Art bzw. Höhe der Erstattungsbeträge und den Verwendungszweck der bezogenen Leistungen - nicht enthält, kein ordnungsgemäßes Erstattungsverfahren (wenn auch mit Ergänzungsaufträgen, Bedenkenvorhalten, Klarstellungsaufforderungen…
…ihr von den österreichischen "Handy-Providern" in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zu erstatten. Das Finanzamt erstattete die Umsatzsteuer zunächst, nahm aber dann nach Überprüfung die Vorsteuererstattungsverfahren wieder auf mit dem Hinweis auf die Begründung der neuen Sachbescheide, mit denen die Vorsteuer nunmehr mit Null festgesetzt wurde…
…gegenständlichen Abweisungsbescheide entsprechen der Rechtslage und der ständigen Rechtsprechung. Gesichert ist, dass im Vorsteuererstattungsverfahren die Vorsteuer nicht zu gewähren ist. Diese sind im Umsatzsteuerveranlagungsverfahren nach Erklärung der Inlandsumsätze nach Einberechnung der gewährten Rabatte zu berücksichtigen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…Aufschlägen an ihre Kunden weiterverrechnet. Die Bf. begehrte im (vereinfachten) Vorsteuererstattungsverfahren mittels Formular U5 die Vergütung dieser von den österreichischen Netzbetreibern 2009 bis 2013 in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (USt). Nach abweislichen Bescheiden über die Erstattung von Vorsteuern für oa. Zeitraum wurde jeweils fristgerecht Beschwerde eingebracht…
…und wurde auch keine Veranlagung zur Umsatzsteuer vorgenommen. Der Bf. steht die Vorsteuer im Vorsteuererstattungsverfahren aufgrund des Vorliegens von Inlandsumsätzen zwar nicht zu und wurden ihr nach der Aktenlage Rabatte idHv. € 248,20 gewährt. Das Finanzamt hat aber weder die Vorsteuerbeträge noch die Umsätze…
…den Artikeln 8, 9 und 11 geforderten Angaben gemacht habe. Gegen diese Entscheidung des Finanzamtes brachte die BF einen Vorlageantrag ein unter nochmaliger Schilderung des Sachverhaltes und Beilage der Anträge. Rechtslage und Erwägungen: Das Vorsteuererstattungsverfahren ist in der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der…
…nicht weitergeleitet wurde, ist ein Umstand, der im Vorsteuererstattungsverfahren keine Berücksichtigung finden kann, da § 3 der Verordnung ausschließlich auf die objektive Tatsache der Fristversäumnis abstellt, welche den Verlust des Anspruches auf Erstattung der Vorsteuern bedingt (vgl. Haunold/Widhalm, Vorsteuererstattungsverfahren für ausländische Unternehmer, ÖStZ 1995, 235)…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache deutscher Unternehmer gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 14.08.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…