…als „landw. genutzt“ die Widmung Bauland bestehe, sodass keine grundverkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich sei. Das Finanzamt setzte mit getrennten Bescheiden die Schenkungssteuer einerseits für die Schenkung von der Mutter (unter Berücksichtigung einer Vorschenkung) und andererseits für die Schenkung vom Onkel jeweils gemäß § 8 Abs. 1 und…
…erst durch Anzeigen von Zeugen bzw im Prüfungsverfahren zum Teil durch den Abgabepflichtigen selbst angegeben/erklärt worden. Zudem seien noch zu Lebzeiten von Frau ***Erblasserin*** unentgeltlich Gegenstände im Gesamtwert von € 7.200,00 als Vorschenkungen gemäß § 11 ErbStG 1955 an den Beschwerdeführer übertragen worden…
…Bf. gemäß § 8 Abs. 1 ErbStG einschließlich Vorschenkungen mit € 388.987,86 fest und setzte die Erbschaftssteuer gegenüber der Bf. nach Abzug der Steuer für die früheren Erwerbe mit Bescheid vom 9. Juli 2008 mit € 38.782,62 fest. Mit Selbstanzeige vom 17…
…welchen (theoretischen) Anteil der Bruder des Bf. an den Pflegekosten aufgrund der erhaltenen Vorschenkung sowie aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zivilrechtlich zu tragen gehabt hätte. Bezüglich der Vorschenkung der Liegenschaft ist auszuführen: Der Geschenkgeber hat im Falle des § 947 ABGB bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen kein…
…frei gem §15a ErbStG (40% v.365.000,-) | -146.000,00 | Bemessungsgrundlage | 90.407.28 | Vorschenkung 11.02.94 (GmbH-Anteile) | 2.561,72 | Vorschenkung 29.08.97 (Liegenschaften) | 6.660,47 | -frei gem §14(1)1…
…dieses Vertrages von der übergebenden Partei keine gemäß Paragraph elf (§ 11) des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes anrechenbaren Vorschenkungen erhalten hat. DRITTENS Die Übergabe beziehungsweise die Übernahme der Vertragsliegenschaft seitens der übergebenden Partei in das Eigentum, den Besitz und Genuss der übernehmenden Partei mit Vorteil und Last…
…wie und von welchen reinen Nachlasswerten (Anmerkung: auch fehlen betragsmäßige Angaben über etwaige Vorschenkungen des Erblassers an seine drei erbberechtigten Kinder) die Pflichtteilshöhenberechnung im Ausmaß von je € 20.000,00 für die beiden Geschwister des Bf konkret ermittelt worden war. In freier Beweiswürdigung müsse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, zunächst vertreten durch LMG Lechner / Max / Graber Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 2512 Oeynhausen, Sochorgasse 3, nunmehr vertreten durch Dr. Schnabl und Partner OG, Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des Herrn Dr. A B, ADR, über die Beschwerde vom 16.07.2004 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 15.06.2004, ErfNr*** betreffend…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
Nach den glaubwürdigen und auch vom Finanzamt grundsätzlich nicht bestrittenen Angaben des steuerlichen Vertreters gegenüber dem Richter und den Ausführungen der Bf in der Beschwerde wollte man vor Inkrafttreten der Immobilienertragsteuer (1.4.2012) die gegenständlichen Immobilien noch in eine zu gründende GesmbH "transferieren" und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des BF, ADR, vertreten durch HÜBNER & HÜBNER GmbH & Co KG, Schönnbrunnerstr. 222/7, 1120 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.03.2012, ErfNr.*** - Team…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende (Berichterstatterin) Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber, die Richterin Mag. Dr. Birgitt Koran, sowie die fachkundigen Laienrichter Karl Delfs und Christian Gerzabek in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***1***, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1/Freyung…
Gem. Z. 14.1 der Statuten aus 2004 hat der Stiftungsrat den Begünstigten, nicht jedoch den Anwartschaftsberechtigten Auskunft zu geben, Rechnung zu legen, Bericht zu erstatten und Einsicht zu gewähren. Vom Stiftungsrat werden die Enkelkinder und somit auch der Bf als Anwartschaftsberechtigte bezeichnet (s. Schreiben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen xyz als Vorsitzende und Berichterstatterin und xxx, als Beisitzerin, und die weiteren Senatsmitglieder yyy und zzz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien , in der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Die Beschwerdeführerin hat keine Verträge, keine schriftlich erteilten Aufträge, keine Protokolle über erfolgte Beratungsgespräche oder Risikoaufklärungen und auch keine Protokolle über Sitzungen des Vorstandes der T**** Privatstiftung vorgelegt. Weder für einen Auftrag für den Erwerb der K****-Anleihe noch über den behaupteten Auftrag über eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF-neu Beteiligungs GmbH, ADR, über die Beschwerde vom 19.4.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17.3.2010, ErfNr***, betreffend Gesellschafteuer zu Recht…