IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Binder in der Beschwerdesache der BF, S, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Paul Fuchs, Raiffeisenstraße 3, 4600 Thalheim bei Wels, über die Beschwerde vom 28.6.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
…das Verhalten des Abgabepflichtigen mit einem solchen Antrag Ziele verfolgt, die die Befriedigungsmöglichkeiten des Abgabengläubigers ausschließen oder mindern sollen (etwa wenn die mit der Aussetzung verbundene Vollstreckungshemmung zur Vermögensverschiebung oder auch dazu genützt werden soll, Deckungsmittel dem Zugriff des Abgabengläubigers vorübergehend oder endgültig zu entziehen…
…während der Mahnfrist nach § 230 Abs. 1 BAO die Einbringung der gemahnten Abgabenschuldigkeiten gehemmt (vgl. Ritz, BAO6, § 227 Tz 4). Trotz "Vollstreckungshemmung" zwangsweise eingebrachte Abgaben sind "zu Unrecht zwangsweise eingebrachte" Abgaben iSd § 241 Abs. 1 BAO (vgl. Ritz, BAO6 § 230 Tz 1). Gemäß § 15 Abs…
…müssen. Zur Berechnung der Aussetzungszinsen. Nach den Bestimmungen des § 212a Abs. 9 BAO ist für den Zeitraum der Vollstreckungshemmung bzw. des Zahlungsaufschubs zwingend die Erhebung von Aussetzungszinsen angeordnet, die nach dem letzten Satz der Bestimmung mit Ablauf (oder Widerruf) festzusetzen sind. Dabei ist auch die…
…Anspruchszinsen und Säumniszuschlag) bereits am 9. November 2021 (Tag der Ausstellung eines diesbezüglichen Rückstandsausweises) fällig und vollstreckbar gewesen, sodass im Zeitpunkt der angeblichen Postaufgabe des Ratenansuchens die zwingende Vollstreckungshemmungswirkung mangels Anwendbarkeit des § 230 Abs. 3 BAO nicht gegeben war. Da das strittige Ratenansuchen beim Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Heinz Wöber Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung GmbH, Mariahilfer Straße 209, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 3. Mai 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Michael Schrattenecker in der Beschwerdesache XY, S-Stadt, über die Beschwerde vom 4.Juni 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 2.Juni 2014, betreffend Einstellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V I) über die Beschwerde vom 02.11.2011 gegen den Bescheid-Sicherstellungsauftrag des FA Kirchdorf Perg Steyr vom 30.09.2011 II) über die Beschwerde vom 27…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V., über die Beschwerde vom 4. April 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Z. vom 5. März 2014, Zl. 000, betreffend die Abweisung eines Antrags auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., vertreten durch Mag. Christian Franz Andre, Sebastian Kneipp-Gasse 50, 2232 Deutsch-Wagram, über die Beschwerde vom 13.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter/in in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch MMag. Damir Hajnovic, Marc Aurel Straße 6, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. November 2013 gegen…
Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur Sicherstellung ebenso wenig aufgeschoben werden wie der Vollzug einer einstweiligen Verfügung, weil diese beiden Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des betriebenen bzw. zu sichernden Anspruches gerichtet sind und keine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr*** über die Beschwerden vom 17. Juni 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 13. Mai 2024 betreffend Pfändung einer Geldforderung gemäß § 65 AbgEO sowie Festsetzung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache X, betreffend die Beschwerde vom 27.03.2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28.02.2023, Steuernummer S, über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Abgabepflichtigen vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Hans Lehofer und Mag. Bernhard Lehofer, Kalchberggasse 6/1, 8010 Graz , gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 27.03.2014, über die Pfändung einer Geldforderung gemäß…