…Gemäß § 203 Abs 1 öASVG gebührt eine Versehrtenrente, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versehrten durch die Folgen eines Arbeitsunfalles oder eine Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20% vermindert ist. Unser Klient beantragt daher seine Schweizer Invalidenrente in Österreich steuerfrei…
…die gesundheitlichen Probleme auf die Erwerbsmöglichkeiten oder die Arbeitsfähigkeit im angestammten Aufgabenbereich auswirken. Die SUVA gewährt eine Invalidenrente nur bei bleibenden wirtschaftlichen Unfallfolgen. Während es sich bei der österreichischen Versehrtenrente um eine Ausgleichszahlung (Schadenersatzleistung) für die Kosten handelt, die versehrte Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall haben…
…Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen). Daher stelle sie einen Einkommensersatz bei Invalidität dar. Da damit die Schweizer Invalidenrente mit der inländischen Versehrtenrente nicht vergleichbar sei, sei sie als steuerpflichtiger Bezug zu behandeln. Gegen diese Bescheide brachte die steuerliche Vertretung des Bf. die Beschwerde ein und führte…
…für das Jahr 2005 Aufwendungen in Höhe von insgesamt Euro 2.364,65 als Werbungskosten, die ihm wegen eines Prozesses gegen die BVA zur Erlangung einer Versehrtenrente aufgrund von Dienstunfällen entstanden waren (Gutachten, Reiseaufwendungen). Das Finanzamt wies das Begehren im angefochtenen Einkommensteuerbescheid mit der Begründung…
…beträgt die Rente zwei Drittel der Bemessungsgrundlage; das ist in der Regel die Summe der Arbeitsverdienste im Kalenderjahr vor dem Arbeitsunfall/der Berufskrankheit bis zur monatlichen Höchstbeitragsgrundlage. Bei nur teilweiser Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt die Versehrtenrente den entsprechenden Prozentsatz, was im vorliegenden Fall folgende Werte…
…ersuchte das Bundesfinanzgericht das Finanzamt unter Verweis auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes, zu ermitteln, ob und allenfalls in welcher Höhe der Beschwerdeführer bei der gegebenen Sachlage einen Anspruch auf Versehrtenrente nach § 203 ASVG hätte, wenn er im Inland versichert gewesen wäre und ob ihm nach…
…2012, verwiesen, wonach eine solche Rente deshalb nicht steuerfrei sei, weil sie sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht mit einer Versehrtenrente gemäß § 203 ASVG vergleichbar sei. Mit Schriftsatz vom 7. Juli 2017 wurde gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben und beantragt, die…
…aus der Beteiligung an einer Personengesellschaft. Weiters erhielt er eine Versehrtenrente von der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt und AMS-Bezüge (Notstandshilfe) für den Zeitraum 15.2.2007 bis 30.3.2007. Am 22.8.2008 reichte der Beschwerdeführer die Einkommensteuererklärung für 2007 ein. Darin machte er Werbungskosten …
…Linie einen Verdienstentgang abgelten und stellt daher einen steuerpflichtigen Einkommensersatz dar, während die inländische Versehrtenrente einen Schadenersatzcharakter hat. Auf Grund der unterschiedlichen Zweckbestimmung der Geldleistungen nach dem Schweizer Unfallversicherungsgesetz und nach dem österreichischen ASVG, sind diese somit nicht dem Grunde und der Höhe nach gleichartig…
…Art. 57 ff UVersG). Unterschiede würden auch bei der Ermittlung der Rentenhöhe der Versehrtenrente bzw. der Invalidenrente bestehen. In beiden Ländern soll die Rente den durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eingetretenen langfristigen Schaden ausgleichen und es würden zu diesem Zweck in der Regel die Renten auf…
…Art. 57 ff UVersG). Unterschiede würden auch bei der Ermittlung der Rentenhöhe der Versehrtenrente bzw. der Invalidenrente bestehen. In beiden Ländern soll die Rente den durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eingetretenen langfristigen Schaden ausgleichen und es würden zu diesem Zweck in der Regel die Renten auf…
…Art. 57 ff UVersG). Unterschiede würden auch bei der Ermittlung der Rentenhöhe der Versehrtenrente bzw. der Invalidenrente bestehen. In beiden Ländern soll die Rente den durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eingetretenen langfristigen Schaden ausgleichen und es würden zu diesem Zweck in der Regel die Renten auf…
…Art. 57 ff UVersG). Unterschiede würden auch bei der Ermittlung der Rentenhöhe der Versehrtenrente bzw. der Invalidenrente bestehen. In beiden Ländern soll die Rente den durch die unfallbedingte Erwerbsminderung eingetretenen langfristigen Schaden ausgleichen und es würden zu diesem Zweck in der Regel die Renten auf…
…anerkannt, wenn sich die gesundheitlichen Probleme auf die Erwerbsmöglichkeiten oder die Arbeitsfähigkeit im angestammten Bereich auswirke. Bei der österreichischen Versehrtenrente handle es sich somit um eine Schadenersatzleistung für die durch einen Arbeitsunfall entstandenen Kosten, während die liechtensteinische Unfallversorgung einen Einkommensersatz (Abdeckung des Erwerbsausfalls) darstelle. Es…
…aus inländischen und der liechtensteinischen Unfallversorgung ergebe insgesamt, dass die gegenständliche Invalidenrente (Komplementärrente) aus der obligatorischen Unfallversicherung in Liechtenstein schon dem Grunde nach nicht mit einer inländischen Versehrtenrente vergleichbar sei. Der Beschwerdeführer begehrte mit Eingabe vom 16. Mai 2018 fristgerecht die Vorlage der Beschwerde an…
…vergleichbar seien, sodass eine Überprüfung der Höhe nach unterblieben sei. Das Bundesfinanzgericht stütze sich dabei auf die von ihm festgestellte unterschiedliche Zweckbestimmung, wonach die Versehrtenrente nach § 203 ASVG den Verdienstentgang abstrakt aus der (medizinisch) festgestellten Minderung der Erwerbsfähigkeit ermittle, wobei es bedeutungslos wäre, ob der…
…Rente nach dem Schweizer UVG solle in erster Linie einen Verdienstentgang abgelten und stelle daher einen steuerpflichtigen Einkommensersatz dar, während die inländische Versehrtenrente einen Schadenersatzcharakter habe. Aufgrund der unterschiedlichen Zweckbestimmungen der Geldleistungen nach dem Schweizer Unfallversicherungsgesetz und dem Österreichischen ASVG seien diese somit nicht dem…
…verwiesen, wonach eine solche Rente deshalb in Österreich voll steuerpflichtig sei, weil sie sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht mit einer Versehrtenrente gemäß § 203 ASVG vergleichbar sei. Mit Schriftsatz vom 24. Mai 2018 wurde gegen diesen Bescheid fristgerecht Beschwerde erhoben und beantragt…
…unterschiedlichen Zweckbestimmung der einzelnen Geldleistungen seien die Leistungen der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) und der SUVA nicht vergleichbar. Die österreichische Versehrtenrente knüpfe nach dem Prinzip der abstrakten Schadensberechnung an die Ermittlung der Minderung der Erwerbsunfähigkeit an, während in der Schweiz eine Invalidität erst dann anerkannt werde…
…der bei Herrn Bf.. festgestellte Grad der Behinderung (GdB) von 50 von Hundert ab dem Jahr 2013 besteht. Mit Bescheid der AUVA vom 26.11.2008 wurde aufgrund des Unfalls vom 25.03.2008 eine Versehrtenrente von 100% (MdE) ausbezahlt. Dieser Bescheid ersetzt ex lege…