IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 22. Dezember 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Judith Fries-Horn über die Beschwerde des P1, A1 , gegen die Straferkenntnisse des Magistrates der Stadt Wien vom 20.12.2018 1) MA67/ 00, 2 MA67/11, 3) MA67/33 , wegen der Verwaltungsübertretungen nach…
…Die angefochtenen Bescheide umfassen den gleichen Zeitraum mit identer Bescheidadressatin. Die geringfügig geänderte Bemessungsgrundlage ändert an der Sachidentität nichts. Das Zollamt hat deshalb gegen das genannte Grundprinzip verstoßen, weshalb die Bescheide als rechtswidrig ersatzlos aufzuheben waren. Es erübrigt sich daher ein inhaltliches Eingehen auf die…
…an in Österreich ansässige Begünstigte bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Zwischensteuer in Abzug zu bringen, nicht aber Zuwendungen an Begünstigte in anderen Staaten, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Die im Zeitpunkt der Ergreifung der Bescheidbeschwerde in Begutachtung befindliche Neuregelung des § 13 Abs. 3 KStG…
…die steuerliche Anerkennung von freigiebigen Zuwendungen verpflichtend die Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten einschließlich der konkreten Zuwendungsempfänger und der Höhe der Zuwendungen auf Vorrat vorsieht, entgegen? 2. Verstößt die in § 18 Abs. 8 EStG 1988 vorgesehene anlasslose Speicherung der personenbezogenen Daten von Steuerpflichtigen, insbesondere Name…
… 18 Abs. 8 EStG gegen den Grundsatz der Datenminimierung gemäß Art 5 Abs. 1 lit. c verstößt und diese Bestimmung auch keine den Voraussetzungen der Art 6 bzw. 9 DSGVO bzw. § 1 DSG entsprechende Rechtsgrundlage für eine Verarbeitung dieser Daten darstellt. Insbesondere ist die Regelung…
…Ergebnis, dass die in § 18 Abs. 8 EStG 1988 vorgesehene Datenerfassung und -übermittlung nicht gegen die Bestimmungen der DSGVO verstößt. Hinsichtlich der Anregung zur Stellung eines Antrages auf Vorabentscheidung gemäß Art. 267 AEUV ist festzuhalten, dass für das BFG weder bezüglich Art 9 Abs. 2…
…2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union verstoßen. 2. Die Republik Österreich hat durch die - auf die Änderung von § 8a des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen…
…2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union verstoßen. 2. Die Republik Österreich hat durch die - auf die Änderung von § 8a des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen…
…vom 31.07.2019) und begründete diese wie folgt: Die Kürzung der Familienbeihilfe für meine Kinder ist rechtswidrig, da sie in eklatanter Weise gegen geltendes EU-Recht verstößt. Eine Indexierung von Familienleistungen sieht das EU-Recht nicht vor. Ich verweise hierzu auf nachfolgende Verordnungen/Rechtsprechungen:…
…2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union verstoßen. 2. Die Republik Österreich hat durch die - auf die Änderung von § 8a des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen…
…August 2019 Beschwerde (vom 26.07.2019) und begründete diese wie folgt: (Die) vorgenommene Kürzung ist rechtswidrig, da sie in eklatanter Weise gegen geltendes EU-Recht verstößt. Eine Indexierung von Familienleistungen sieht das EU-Recht nicht vor. Ich verweise hierzu auf nachfolgende Verordnungen/Rechtsprechungen: (EG…
…August 2019 Beschwerde (vom 08.08.2019) und begründete diese wie folgt: (Die) vorgenommene Kürzung ist rechtswidrig, da sie in eklatanter Weise gegen geltendes EU-Recht verstößt. Eine Indexierung von Familienleistungen sieht das EU-Recht nicht vor. Ich verweise hierzu auf nachfolgende Verordnungen/Rechtsprechungen: (EG…
…2 der Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union verstoßen. 2. Die Republik Österreich hat durch die - auf die Änderung von § 8a des Bundesgesetzes betreffend den Familienlastenausgleich durch Beihilfen…
…2015 brachte der Bf. vor, die Aufforderung zur Bekanntgabe des Fahrzeuglenkers vom 10.3.2015 verstoße gegen den Grundsatz „nemo tenetur se ipsum accusare“ und damit gegen Art. 6 EGMRK. Der Schuld- und Strafausspruch des in der Folge ergangenen und dem Bf. nachweislich mittels eingeschriebener…
…Judikatur des Bundesfinanzgerichtes (siehe zB ausführlich BFG 19.3.2015, RV/7102039/2011) ist die Bestimmung nach § 6a NoVAG grundsätzlich gemeinschaftsrechtskonform. Das BFG nimmt im genannten Erkenntnis umfassend Bezug auf den Artikel von Beiser, Verstößt die emissionsabhängige Normverbrauchsabgabe nach § 6a NoVAG gegen Art. 90 EGV ?…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf., W. gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 12.8.2010 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Jänner 2007 bis April 2009 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für Wien…
…nicht auf. Vor diesem Hintergrund hegt der Verwaltungsgerichtshof zur Kammerumlage 1 im Hinblick auf die Befreiung von Unternehmen mit (geringen) Umsätzen sowie die unterschiedliche Belastung von Unternehmen je nach der Höhe des Betriebsaufwandes keine gleichheitsrechtlichen Bedenken." Nach der Judikatur der Höchstgerichte verstößt die Bestimmung des …
…nicht auf.“ Vor diesem Hintergrund hegt der Verwaltungsgerichtshof zur Kammerumlage 1 im Hinblick auf die Befreiung von Unternehmen mit (geringen) Umsätzen sowie die unterschiedliche Belastung von Unternehmen je nach der Höhe des Betriebsaufwandes keine gleichheitsrechtlichen Bedenken.“ Nach der Judikatur der Höchstgerichte verstößt die Bestimmung des …