…2012/15/0206; VwGH 24.01.2018, Ra 2017/13/0023). Im Sinne dieser Judikatur gibt es keine Vorrangregeln, wann über welche Beschwerde entschieden werden müsste, sodass - wie hier - auch zuerst über die Beschwerde gegen die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden werden durfte. Zum Beschwerdepunkt…
…den rechtlichen/faktischen Betreuer des Kindes im Wohnland des Kindes (d.h. in Polen) und bewohnen oder arbeiten auf dem Gebiet eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes, gemäß der Vorrangregeln, soll nach Ablauf des Leistungszeitraumes, auf welchen der Bescheid ausgestellt wird…
…Das heißt: sind für denselben Zeitraum und für dieselben Familienangehörigen Leistungen nach den Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten zu gewähren, so gelten folgende Prioritätsregeln: Die Prioritätsregeln des Absatzes 1 (= Vorrangregeln) lauten: 1. an erster Stelle stehen die durch Beschäftigung oder ein selbständige Erwerbstätigkeit ausgelösten Ansprüche 2…
b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine…
b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in einer Fachschule fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Bei volljährigen Kindern, die eine…
a) osoba vykonávajúca činnosť ako zamestnanec alebo samostatne zárobkovo činná osoba v členskom štáte podlieha právnym predpisom tohto členského štátu; b) štátny zamestnanec podlieha právnym predpisom členského štátu, ktorého správa ho zamestnáva; c) osoba prijímajúca dávku v nezamestnanosti v súlade s článkom 65 podľa právnych…
für drei Kinder um 47,8 €, c) für vier Kinder um 97,8 €, und d) für jedes weitere Kind um 50 €. (4) Ab 1. Jänner 2003 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um 138,3 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2*** ***3***, ***4*** ***5***, ***6***, Ungarn, vom 19. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 15. Juli 2021, OB ***7***, mit welchem zu Unrecht bezogene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Stb., Steuerberater/Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 29.07.2014, betreffend Familienbeihilfe (Ausgleichszahlung bzw. Differenzzahlung) für die Kinder A. und…
(8) Personen haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. § 2a FLAG 1967 lautet: § 2a. (1) Gehört ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Juli 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juni 2023 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe/Ausgleichszahlungen (AZ) sowie Kinderabsetzbeträgen (KG) für…
der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. Nr. 305, angeführten Regelungen auch für den Anspruch auf Familienbeihilfe. Die Aufnahme als ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr. Anspruch ab dem zweiten Studienjahr besteht nur dann, wenn für ein…
Nach alledem ist Art. 60 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung Nr. 987/2009 dahin auszulegen, dass danach nicht verlangt wird, dass der Anspruch auf Familienleistungen, die für ein Kind gewährt werden, dem Elternteil des Kindes, der in dem für die Gewährung dieser Leistungen zuständigen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.a Ri in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Vertreter, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 20.07.2015, betreffend Familienbeihilfe (Differenzzahlung) für die Kinder A. und B. für die Monate März 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Helga Hochrieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Jänner 2017 betreffend Abweisung des Antrags auf Ausgleichszahlung (Familienbeihilfe) ab Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, über die Beschwerde vom 20. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2024, Ordungsbegriff: ***OB***, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für das Kind, ***K…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, Ungarn, vom 28.1.2020, eingebracht 29.1.2020, gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich, 7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache des L, Adresse, vertreten durch I, Adresse vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. Oktober 2017 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (Differenzzahlung…
Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Buchstabe i Nummer 1 Ziffer i VO 883/2004 "jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird". "Unterscheiden die gemäß Nummer 1 anzuwendenden Rechtsvorschriften eines…
43 Daher müssen die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag insbesondere Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 entsprechen, wonach solche Leistungen, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, "nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden [dürfen], dass der Berechtigte…