…Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a; 12. die Umsätze aus den von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher oder unterrichtender oder belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden; ... Titel IX …
…Volksbildungsvereinen zählen würden. Gemäß § 6 Abs. 1 Z 12 UStG 1994 seien die Umsätze aus den von Körperschaften öffentlichen Rechts oder Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zu Deckung der Kosten verwendet würden, steuerfrei. Als Volksbildungsverein…
…von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a; 12. die Umsätze aus den von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher oder unterrichtender oder belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden; 13…
…von Privatlehrern an öffentlichen Schulen und Schulen im Sinne der lit. a; 12. die Umsätze aus den von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Volksbildungsvereinen veranstalteten Vorträgen, Kursen und Filmvorführungen wissenschaftlicher oder unterrichtender oder belehrender Art, wenn die Einnahmen vorwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden; 13…