…Nachweise für eine allfällige Ortsabwesenheit zu erbringen. Dieser Vorhalt blieb unbeantwortet. Wie bereits im erstinstanzlichen Straferkenntnis ausgeführt, hat der Bf. als persönlich haftender Geschäftsführer der Firma A-KG KG überdies nicht behauptet, Vorkehrungen für seinen mehr als dreiwöchigen Auslandsaufenthalt getroffen zu haben und stützt seine…
…2001/13/0190; zur Haftung eines "willfährigen" Geschäftsführers vgl. weiters das Erkenntnis vom VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044 mwN). Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehört, - für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und…
…94/14/0173). Der Geschäftsführer haftet für eine solche Abgabennachforderung bei der Gesellschaft, wenn ihm ein Verschulden an der Verletzung jener abgabenrechtlichen Pflichten, die die Schätzung begründet hat, zugerechnet werden kann (insbesondere Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit den Gründen des § 184 Abs 2 und 3 BAO…
…Er habe die Funktion aus Kulanzgründen übernommen, da seitens der Gewerbebehörde unter anderem technisches Fachwissen für die Gewährung einer Konzession als Baunebengewerbe erforderlich gewesen sei. Allerdings habe er bereits 2014 seinen Rücktritt als Geschäftsführer des Unternehmens erklärt, weil ein Insolvenzverfahren anhängig gewesen sei und die…
…Abgabenkonto bis Mitte April ein Guthaben aufwies, war der Bf. als für die abgabenrechtlichen Belange nicht zuständiger Geschäftsführer nach Ansicht des Senates nicht verpflichtet, gleichsam täglich die Ein- und Ausgänge der Gesellschaft zu überprüfen sowie darauf zu achten, dass die Abgabenverbindlichkeiten im gleichen Ausmaß wie…
…verbunden sind. Dass der Bf. es auch nicht für möglich gehalten hat, dass die GmbH Abgabenrückstände aufweise, ist ebenso wenig glaubwürdig, da die Gründung der F.GmbH nur deshalb erfolgte ("Vorgeschichte"), weil die AKP Fleischgroßhandel GmbH, deren Gesellschafter und Geschäftsführer der Vater des Bf. war…
…Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Der Vertreter haftet nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung und…
…Vorpunkt dargestellt, geht das Bundesfinanzgericht auf Basis der Aktenlagen und mangels anderer Vorbringen des Beschwerdeführers davon aus, dass er seine abgabenrechtlichen Pflichten als Geschäftsführer schuldhaft verletzt hat. Nach der Judikatur des VwGH spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgabe. …
…dem Bf. vereinbart, dass dieser die GmbH führe. Der frühere Geschaftsführer Ing. JL. gründete das Unternehmen und war bis 2007 für den bisherigen geschäftlichen Verlauf des Unternehmens verantwortlich. Die GmbH hat im Jahr 2008 Gesamtinvestitionen in Höhe von € 3,5 Mio. getätigt. Dabei wurde…
…der Haftung bestimmt. Dies setzt allerdings voraus, dass der Geschäftsführer im Verfahren betreffend seine Heranziehung zur Haftung die Grundlagen für die behördliche Feststellung des zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Bezahlung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Anteils an liquiden Mitteln beigebracht hat (vgl. das hg. Erkenntnis vom…
…oder Passivbestandteile der Insolvenzmasse handelt. Die Abgaben sind daher während des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Insolvenzverwalter, der insofern die Schuldnerin repräsentiert, festzusetzen (siehe bspw.: VwGH 18.09.2003, 2003/15/0061). Der Bf. als Geschäftsführer der GKHGmbH ist daher nicht legitimiert, die GKHGmbH vor der Abgabenbehörde…
…dass der nachfolgende Geschäftsführer der M-GmbH sämtliche Buchhaltungs- und Lohnunterlagen seit 2009 übergeben erhalten hat. Ferner wird übermittelt eine schriftliche Stellungnahme des vormaligen steuerlichen Vertreters der Gesellschaft, woraus sich ergibt, dass für die Jahre bis inklusive 2009 kein Hinweis auf Scheinrechnungen und Auszahlungen von…
…habe der Geschäftsführer der Gesellschaft gemäß § 78 Abs. 1 EStG die lohnabhängigen Abgaben bei jeder Lohnzahlung einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Der Bf. sei der Pflicht für die zeitgerechte Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben Sorge zu tragen, nicht nachgekommen. Durch die Stellung des Ansuchens um…
…39 Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten unmöglich gewesen ist, widrigenfalls die Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO annehmen darf. Der Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben der Gesellschaft…
…zur Haftung herangezogen werden. Da der Geschäftsführer nur für Abgabenschuldigkeiten haftet, deren Zahlungstermin (Fälligkeit) in die Zeit seiner Vertretertätigkeit fällt, war der Beschwerde hinsichtlich der am 15.02.2016 fällig gewordenen Lohnabgaben stattzugeben, da dieser Zahlungstermin nach Konkurseröffnung lag, diesbezüglich somit keine Pflichtverletzung des Bf…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen, die ihn ohne sein Verschulden daran gehindert haben, die obliegenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, widrigenfalls von der Abgabenbehörde eine schuldhafte Pflichtverletzung angenommen werden darf. Ein Geschäftsführer haftet für nicht entrichtete Abgaben…
…Bf. vereinbart war (Wenn ja wird um eine Übermittlung der damals vereinbarten Zuständigkeitsbereiche ersucht) oder ob beide Geschäftsführer im selben Ausmaß für alle Agenden zuständig gewesen sind? 5. Abschließend wird um die Übermittlung einer Kopie des im Insolvenzverfahren zur Zahl 2 vereinbarten Zahlungsplanes der C…
…der Geschäftsführer jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung der Gesellschaft haben, der ihm entsprechende Behauptungen und Nachweise ermöglicht. Außerdem trifft den Haftenden (§ 77 Abs. 2 BAO), die gleiche Offenlegungs- und Wahrheitspflicht (§ 119 leg. cit.) wie den Abgabenpflichtigen, sodass er zeitgerecht für die Möglichkeit des Nachweises…
…nur für zugeflossene Zahlungen Kommunalsteuer zu bezahlen. Im Insolvenzverfahren seien Lohnforderungen in der Summe von Euro 72.763,63 angemeldet worden. Betreffend angeblicher Privatnutzung des PKW (W-***2***) seien an den Masseverwalter Aufzeichnungen (größtenteils Mail vom 03.08.2017), die eine Privatnutzung durch den Geschäftsführer…
…2001/13/0190; zur Haftung eines "willfährigen" Geschäftsführers vgl. weiters das Erkenntnis vom VwGH 14.12.2006, 2006/14/0044 mwN). Zu den Pflichten des Geschäftsführers gehört, - für die Entrichtung der Abgaben Sorge zu tragen (Abgabenzahlungspflicht); - die Erfüllung der den Vertretenen treffenden gesetzlichen Buchführungs- und…