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BFG RV/3100688/2014Haftung für unzulässige Entlastung von der Abzugsteuer - nachträgliche Bestätigung der Ansässigkeit mittels Formular ZS-QU2
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.12.2023

…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…

BFG RV/3100707/2025Haftung für unzulässige Entlastung von der Abzugsteuer - nachträgliche Bestätigung der Ansässigkeit mittels Formular ZS-QU2
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2025

…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…

BFG RV/7102684/2013Subsidiarität eines Rückzahlungsantrages gemäß § 240 Abs. 3 BAO gegenüber einem Veranlagungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.07.2016

…ab Februar 2012 in Bulgarien gelegen und sei er in Österreich nur bis zu diesem Zeitpunkt einkommensteuerpflichtig. Im Akt des Finanzamtes findet sich weiters ein Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer für das Jahr 2012 vom 15.3.2013 (Vordruck ZS-RD1 samt Beiblatt C)…

BFG RV/7104182/2020Erfordernis der Originalunterschrift am Web-Antragsformular bei Rückzahlungsverfahren gemäß § 240a BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.11.2020

…vollständig ausgefüllt werden, indem die Steuerbehörde in Singapur die Ansässigkeitsbestätigung direkt auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RELNSA) vornimmt. Sollte die Bestätigung der Ansässigkeit NICHT auf dem Formular ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RE-LNSA (Punkt 8) erfolgen, dann haben Sie…

BFG RV/3100104/2016Antrag auf Nichtfestsetzung von ersten Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.12.2022

…der Bestätigung durch das deutsche Finanzamt hätte bei entsprechend sorgfältiger und auch zumutbarer Prüfung des vorgelegten Formulars auffallen müssen, handelt es sich dabei doch um einen gut erkennbaren eigenen Abschnitt im Vordruck ZS-QU2, dessen Unvollständigkeit eigentlich nur bei Nichtprüfung des Dokumentes übersehen werden konnte…

BFG RV/5100693/2020Ausländische Stiftung als Gesellschaft der Mutter-Tochter-Richtlinie (MTR)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2020Teil 2/2

…im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung…