…Kapitalertragsteuer 2008 und 2009, die er nochmals in Kopie beigelegte. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 27.03.2015 wies das FA die Beschwerden als unbegründet ab und begründete ausführlich warum beim angenommenen Sachverhalt verdeckte Ausschüttungen vorliegen würden. Ausführungen dazu, warum dem BF neben einer Vorschreibung der Kapitalertragsteuer…
…Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 2010 in Höhe von € 77.824,73] vom 12.12.2016 berührt, da dieser nicht Beschwerdegegenstand ist. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der…
…2). Gemäß § 52 BAO sind für die Zuständigkeit der Abgabenbehörden des Bundes die Vorschriften des AVOG 2010 maßgeblich. Nach § 21 Abs. 3 AVOG 2010 idF BGBl I 2014/105 ist das Betriebsfinanzamt des Abfuhrpflichtigen in Angelegenheiten der Abzugssteuern einschließlich Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs…
…vom 26.02.2014 eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer für das Jahr 2007 vorgenommen. Eine Parallel- bzw. Doppelvorschreibung an den Schuldner ist unzulässig. Es kann nicht ein und dieselbe Abgabe zwei verschiedenen Steuersubjekten vorgeschrieben werden. Das Rechtsmittelverfahren über den gegenüber der C F Gesellschaft mbH erlassenen…
…Das Finanzamt S. als „Wohnsitzfinanzamt“ des Beschwerdeführers, war für keine der in der Anlage I unter im festgestellten Sachverhalt angeführten Gesellschaften als „Betriebsfinanzamt“ zuständig und daher auch nicht für die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer berechtigt. Die angefochtenen Bescheide betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1999, 2000, 2001…
…werden kann, ist die Vorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge gerechtfertigt. Die unmittelbare Inanspruchnahme des Steuerschuldners ist nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig. 1.10. Somit war spruchgemäß zu entscheiden und der angefochtene Bescheid über die Festsetzung der Kapitalertragsteuer 2013 gemäß §…
…gerichtet. Damit sei die Einhebungsverjährung gegenüber dem Bf. nicht unterbrochen worden und daher die Einhebung nicht mehr zulässig. Die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer sei überdies unbegründet, da die Feststellung der belangten Behörde, die Abwicklung der Geschäfte wäre nicht fremdüblich erfolgt, nicht richtig sei. Zur Umsatzsteuer 2001…
…und W., vom 23.4.2012, betreffend Festsetzung der Kapitalertragsteuer für 2005 bis 2010, in der Sitzung am 30.9.2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Billigkeitsgründe, die gegen eine Vorschreibung der Kapitalertragsteuer beim Bf. sprechen, wurden weder vorgebracht noch konnten solche vom Finanzgericht festgestellt werden. Damit war die vom Finanzamt durchgeführte Ermessensübung durch das Finanzgericht zu bestätigen. Zulässigkeit der Revision: Im gegenständlichen Beschwerdefall lagen keine Rechtsfragen vor, denen grundsätzliche Bedeutung…
…mittels Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO in Anspruch zu nehmen. Die angefochtenen Bescheide sind keine Haftungsbescheide, sondern wurde darin die vom Empfänger der Kapitalerträge (=Geschäftsführer) geschuldete Kapitalertragsteuer unmittelbar gegenüber der Bf. festgesetzt. Die angefochtenen Bescheide sind folglich rechtwidrig und spruchgemäß aufzuheben. Klargestellt wird, dass in diesem…
…Verwaltungsgeschehens und der aktenkundigen Unterlagen folgenden entscheidungswesentlichen Sachverhalt fest: Das Bundesfinanzgericht schließt sich den Ausführungen in dem angeführten Erkenntnis zur Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Körperschaftsteuer 2006 an und legt die in diesem Erkenntnis getroffene Feststellung des Sachverhaltes, insoweit sie für die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer von…
…mitteilt. Nach der herrschenden Lehre werden beide Fälle als Ermessensbestimmungen beurteilt, die eine Vorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge nur in klar umrissenen Fällen erlauben. Die verdeckte Gewinnausschüttung fließt dem begünstigten Gesellschafter im Zeitpunkt seiner Bereicherung ungekürzt zu. Ein darauf entfallender Kapitalertragsteuerabzug durch die ausschüttende…
…… Die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer erfolgt für den Gf. Bf. für den Zeitraum von 17.04.2008 bis 31.08.2013, mit Beginn seiner Bestellung zum Gf. Die Fremdleistungen werden für 2008 anteilsmäßig für den jeweiligen Zeitraum den Gesellschaftern zugeordnet. Betragsmäßige Darstellung der auf den…
…GmbH und der darüber verfasste Niederschrift Tz 3 bis 5 ergeben. Die gleichen Beträge wurden auch mit Haftungsbescheid datiert vom 16. September 2014 der Firma A GmbH vorgeschrieben. Im oben erwähnten Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts (GZ. RV/5101338/2015) wurde die der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer für…
…da die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer auf Grund der Änderung des § 21 Abs. 3 AVOG 2010 durch das BGBl I Nr. 105/2010 in die Zuständigkeit des Betriebsstätten Finanzamtes (Finanzamt Z) und nicht in die Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamtes (Finanzamt X) falle. Der Beschwerdeführerin kam diesem Ersuchen…
…da die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer auf Grund der Änderung des § 21 Abs. 3 AVOG 2010 durch das BGBl I Nr. 105/2010 in die Zuständigkeit des Betriebsstätten Finanzamtes (Finanzamt Z) und nicht in die Zuständigkeit des Wohnsitzfinanzamtes (Finanzamt X) falle. Der Beschwerdeführerin kam diesem Ersuchen…
…der Bf. hätte davon Kenntnis gehabt und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitgeteilt. Im Hinblick auf die finanzielle Situation und das per xx über die Fa. GmbH eröffnete Konkursverfahren erscheine die Vorschreibung der Kapitalertragsteuer beim Bf. geboten. Die Direktvorschreibung liege im Ermessen der Behörde und…
…welche der zwei Varianten der Vorschreibung der Kapitalertragsteuer an den Gesellschafter sie gewählt habe. Die belangte Behörde vertrete jedoch die Rechtsansicht, dass die Rechtsprechung des VwGH keine solche Ausführung erfordere. Die belangte Behörde habe darüberhinaus festgestellt, dass im Rahmen der Außenprüfung der ***Ges*** Rechnungen betreffend…
…Vorschreibung der Zahlung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2011 bis 2013 gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 auf der Grundlage der Niederschrift über die Schlussbesprechung gemäß § 149 Abs. 1 BAO und des Berichts gemäß § 150 BAO vom 21.08.2015 erlassen hat. In Anbetracht der…
…der Abzugsverpflichtete die Kapitalerträge nicht vorschriftsmäßig gekürzt hat und die Haftung nach Abs. 1 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre oder 2. der Empfänger weiß, dass der Abzugsverpflichtete die einbehaltene Kapitalertragsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt. 2.2. Vorschreibung…