RIS AI
4 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7102575/2016Nachweis von Werbungskosten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.06.2017

…76 €. In der Begründung führt das Finanzamt aus, dass es sich bei den Versicherungen um solche nach § 18 Abs. 3 EStG und somit der Viertelung unterliegende handle. Arbeitsmittel seien in Höhe von 229,10 € (letzte Abschreibung PC, Schuldbedarf, Kopien) anerkannt worden. Weitere geltend…

BFG RV/7103167/2013Ausreichend begründeter Abgabenbescheid entwickelt Vorhaltscharakter für das Folgejahr
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.10.2021

…in den Einkommensteuerbescheiden für die Jahre 2007 bis 2010 erhöhte Sonderausgaben für Personenversicherung mit dem persönlichen Höchstbetrag erklärungskonform berücksichtigt, der sich nach Viertelung und Einschleifen wie oben ausgeführt bei der Einkommensteuerberechung ausgewirkt hat. Die Versicherungsprämien wurden durch auf BMF-Erlässe bezogene Bestätigungen der Versicherungsunternehmen nachgewiesen…

BFG RV/7102031/2020Nachträgliche Geltendmachung von vergessenen Sonderausgaben in der Beschwerde und nachträgliche Geltendmachung von vergessenen Kinderbetreuungskosten (ag. Bel.) im Vorlageantrag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.05.2020

…Beträge zur Wohnraumschaffung bzw. -sanierung verstanden, weil diese "in einen Topf" geworfen werden und auf die in diesem "Topf" befindliche Summe allfällige Höchstgrenzen sowie die Viertelung der steuerlichen Auswirkung angewendet werden.) Nun zur Begründung hinsichtlich der im Rechtsmittel vom 3. März 2020, welches als Vorlageantrag…

BFG RV/7100334/20151. Werbungskosten 2. Sonderausgaben 3. Progressionsvorbehalt gemäß § 3 Abs. 2 EStG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.07.2019

… 18 Abs. 3 EStG gemeinsame Vorschriften hinsichtlich berücksichtigbarer Obergrenze ("einheitlicher Höchstbetrag"), Viertelung des schließlich einkommensmindernden Betrages, Ausschleifregelung bei einem Gesamtbetrag der Einkünfte über 36.400,00 € sowie zum gegebenenfalls (zumindest) zu berücksichtigendem Pauschbetrag iHv 60,00 € gibt. Da zur Anwendung dieser Vorschriften (fast…