IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, geboren 1977, zuletzt wohnhaft ***Bf1-Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich in der Beschwerdesache gegen A. Bf., vertreten durch Mag. Hubert Wagner LLM, Wattmanngasse 8/5, 1130 Wien, gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 18. August 2016…
…der SVA abgezogen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Das Finanzamt hat die Löschung der Abgaben (Geldstrafe) des Bf buchungstechnisch durchgeführt, da nach deren Ansicht Vollstreckbarkeitsverjährung eingetreten sei. In den Akten befindet sich zudem eine Anmerkung der Abgabensicherung des Finanzamtes vom 10.11.2008 über einen Einhebungsversuch…
…d.h., dass überhaupt eine Forderung im Jahr 2014 gegenüber dem Bf. bestehe und nicht Verjährung eingetreten sei, dürfe die Vollstreckbarkeitsverjährung gemäß § 238 BAO zum 31. Dezember 2013 noch nicht eingetreten sein. Der Haftungsbescheid müsse demnach nach dem 31. Dezember 2008 erlassen worden sein. Die…
Was zu einer vollständigen Offenlegung gehört (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3 § 119 [Stand 1.8.2011, rdb.at] E 8; VwGH 11. 4. 1991, 90/16/0231, ÖStZB 1991, 450 = Slg 6596/F.), braucht hier nicht abschließend geklärt zu werden. Allerdings ist stets…
…Abs. 3 lit. d FinStrG, wonach Zeiten, in denen sich der Bestrafte im Ausland aufgehalten hat, in die Vollstreckbarkeitsverjährung nicht eingerechnet werden; im gerichtlichen Strafrecht kann gemäß § 58 Abs. 3 Z 2 StGB Strafbarkeitsverjährung jedenfalls nicht eintreten, solange das Strafverfahren nicht rechtskräftig beendet wird). Da…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache H., Adresse, vertreten durch Mag. Dr. Geza Simonfay, Rechtsanwalt, Neustiftgasse 3/6, 1070 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom 30. Juni 2012 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
Die gemäß § 20 Abs 1 und 2 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe mit 75 Tagen bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Erstbeschuldigten und mit 20 Tage bemessene Ersatzfreiheitsstrafe beim Zweitbeschuldigten entspricht ihrem jeweiligen Verschulden und dem Überwiegen der Milderungsgründe. Eine niedrigere Strafbemessung kam vor dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 26.9.2015 gegen den Bescheid des Finanzamt Innsbruck vom 27.8.2015 betreffend Pfändung einer Geldforderung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, unvertreten, wegen der elektronischen Bescheidbeschwerde vom 15.09.2014 gegen die Vollstreckungsverfügung betreffend MA 67 - PA *** über den Gesamtbetrag von € 60,00 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
Im Einspruch vom 18.10.2024 wendeten Sie ein, dass gegenständliche Beanstandung aus dem Jahre 2022 ist und es immer eine Zustellmöglichkeit gegeben hat, da Sie immer Ihre Post abgeholt haben. Zudem gaben Sie an, dass Sie zum Tatzeitpunkt einen gültigen Parkschein hinter die Windschutzscheibe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***9*** c/o ***10***, vom 31. Mai 2021 gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Buchhaltungsabteilung 32…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch Stb., über die Beschwerde vom 27. März 2012 gegen den Bescheid des ***FA*** bzw. Finanzamt Österreich vom 2. März 2012 betreffend Umsatzsteuer 2006 zu Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A in der Beschwerdesache BF, Straße1, Ort1, vertreten durch StB, Straße2, Ort2 , gegen FA, Straße3, Ort3 wegen der Bescheide betreffend Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für März 2005, sowie Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für 01-12/2005, 01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat in der Finanzstrafsache gegen Bf., über die Beschwerde vom 20.12.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 22.11.2016, Strafkontonummer ******, betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache L., Adresse, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Thomas Krankl, Lerchenfelder Straße 120/2/28, 1080 Wien, über die Beschwerde des Haftungspflichtigen vom…