…Abs. 5 Z 2 UStG 1994 normierte Lieferschwelle von 35.000 Euro wurde in allen Streitzeiträumen überschritten. In Österreich sind diese Versendungslieferungen folglich steuerbar und steuerpflichtig. Die angefochtenen Umsatzsteuerbescheide 2010 bis 2014 ergingen daher zu Recht. Die Beschwerde war in diesem Punkt abzuweisen. II) Verspätungszuschläge …
…3 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 normierte Lieferschwelle von 35.000 Euro wurde im Streitzeitraum überschritten. In Österreich sind diese Versendungslieferungen folglich steuerbar und steuerpflichtig. Der angefochtene Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer 03/2019 erging daher zu Recht, weshalb die Beschwerde abzuweisen war…
…dass dieser zum Erwerber versendet oder befördert werden soll (n. VwGH 27.04.2000, 96/15/0181). Bei gebrochenen Versendungslieferungen, bei denen der Liefernde oder der Erwerber zwei oder mehrere Frachtführer oder Spediteure beauftragt, liegt ebenfalls eine einheitliche Versendung vor, allerdings in mehreren Teilabschnitten (vgl…
…Versandhäusern“) im engeren Sinn beschränkt bleiben. Da sich aber im Zuge der Arbeiten an der „Binnenmarkt-Richtlinie“ herausstellte, dass keine befriedigende Abgrenzung des „Versandhandels“ zu den übrigen Versendungslieferungen gefunden werden könne, wurde die Regelung ausgedehnt auf alle Lieferungen, bei denen die gelieferten Gegenstände direkt oder…
(2) Als „Telekommunikationsdienstleistung“ gelten Dienstleistungen zum Zweck der Übertragung, Ausstrahlung oder des Empfangs von Signalen, Schrift, Bild und Ton oder Informationen jeglicher Art über Draht, Funk, optische oder andere elektromagnetische Medien, einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden Abtretung oder Einräumung von Nutzungsrechten an Einrichtungen zur…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus in der Beschwerdesache NN, vertreten durch PwC Steiermark, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Conrad von Hötzendorf Straße 37a/II, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
Die getroffenen Feststellungen ergeben sich aus der Aktenlage und den zitierten Urkunden sowie aus den Ausführungen in der mündlichen Verhandlung. Sie sind nicht strittig. Rechtsgrundlagen Unionsrecht Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. 11. 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Deutschland vertreten durch Vertreter, Deutschland über die Beschwerde vom 27.01.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 18.01.2012, betreffend Umsatzsteuer 2009, 2010 und Festsetzung…
6. Zwischenhändler ist ein Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers), der die Gegenstände befördert oder versendet. Mehrwertsteuersystemrichtlinie Artikel 32 Abs. 1 Wird der Gegenstand vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandt oder befördert, gilt als Ort der Lieferung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. XX und Mag. YY in der Beschwerdesache ***Bf1***., **Adresse Deutschland**, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft., Wien, über die Beschwerde vom 14. Oktober 2016 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 31.08.2015 gegen die Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 09.06.2015, betreffend Umsatzsteuer für die Jahr 2011-2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigende Berufung der A-GmbH, Adr, vertreten durch V., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 15. November 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr.in Elisabeth Hafner als Vorsitzende, den weiteren Richter Mag. Peter Waldhauser sowie die fachkundigen Laienrichter Heinz Hengl und Horst Hoffmann im Beisein der Schriftführerin Melanie Zuschnig in der Beschwerdesache der BW, vertreten durch Ingrid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
bb) Das Erfordernis einer Empfängerbestätigung ergibt sich entgegen der Auffassung des FA auch nicht aus der für den Versender nach Art. 12 Abs. 1 und Abs. 5 des CMR-Übereinkommens bestehenden Möglichkeit, über das Gut zu verfügen und insbesondere zu verlangen, dass der Frachtführer das…
Im Beschwerdefall war die Heranziehung der Bf zur Abgabenleistung im Hinblick darauf, dass der Warenempfänger nicht mehr existiert, zwingend geboten (vgl. VwGH 26.6.2003, 2002/16/0301). Auf weitere Einwendungen hinsichtlich § 3 der VO BGBl. 401/1996 ist nicht einzugehen, weil ein Verfahren 42…
2. der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat, und der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittland befördert oder versendet hat. Die vorstehenden Voraussetzungen müssen buchmäßig nachgewiesen sein. § 7 Abs. 2 lit a UStG 1994 definiert…