… 3, 4 und 7 gelten sinngemäß für Betriebsübertragungen. Der amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde…
… 3, 4 und 7 gelten sinngemäß für Betriebsübertragungen. Der amtliche Vordruck, womit der Förderungswerber erklärt, dass die Voraussetzungen für die Begünstigungen nach dem NeuFöG in seiner Person vorliegen, ist materielle Voraussetzung für die Gewährung der Begünstigungen und muss im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der jeweiligen Behörde…
…gem. § 5 a iVm § 4 Neugründungs-Förderungsgesetz konnte nicht zuerkannt werden, weil der amtliche Vordruck NeuFÖ 3 nicht innerhalb der Anzeigefrist vorgelegt wurde." In der Berufung vom 16.12.2010, zur Post gegeben am 16.12.2010, beantragte der Bf. den angefochtenen Bescheid dahingehend abzuändern…
…das Finanzamt in der Beschwerdevorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, vermag die nachträgliche Einholung der Bescheinigung bei der Landwirtschaftskammer ***3*** an dem Umstand, dass die Befreiung nach dem NeuFöG mangels Vorlage des amtlichen Vordrucks bei der Behörde verwirkt wurde, nichts zu ändern, womit diese unterbleiben konnten. Es…
…in Ergänzung zur elektronischen Abgabenerklärung vom 14.7.2017 nach ihren Angaben die NeuFö Vordrucke im Original als Beilagen zu ihrem Schreiben vom 17.7.2017 an das FA - somit an ein unzuständiges Finanzamt - versandt. Das Schreiben samt Beilagen ist allerdings nie beim - zuständigen - GVG…
…in Ergänzung zur elektronischen Abgabenerklärung vom 14.7.2017 nach seinen Angaben die NeuFö Vordrucke im Original als Beilagen zu seinem Schreiben vom 17.7.2017 an das FA - somit an ein unzuständiges Finanzamt - versandt. Das Schreiben samt Beilagen ist allerdings nie beim GVG eingelangt…
…den Bf. Die Urkunde und elektronische Abgabenerklärung wurde elektronisch am 03.07.2023 zur Anzeige gebracht. Der amtliche Vordruck NeuFö 2 wurde nicht mit der Urkunde übermittelt. Im Übergabsvertrag ist unter Pkt. "Fünfzehntens …… INKRAFTTRETEN" festgehalten: "Dieser Vertrag tritt seinem gesamten Inhalt nach am…
…2.478 vorgeschrieben. In der Begründung wird ausgeführt, die Steuerbefreiung treffe nicht zu, weil der Vordruck NeuFö 3 erst nach Vertragsabschluss ausgefertigt und außerdem nicht im Original vorgelegt worden sei. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird die ersatzlose Bescheidaufhebung bzw. eine Nullfestsetzung…
…Der amtliche Vordruck ist grundsätzlich gemeinsam mit diesem Anbringen - jedenfalls aber vor Ergehen der Erledigung - der in Anspruch genommenen Behörde einzureichen, abzugeben oder zu übermitteln. Der Vorlageantrag wurde am 19.05.2017 eingebracht und argumentiert, dass die Vorlage der NeuFöG-Bestätigung bis zum 16.01…
…mit der Genehmigung. 2. Rechtliche Beurteilung Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG ist die Vorlage des NeuFö2-Vordruckes bei der in Betracht kommenden Behörde eine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Verzicht auf die Abgabenerhebung (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472; VwGH 26.6.2003…
…mit der Genehmigung. 2. Rechtliche Beurteilung Nach § 4 Abs. 1 NeuFöG ist die Vorlage des NeuFö2-Vordruckes bei der in Betracht kommenden Behörde eine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Verzicht auf die Abgabenerhebung (vgl. VwGH 4.12.2003, 2003/16/0472; VwGH 26.6.2003…
…… Abs. 3) Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist. … § 5a NeuFöG - Betriebsübertragung Abs. 2) Für…
…… Abs. 3) Auf dem amtlichen Vordruck muss in den Fällen des Abs. 1 und 2 bestätigt sein, dass die Erklärung der Neugründung unter Inanspruchnahme der Beratung jener gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist. … § 5a NeuFöG - Betriebsübertragung Abs. 2) Für…
…durch eine nachträgliche Vorlage des amtlichen Vordruckes kein Rückforderungsanspruch entstehen. Über die Eintragungsgebühr könne das Finanzamt nicht absprechen. Gegen diese Entscheidung wurde Beschwerde eingebracht. Der Erwerb der Liegenschaft stehe mit einer Betriebsübertragung im Sinne des § 5a Abs. 1 NeuFöG in unmittelbarem Zusammenhang und sei dies…
…belangten Behörde. Begründet wurde diese nur damit, dass der amtliche Vordruck NeuFö 1 (Erklärung der Neugründung) nicht vorgelegen sei, was eine nicht erfüllte materielle Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Begünstigungen darstelle und müsse im Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (Eintragung im Firmenbuch am 7. Juni…
…durch den ersten Erwerber nicht erhoben. Gemäß § 4 Abs. 1 NeuFöG treten die Wirkungen nach § 1 Z 1 bis 6 nur dann ein, wenn der Betriebsinhaber bei den in Betracht kommenden Behörden einen amtlichen Vordruck vorlegt, in dem die Neugründung erklärt wird. Nach § 4 Abs…
…rechtzeitig einen ordnungsgemäß erstellten Vordruck NeuFö 1 über die erfolgte Beratung bei der gesetzlichen Berufsvertretung vorgelegt und damit zusammenhängend die Befreiung von lohnabhängigen Abgaben für den gesetzlich vorgesehenen Zeitraum begehrt. Diese unstrittigen Feststellungen gründen sich im Wesentlichen auf den unbedenklichen Inhalt der vorgelegten und nachgereichten…
…VwGH (zB Erkenntnis vom 12.11.2019, Ra 2019/16/0153) und des Bundesfinanzgerichtes verwiesen, wonach die verspätete Vorlage des amtlichen Vordruckes nach dem NeuFÖG begünstigungsschädlich ist. Ergänzend wurde mitgeteilt, dass der VfGH die unterschiedliche Bemessungsgrundlage (Einheitswert bei nahen Angehörigen, ansonsten gemeiner Wert) bei der…
…Anzeigefrist gem. GrEStG erfolgt sei, hätte sich die Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages erübrigt, da die Eingabe des amtlichen Vordrucks im Original von vornherein offenkundig aussichtslos war. Die Grunderwerbsteueranzeige und somit auch der Befreiungsantrag gem. NeuFöG seien verspätet eingebracht worden. (vgl.VwGH v. 29.03.2007, 2006…
…Fällen eine Bestätigung vonnöten, dass die Erklärung der Neugründung oder Betriebsübertragung unter Inanspruchnahme der Beratung der gesetzlichen Berufsvertretung, der der Betriebsinhaber zuzurechnen ist, erstellt worden ist. Dieser amtliche Vordruck, das Formular NeuFö2, ist bei der Behörde vorzulegen, die die Amtshandlung im Sinne des § 1 Abs…