…€ 30.240,00 eingegangen ist. Die Begleichung soll über ein Kontokorrentkonto erfolgen, das LP für beide gemeinsam führt. Beweiswürdigung Die für die Vorjahre ergangenen Abgaben- und Berufungsbescheide sowie VwGH-Judikate haben im konkreten Fall Vorhaltscharakter. Da die Bw in ihrer Berufung nicht vorgetragen hat…
…im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. Gemäß § 79 Abs 2 EStG 1988 ist die Lohnsteuer bis zum 15. Februar als Lohnsteuer für das Vorjahr abzuführen…
…2016 bis Dezember 2016 betreffenden laufenden und sonstigen Bezüge in einem sogenannten 13. Lohnabrechnungslauf abgerechnet, in das Lohnkonto und in den Lohnzettel des Vorjahres aufgenommen und diesen (berichtigten) Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt. Die Zahlung bzw. Überweisung des vereinbarten Betrages an den Bf. erfolgte am 3…
…Fünftel steuerfrei) wurden bereits durch den Arbeitgeber berücksichtigt. Eine darüber hinausgehende Begünstigung bzw. Aufrollung von Vorjahren ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen." 4. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde wiederholt vorgebracht, durch die Nachzahlung von Sonderzahlungen über mehr als…
…es keinen Nachweis darüber, dass der Gesundheitszustand der Bf es nicht erlaubt hätte, selbst ihren Haushalt zu führen. Die bloße Aneinanderreihung von Einzelbefunden aus Vorjahren ist kein taugliches Mittel, um einen Pflegebedarf zu untermauern, zumal sich diese Befunde auf Leiden beziehen, die gegenüber der im…
…Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2017 ein. Darin wurde der nachzuversteuernde Betrag des französischen Gruppenmitglieds mit EUR 389.178,00 und der offene Verlustabzug aus Vorjahren (KZ 619) mit EUR 7.900.243,00 angegeben. Die beiden darauf ergehenden Bescheide, der Feststellungsbescheid Gruppenträger 2017 und der…
…rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt. Selbst wenn man - aus welchen Gründen auch immer - der belangten Behörde die Pflicht unterstellen würde, dass sie aufgrund des Prüfungsergebnisses des Vorjahres zumindest weitere Sachverhaltsermittlungen hätte durchführen müssen, so läge darin kein die Wiederaufnahme nach der Judikatur ausschließbares Versäumnis vor. Tatsächlich kam…
…Abs. 7 EStG 1988 zu 100% anzuerkennen. In den beiden genannten Vorjahren seien jeweils nur 50% der sich aus der Konvertierung von Fremdwährungsdarlehen aufgrund der Tilgung der betrieblichen Kredite ergebenden Verluste von 2014 € 4.356,41 und 2015 € 60.127,01 anerkannt worden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache Verlassenschaft nach ***1*** (Erblasserin ehemals wohnhaft ***2***) vertreten durch ***3***, als Verlassenschaftskuratorin, über die Beschwerd vom 12. Dezember 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 17. November 2014 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2015…
…positive Einkünfte festgestellt worden sind, eine Verrechnung der positiven Einkünfte 2006 mit ursprünglich als nicht ausgleichsfähig und nicht vortragsfähig beurteilten Verlusten der Vorjahre 2003-2005 zu erfolgen hat. Die Bf erzielte 2003 -2005 Verluste in Höhe von -18.664,54 € (2003), -521.989,51…
…hat er für das Jahr 2014 die in der Vergleichsausfertigung festgelegte Zahlung nur für 10 Monate erfüllt - die Anrechnung des Vorjahresüberzahlung kann nicht für die Ermittlung des Unterhaltsabsetzbetrages herangezogen werden. ad Sachbezug: Die Bestätigung der Firma ***1*** ist insofern nicht relevant als der im Lohnzettel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Mai 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. April 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***StrNr***, zu Recht erkannt: Gemäß § 279…
…somit ein Freibetrag (in Höhe von € 1.200,36) berücksichtigt, bei jener für das Vorjahr 2019 war kein Freibetrag berücksichtigt worden. Beweiswürdigung Die obigen Sachverhaltsfeststellungen ergeben sich auf Grund der Aktenlage und sind unstrittig. Weiterer Ausführungen bedarf es demgemäß nicht. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch GTU GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Handelskai 92, Gate 2, 7A, 1200 Wien, über die Beschwerde vom 13. Jänner 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 28…
…Jahr 2008 von der Saldenliste, die der Betriebsprüfung vorgelegen ist, ausgegangen worden sei. Zudem sei die AfA der Anlagegüter entsprechend den Vorjahren in Abzug gebracht worden. Dieser Betrag wurde dann um einen Sicherheitszuschlag von € 32.000, wie in Tz. 5 des BP-Berichtes vom…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit dem hier angefochtenen Bescheid vom 10.04.2015 hat die belangte Behörde das Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 2009 wiederaufgenommen, um beim Verlustabzug die verminderten Verluste der Vorjahre, die sich aus den gemäß § 162 BAO nicht…
…betreffend Zahlungen der ÖBB-Infrastruktur Bau Aktiengesellschaft wurde nicht entsprochen, die Veranlagung wird daher laut Aktenlage vorgenommen. Die Nichterklärung der steuerpflichtigen Entschädigungszahlung ist als Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG ( Vorsatzdelikt ) zu werten und beträgt die Verjährungsfrist diesfalls gemäß § 207 Abs. 1 10 Jahre.“ Im Bescheid betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf. , über die Beschwerde vom 29. November 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 26. Juli 2011, mit…
…Er führte aus, dass ihm ein höherer Rückerstattungsbetrag zustehe, da er im Vorjahr bei nahezu identischen wirtschaftlichen Verhältnissen eine höhere Gutschrift erhalten habe. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf. ist vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer bei der ***2***. Im Jahr 2023 erzielte er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…Studium zB bereits während eines Semesters (Studienjahres) vorzeitig endgültig abgebrochen worden wäre, käme es zu einem Wegfall des an sich auf Grund der erbrachten Studienleistungen des Vorjahres bestehenden Familienbeihilfenanspruches. Dieser Rechtsprechung folgend, kann im vorliegenden Fall nicht von einem Wegfall des Beihilfenanspruches bereits mit Beginn…