…Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006/16/0098)." Die Nachreichung einer ordnungsgemäß und vollständigen NeuFöG…
…mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006…
…mehr erfüllen, weil dieser eben die rechtzeitige Vorlage verlangt. Die Vorlage des amtlichen Vordruckes im Berufungsverfahren bedeutet demnach keine für die Befreiung relevante nachträgliche Änderung des Sachverhaltes oder einer Änderung von rechtlichen Gegebenheiten; dadurch wird der Befreiungstatbestand nicht (mehr) erfüllt (VwGH 29.3.2007, 2006…
…3.2007, 2006/16/0098). Die letztgenannte Entscheidung des VwGH ist zum Fall einer behördlichen Abgabenfestsetzung mit Grunderwerbsteuer ergangen, wobei der amtliche Vordruck erst im Berufungsverfahren vorgelegt worden ist. Der Gerichtshof führte darin aus: "Dieses (Anm.: das materiell-rechtliche Tatbestandsmerkmal der Vorlage des amtlichen Vordruckes…
…dieser Anträge. Die Monatsfrist zur Einbringung des Vorlagenatrages ist (in sinngemäßer Anwendung des § 245 Abs. 3 BAO erster Satz) verlängerbar Die Verlängerung der Frist liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Vorlageantragsfrist wird durch einen Antrag auf Fristverlängerung gehemmt. Diese Hemmung beginnt (in sinngemäßer Anwendung des …
…Der Bf wurde von der Vorlage der Beschwerde - unter Übermittlung einer Ausfertigung des Vorlageberichtes, dem Vorhaltswirkung zukommt - in Kenntnis gesetzt. In diesem Vorlagebericht hielt das Finanzamt in seiner Stellungnahme fest, dass der als Vorlageantrag gewertete Schriftsatz vom 7.3.2024 verspätet sei. Rechtliche Beurteilung: Gemäß…
…stattgegeben und wurde die Einkommensteuer für 2023 unter Berücksichtigung des in der Beschwerde bekanntgegebenen Gewinnes im Betrag von € 2.158,64 mit € 0,00 festgesetzt. Mit Schreiben vom 31.12.2025 (Poststempel), der als Antrag auf Vorlage an das Bundesfinanzgericht zu beurteilen ist…
…fast sieben Jahre nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, somit verspätet eingebracht. Der Vorlageantrag vom 10.5.2021 ist somit verspätet und ist daher vom Bundesfinanzgericht zurückzuweisen. Zur Unzulässigkeit der Revision: Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…3). III. Auf Basis der festgestellten Sach- und der dargestellten Rechtslage geht das BFG davon aus, dass im anhängigen Verfahren die Frist zur Einbringung eines Vorlageantrages am 27.Mai 2019 (Montag) endete und der Vorlageantrag des Bf vom 28.Mai 2019 daher verspätet eingebracht wurde…
…bis heute nicht zugestellt worden. 3. In der Beschwerdevorentscheidung mit Ausfertigungsdatum 23.1.2014 wurde der angefochtene Bescheid zu Gunsten des Bf. abgeändert. Die außergewöhnlichen Belastungen wurden mit dem Betrag von 8.869,52 € angesetzt. 4. Im Vorlageantrag vom 16.2.2014 wurde eingewendet…
…3 BAO am Montag, dem 25.7.2022. Der am 22.11.2022 gestellte Vorlageantrag war daher verspätet und gem. § 264 Abs. 4 lit. b BAO i.V.m. § 260 Abs. 1 lit. a BAO zurückzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist…
…Vorhalt vom 11.3.2025 hat das Bundesfinanzgericht dem Bf. die Möglichkeit eingeräumt, zu dieser Verspätung Stellung zu nehmen (Zustellung des Vorhaltes laut Zustellnachweis am 14.3.2025). Der Bf. hat sich dazu nicht geäußert. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist die Bescheidbeschwerde…
…die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 21. November 2013 betreffend Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2012 gemäß § 299 BAO und Einkommensteuerbescheid 2012 beschlossen: Der Vorlageantrag vom 4. Februar 2014 wird als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…3 Z 1 iVm Abs. 5 und § 264 Abs 4 lit. f BAO kann im Falle der Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Vorlageantrages von einer beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung liegt im Ermessen des finanzgerichtlichen Entscheidungsorgans. Im anhängigen Verfahren…
…sind Beschwerden zurückzuweisen, wenn diese verspätet sind. Die Zurückweisung hat durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes zu erfolgen (§ 278 Abs 1 leg. cit.). Insgesamt ist daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Nichtzulassen der Revision) Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn er von…
…9.2018 zugestellten Bescheid wurde diese Beschwerdefrist versäumt. Die Beschwerde ist daher zurückzuweisen. Unzulässigkeit einer Revision: Im gegenständlichen Fall wurde eine Beschwerde gegen einen Bescheid erst über vier Jahre nach Zustellung des Bescheides eingebracht. Dass diese Beschwerde verspätet ist, bedarf keiner Erörterung durch den Verwaltungsgerichtshof …
…Rechtzeitigkeit, noch äußert er sich in irgendeiner Form zur Verspätung, die ihm mit den Beschwerdevorentscheidungen sowie mit der Verständigung über die Vorlage der Beschwerden an das Bundesfinanzgericht wiederholt vorgehalten wurde. Wie festgestellt wurde, erfolgte die Zustellung des letzten Bescheides (Einkommensteuerbescheid für 2013) im November 2014…
…und den Erfordernissen des Datenschutzes genügt. Der Empfänger trägt die Verantwortung für die Datensicherheit des mitgeteilten Inhalts der Erledigung im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000, BGBl. I 165/1999. § 96 letzter Satz gilt sinngemäß. Die FinanzOnline-Verordnung ist eine Verordnung iSd § 97 Abs. 3 zweiter Satz…
…nicht anderes bestimmt ist, sind Zustellungen nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, vorzunehmen; das gilt nicht für den 3. Abschnitt des ZustG (Elektronische Zustellung). (2) Elektronisch zugestellte Dokumente gelten als zugestellt, sobald sie in den elektronischen Verfügungsbereich des Empfängers gelangt sind. Im Zweifel hat…
…des BFG, wonach der Vorlageantrag nicht fristgerecht eingebracht wurde, nicht wirksam entgegengetreten Ebenso vermag der Einwand, dass "es sich eigentlich nur um 2 Tage Differenz handelt", nichts daran zu ändern, dass der Vorlageantrag vom 11. November 2015 verspätet eingebracht wurde. Dem Bundesfinanzgericht ist es im…