…von Z 19: 1. offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen; 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG…
…offene Gesellschaften; 2. Kommanditgesellschaften; 3. Aktiengesellschaften; 4. Gesellschaften mit beschränkter Haftung; 4a. Flexible Kapitalgesellschaften; 5. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 6. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 7. kleine Versicherungsvereine; 8. Sparkassen; 9. Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigungen (EWIV); 10. Europäische Gesellschaften (SE); 11. Europäische Genossenschaften (SCE); 12. Privatstiftungen gemäß § 1 PSG;…
…Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs 3 KStG fallen, unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG 2016, unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, sowie beschränkt steuerpflichtige in der Anlage 2 zum EStG in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den…
…gemäß § 2 der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft ist, dann hat die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft eine Meldung gemäß § 5 Abs. 1 vorzunehmen. (4) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit gemäß § 1 Abs. 2 Z 6, kleine Versicherungsvereine gemäß § 1 Abs. 2 Z 7 und Sparkassen gemäß § 1 Abs. 2 Z…
… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des VAG 2016, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen…
… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen…
… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige -- in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen…
…Organgesellschaft gegeben sein. Organträger sind gemäß Abs. 3 unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes oder Kreditinstitute im Sinne des Kreditwesengesetzes, wenn sie Körperschaften sind, die die Merkmale der Überordnung im Sinne des Abs. 2 erfüllen. Organgesellschaften können Organträger…
…2010: 13.448 € (12.745 € Rente +703 € VuV). II) Bezüge aus der Pensionskasse Ergo VvaG 1) Der Bf bezieht von der Pensionskasse Ergo VvaG (Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit) seit Oktober 2006 eine jährliche Leibrente (Altersrente) in der Höhe von 6.984,48 €…
… 7 Abs. 3 fallen, - unbeschränkt steuerpflichtige Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes, - unbeschränkt steuerpflichtige Kreditinstitute im Sinne des Bankwesengesetzes, - beschränkt steuerpflichtige - in der Anlage 2 zum Einkommensteuergesetz 1988 in der jeweils geltenden Fassung genannten, den von den Teilstrichen 1 bis 4 umfassten inländischen Rechtsformen…
…Nr. 310/1994; 6. Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von Aktiengesellschaften, Sparkassen, Landeshypothekenbanken sowie Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und hauptberufliche Vorstandsmitglieder (Geschäftsleiter) von Kreditgenossenschaften, alle diese, soweit sie auf Grund ihrer Tätigkeit als Vorstandsmitglied (GeschäftsleiterIn) nicht schon nach Z 1 in Verbindung mit Abs. 2 pflichtversichert sind; 7. die…