…zulässigen Form er den Vorsorgeschutz erhalten will (Art 1 ff leg cit). Gem Art 10 der aufgrund des FZG erlassenen (Schweizer) Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vom 3.10.1994 (Freizügigkeitsverordnung - FZV) kann der Vorsorgeschutz durch ein Freizügigkeitsskonto oder…
…Möglichkeit gehabt habe, den Vorsorgeschutz mit späterem Rentenanspruch durch eine Disposition über die Freizügigkeitsleistung aufrechtzuerhalten. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.6.2024 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und verwies auf die Begründung zu den Beschwerdevorentscheidungen über Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2015 und 2016 . Die Begründungen…
…nicht zur Anwendung kommen. Der Beschwerdeführer habe anlässlich des Verlassens der Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit gehabt, den Vorsorgeschutz im Wege einer Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten und die spätere Altersleistung in Rentenform zu beziehen. Es sei ihm daher ein schädliches Wahlrecht zwischen Kapitalabfindung und Rente zugestanden. Außerdem liege eine…
…Altersrente, sondern lediglich einen Anspruch auf eine Austrittsleistung. ***1*** habe zu keinem Zeitpunkt eine Wahlmöglichkeit auf Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes mit einer späteren Option auf Auszahlung der Leistungen in Rentenform gehabt. Der Verwaltungsgerichtshof habe wiederholt die Rechtsansicht vertreten (VwGH 19,4.2018, Ra 2016/15/0025…
…die Vorlage folgender Unterlagen gebeten: Pensionskassenabrechnung anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der ***3*** (2009) Antrag an den ehemaligen Arbeitgeber zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes im Wege eines Freizügigkeitskontos (2009). Bestätigungsschreiben der ***2*** Freizügigkeitsstiftung über die Einrichtung eines Freizügigkeitskontos bzw Vorlage des Freizügigkeitsausweises (2009) Antrag auf…
…EStG 1988 stehe nicht zu, weil der Bf. das Freizügigkeitsguthaben bei Dienstantritt bei der ***Bf1-AG2*** zur Erhaltung seines Vorsorgeschutzes vom Sperrkonto auf die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen hätte müssen. Es habe daher kein Zwang zur Auszahlung des Vorsorgekapitals bestanden. 9. In der gegen diesen Bescheid…
…dem Beschwerdeführer die nunmehr vom Finanzamt ins Treffen geführten alternativen Handlungsweisen und das Abgehen von der jahrelangen Verwaltungspraxis bekannt gewesen, hätte er sich jedenfalls für eine Disposition unter Beibehaltung des Vorsorgeschutzes entschieden. Letztlich hätte er ohnehin eine Auszahlung seines Guthabens im Wege einer Rente bevorzugt…
…Aus Art. 12 Abs. 2 BPVG ergebe sich die Möglichkeit, die Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes durch eine Freizügigkeitspolice bei der Vorsorgeeinrichtung zu verlangen. Das Schweizer Freizügigkeitsgesetz (FZG) und die Schweizer Freizügigkeitsverordnung (FZV) seien, auch wenn sie nicht in den Liechtensteinischen Rechtsbestand übernommen worden seien, für die…
…könne gemäß den gesetzlichen Vorgaben in der Folge auf ein für Vorsorgezwecke gesperrtes Konto bei einer Bank oder als Einlage in eine Freizügigkeitspolice übertragen werden. Der Vorsorgeschutz könne demnach entweder durch ein Freizügigkeitskonto oder durch eine Freizügigkeitspolice aufrechterhalten werden. Freizügigkeitspolicen könnten bei Lebensversicherungen abgeschlossen werden…
…Mitgliedsstaat der Europäischen Union weiterhin versichert sei. In diesem Fall sei gesetzlich geregelt, dass der Vorsorgeschutz durch eine Freizügigkeitspolice oder durch ein Freizügigkeitskonto erhalten werde. Der Beschwerdeführer habe somit weder die Verfügungsmacht über die Austrittsleistung noch eine Möglichkeit gehabt, das Geld weiterhin bei der Pensionskasse…
