…Kommanditistin hingegen Vollzeit als Spitalsärztin beschäftigt gewesen. Vom ursprünglichen Verteilungsschlüssel (300.000 Schilling Vorausgewinn für den Komplementär und für darüber hinaus erzielte Gewinne 76 % für den Komplementär und 24 % für die Kommanditistin) sei im Prüfungszeitraum derart abgewichen worden, dass Verluste ab 2007 zur Gänze der…
…zur Erbringung der Arbeitsleistung, während der Bf. die finanziellen Betriebsmittel zur Verfügung stellte. Für die Arbeitsleistung der C** R*** wurde ein Vorabgewinn iHv 1.500,00 EUR pro Monat vereinbart, erhöht um die besondere Einsatztätigkeit (Aufbau, Akquisition etc.) in der Anlaufphase. Die Beteiligung an Gewinn…
…Z. 1). Die Gewinnzuteilung erfolgt über ein Verrechnungskonto, von welchem der stille Gesellschafter einen monatlichen Vorausgewinn von € 2.000,00 entnehmen kann. Die Gewinnzuteilungen an Dr.A sind von diesem als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern (Pkt. V, Kontenführung). Die schriftliche Urkunde über diesen…
…Kommanditisten H. iHv EUR 11.680,56* ebenso zuzuordnen ist, wie ein Vorausgewinn unserer Komplementärin der Komplementärin iHv EUR 17.317,54; der Restbetrag (Verlust) von EUR -946.563,29 ist im Verhältnis des Kommanditkapitals zu verteilen (siehe ebenfalls Beilage). *ausdrücklich festhalten möchten wir, dass…
…Vermutung, dass eine unentgeltliche Mitarbeit keine Erwerbstätigkeit darstelle, da ein Kommanditist, der aktiv im Betrieb der KG mitarbeite, entweder eine Tätigkeitsvergütung oder einen Vorausgewinn erhalte, sei ebenfalls falsch und entspreche nicht der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Praxis zeige, dass die "Senioren" in der Regel unabhängig davon…
…Erwerbstätigkeit dar. Ein Kommanditist, der aktiv bei der KG mitarbeite, erhalte für seine Tätigkeit nämlich entweder eine Vergütung oder es werde ein Vorausgewinn für geleistete Tätigkeiten vereinbart. Solche Vergütungen im Dienste der Gesellschaft stellten Einkünfte aus Gewerbetrieb iSd § 23 Z 2 EStG 1988 dar. Gegenständlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux über die Beschwerde des a, vertreten durch Peter Müller, Wirtschaftstreuhänder-Steuerberater, Nägelesgarten 10, 6850 Dornbirn, gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes Feldkirch vom 21. März 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch als fachkundigen Laienrichter und Edeltraud Müller-Kogler als fachkundige Laienrichterin, über die als Beschwerde weitergeltende…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Steuerberater_A, über die Beschwerde vom 10. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2021, Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA, Steuernummer, vom 23.09.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Dr. Ehgartner Steuerberatungs KG, Untere Schmiedgasse 6, 8530 Deutschlandsberg, über die Beschwerde vom 19.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CONFIDA Klagenfurt Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Kardinalschütt 7, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. Mai 2017 gegen die endgültigen Bescheide des Finanzamtes Spittal Villach…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
der Mitbeteiligung von sogenannten „Sponsoren“, die an seinem Umsatz beteiligt waren, sowie der Tatsache, dass nur ausschließlich der Verkauf von „Y“ Produkten möglich war, der zu erzielende Verkaufspreis nicht selbst bestimmt werden konnte, sondern festgelegt war, keinerlei Gebietsschutz gegenüber anderen Warenpräsentatoren bestand, der Kundenkreis aufgrund…