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BFG RV/5100705/2019Vorliegen einer Berufsausbildung bei Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung und gleichzeitiger Ausbildung zur Kindergartenhelferin/Krabbelstubenhelferin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.08.2019

…belangte Behörde die Beschwerde vom 3.8.2018 als unbegründet ab. Begründend wurde dabei im Wesentlichen ausgeführt, dass das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (wie eine Bestätigung der VHS über eine Teilnahme an einem Lehrgang) nicht genüge, um iSd § 2 FLAG 1967 eine Berufsausbildung zu begründen…

BFG RV/5101964/2015Vorliegen einer Berufsausbildung bei Besuch einer der in § 3 StudFG genannten Einrichtungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2017

…denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden könne, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt sei. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse werde insoferne nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung sei als reiner Formalakt nicht…

BFG RV/7103870/2020Rückforderung von Familienbeihilfe - Vorliegen einer Ausbildung?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.06.2022

…denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Daher ist die Zulassung an einer Hochschule bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium (vormals…

BFG RV/7104349/2016Rückforderung von Familienbeihilfe mangels ernsthafter und zielstrebiger Ausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.01.2018

…Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Inskriptionsbestätigung) genügt nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Vielmehr muss eine Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Dies wird nur…

BFG RV/7100113/2025Rückforderung Familienbeihilfe - Erkrankung vor Studienbeginn - Studienbehinderung durch Krankheit
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2025

…in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Die Zulassung an einer Hochschule bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium (vormals: Inskription…

BFG RV/7102846/2023Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.08.2023

…in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Die Zulassung an einer Hochschule bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium (vormals: Inskription…

BFG RV/5101372/2019Vorbereitung auf einen Aufnahmetest zum Medizinstudium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2020

…gelten, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden könne, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse genüge nicht. Ziel einer Berufsausbildung sei es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es…

BFG RV/6100045/2016Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2018

…in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium ist als reiner…

BFG RV/2101334/2014Keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.10.2015

…in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Die Zulassung an einer Hochschule bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium (vormals: Inskription…

BFG RV/7104731/2014Ernsthaftes und zielstrebiges Betreiben eines Studiums?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.11.2014

…darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird insoferne nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität bzw die Bestätigung über die Fortsetzung (vormals: Inskription) ist als reiner Formalakt nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen…

BFG RV/7103578/2023Rückforderung von Familienbeihilfe, da eine ernsthaft und zielstrebige Schulausbildung nicht nachgewiesen wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.09.2024

…sind jedoch nur solche Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Schul- bzw. Inskriptionsbestätigung) genügt nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Vielmehr muss eine Ausbildung ernsthaft und…

BFG RV/3100319/2023Zweitstudium, Abbruch nach 1 Semester ohne Prüfung: bei Teilnahme an Lehrveranstaltungen (Modulen) ist nicht davon auszugehen, dass "von vorneherein keinerlei studentische Aktivität" beabsichtigt gewesen wäre
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.03.2024

…vorliegt" (vgl. in Lenneis/Wanke, aaO, Rzn 58 - 59 zu § 2). Als Zeiten der "Berufsausbildung" gelten insofern nur Zeiten, in denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse…

BFG RV/7103032/2023Fehlende Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Berufsausbildung (Externistenmatura)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.10.2023

…sind jedoch nur solche Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Schul- bzw. Inskriptionsbestätigung) genügt nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Vielmehr muss eine Ausbildung ernsthaft und…

BFG RV/3100139/2023"Ernsthaft betriebenes"Studium im 1. Studienjahr: Genügt die bloße Inskription bzw. Anmeldung als ordentlicher Hörer gem. § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967 als FB-Anspruchsvoraussetzung ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.09.2023

…geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse wird insoferne nicht genügen. Die Zulassung an einer Universität bzw. die Bestätigung über die Fortsetzung (vormals: Inskription) ist daher als reiner Formalakt nicht geeignet, eine Berufsausbildung nachzuweisen…

BFG RV/4100123/2023Erlöschen der Zulassung zum Studium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.06.2023

…in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden könne, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt sei. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Inskriptionsbestätigung) genüge nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Nach der Rechtsprechung des VwGH sei das Ablegen von vorgesehenen Prüfungen wesentlicher Bestandteil der…

BFG RV/7103296/2021Durch die COVID-19-Krise bedingte Studienverzögerung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2023

…iSd FLAG vorliegt. Als Zeiten einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 sind nur solche Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Inskription…

BFG RV/7103374/20221. Kein Anspruch auf den Erhöhungsbetrag zur Familienbeihilfe, wenn der Grundbetrag (keine Berufsausbildung zwischen dem 21. und 25. Lebensjahr) nicht zusteht 2. Falsche Begründung im Erstbescheid führt nicht zur Aufhebung, da nur der Spruch bekämpfbar
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.02.2023

…auch dann vorliegt, wenn tatsächlich keine Aktivitäten in Richtung eines Studiums gesetzt werden, die die Annahme einer Berufsausbildung iSd FLAG rechtfertigen (vgl. BFG 02.06.2020, RV/5100208/2020, unter Verweis auf BFG 12.02.2019, RV/5101745/2017). Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Zulassung…

BFG RV/7103070/2022Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen, da im Rückforderungszeitraum keine Prüfungen abgelegt wurden; Verlängerungstatbestand wegen Covid-Krise über das 25. Lebensjahr hinaus
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis09.11.2022

…nur solche Zeiten anzusehen, in denen aus objektiv erkennbaren Umständen geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Inskription) genügt nicht, um eine Berufsausbildung nachzuweisen. Vielmehr muss eine Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben werden. Ernstliches…

BFG RV/7103126/2022Keine Berufsausbildung während eines "Stehsemesters"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.11.2022Teil 1/2

…denen aus den objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse ist nicht ausreichend. Daher ist die Zulassung an einer Hochschule bzw. die Bestätigung über die Meldung zu einem Studium (vormals…

BFG RV/7100471/2022Rückforderung von Familienbeihilfe, da das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde und darüber hinaus ein Verlängerungstatbestand nicht vorlag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2022Teil 1/2

…objektiv erkennbaren Umständen darauf geschlossen werden kann, dass eine Ausbildung für den Beruf auch tatsächlich erfolgt ist. Das Vorliegen rein formaler Erfordernisse (Studien-fortsetzungsmeldung) wird daher nicht genügen. Familienbeihilfenanspruch besteht nur dann, wenn die Ausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben wird. Dies wird dann anzunehmen sein…