…der Vorsorgeeinrichtung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in Liechtenstein die Möglichkeit bestanden hätte, den Vorsorgeschutz im Wege eines Freizügigkeitskontos oder einer Freizügigkeitspolice (Kapital- und Rentenversicherung) aufrechtzuerhalten und daher von einem für die Anwendung der Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 schädlichen Wahlrecht zwischen der Kapitalabfindung…
…3.3.), sie sollten dem betroffenen Dienstnehmer ermöglichen, im Fall der Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit den Vorsorgeschutz zumindest im gesetzlichen Umfang weiterführen zu können. Aufgrund des Sachverhaltes und der dazu ergangenen klaren Rechtsprechung des VwGH und des BFG stehe der Freibetrag gemäß § 124b Z 53…
…mit der Begründung verneinte, dass der Beschwerdeführer im Zuge des Austrittes aus der Vorsorgeeinrichtung von Gesetzes wegen die Möglichkeit gehabt hätte, den Vorsorgeschutz durch die Übertragung des Altersguthabens auf eine Freizügigkeitspolice mit späterem Rentenanspruch aufrechtzuerhalten, eine Abfindung des Pensionsanspruches im Sinne des § 124b Z 53…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes liege im Falle der Ausübung eines Wahlrechtes eine Abfindung im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 nicht vor und sei eine bestehende Möglichkeit zur Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes mit späterem Rentenanspruch daher begünstigungsschädlich (Hinweis auf VwGH 22.11.2018, 2018/15/0086)…
…unbegründet ab. Der Beschwerdeführer hätte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen anlässlich des Verlassens der Vorsorgeeinrichtung im Jahr 2007 die Möglichkeit gehabt, den Vorsorgeschutz auch im Wege einer Freizügigkeitspolice mit einer späteren Auszahlung in Rentenform aufrechtzuerhalten. Das Schreiben der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein vermöge daran nichts zu ändern. Zum…
…unbegründet ab. Der Beschwerdeführer hätte anlässlich der Beendigung der Grenzgängertätigkeit von Gesetzes wegen die Möglichkeit gehabt, den Vorsorgeschutz im Wege einer Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten und die späteren Altersleistungen in Rentenform zu beziehen. Damit habe er ein Wahlrecht zwischen einer Kapitalabfindung und einer Rente gehabt. Zudem liege…
…dass die Rechtslage in der Schweiz zwar abstrakt die Möglichkeit einräumt, durch Übertragung der Freizügigkeitsleistung in eine Freizügigkeitspolice in Gestalt einer Rentenversicherung den Vorsorgeschutz mit Rentenanspruch aufrecht zu erhalten, allerdings besteht diese Möglichkeit (zumindest in Liechtenstein) in der Praxis nicht und bestand auch nicht im…
…darüber getroffen, ob nach der schweizerischen bzw. liechtensteinischen Rechtslage und der hiezu in der Schweiz bzw. im Fürstentum Liechtenstein gepflogenen Interpretation sowie den tatsächlichen Gegebenheiten eine Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes durch Abschluss einer prämienfreien Freizügigkeitspolice mit späterem Rentenanspruch möglich gewesen wäre, aufgehoben hatte (vgl. ua. VwGH…
…1*** Freizügigkeitsstiftung zu verlangen. Er hätte allerdings aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen anlässlich des Verlassens der Vorsorgeeinrichtung die Möglichkeit gehabt, den Vorsorgeschutz auch im Wege einer Freizügigkeitspolice aufrechtzuerhalten und die späteren Altersleistungen in Rentenform zu beziehen. Es sei ihm also eine Wahlmöglichkeit zugestanden. Deshalb könne die…
…aus - das Wahlrecht gehabt, den Vorsorgeschutz - mit der späteren Möglichkeit einer kapitalisierten Auszahlung oder einer Auszahlung in Rentenform - durch Übertragung des Pensionskassenguthabens auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice zu erhalten. Überdies sei im Streitfall die Überweisung der Freizügigkeitsleistung von einer dritten, von der Pensionskasse unterschiedlichen…